Gebäude- und Inventarversicherungsleistungen für den Gebäudebestand der Stadt Aurich und der Auricher Bäder- und Hallenbetriebsgesellschaft mbH & Co. KG Referenznummer der Bekanntmachung: FD31-2022-01VgV
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aurich
NUTS-Code: DE947 Aurich
Postleitzahl: 26603
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +0[gelöscht]
Fax: +0[gelöscht]02
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aurich.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gebäude- und Inventarversicherungsleistungen für den Gebäudebestand der Stadt Aurich und der Auricher Bäder- und Hallenbetriebsgesellschaft mbH & Co. KG
Gebäude- und Inventarversicherungsleistungen für rund 250 Gebäude der Stadt Aurich und rund 12 Gebäude der Auricher Bäder- und Hallenbetriebsgesellschaft mbH & Co. KG (ABH) mit folgenden versicherten Gefahren:
- Feuer
- Leitungswasser
- Sturm/Hagel
- Einbruch/Diebstahl
Zuschlag erhält der Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot zu beiden Losen!
Versicherung für den Gebäudebestand der Stadt Aurich
Stadt Aurich Bürgermeister-Hippen-Platz 1 26603 Aurich
Für Rund 250 städtische Gebäude sucht die Stadt Aurich Versicherungen, die u.a. gegen die folgenden Gefahren versichern:
Für die Gebäudeversicherungen versicherten Gefahren:
- Feuer
- Leitungswasser
- Sturm/Hagel
Für die Inhaltsversicherungen versicherten Gefahren:
- Feuer
- Leitungswasser
- Sturm/Hagel
- Einbruch/Diebstahl
Versicherungszeitraum: 5 Jahre
Wenn nicht eine Partei form- und fristgerecht kündigt, verlängert sich der Vertrag stillschweigend von Jahr zu Jahr um jeweils 12 Kalendermonate.
Versicherung für den Gebäudebestand der ABH
Stadt Aurich Bürgermeister-Hippen-Platz 1 26603 Aurich
Für rund 12 Gebäude und Bauwerke sucht die Stadt Aurich im Auftrag der Auricher Bäder- und Hallenbetriebsgesellschaft mbH & Co. KG Versicherungen, die u.a. gegen die folgenden Gefahren versichern:
Für die Gebäudeversicherungen versicherten Gefahren:
- Feuer
- Leitungswasser
- Sturm/Hagel
Für die Inhaltsversicherungen versicherten Gefahren:
- Feuer
- Leitungswasser
- Sturm/Hagel
- Einbruch/Diebstahl
Versicherungszeitraum: 5 Jahre
Wenn nicht eine Partei form- und fristgerecht kündigt, verlängert sich der Vertrag stillschweigend von Jahr zu Jahr um jeweils 12 Kalendermonate.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot sind die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise abzugeben:
1.1 Angabe des Bewerbers (Einzelbewerbung) mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse.
1.2 Angabe, im Falle der Bewerbung als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft sämtlicher Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse.
1.3 Im Falle der Bewerbung als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft ist mit dem Teilnahmeantrag eine von sämtlichen Mitgliedern unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen, a. in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,
b. in der alle Mitglieder aufgeführt sind und in der die/der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter/in bezeichnet ist,
c. dass die/der bevollmächtigte Vertreter/in die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
d. dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
1.4 Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern ist eine Erklärung zum vorgesehenen Nachunternehmereinsatz und zu Art und Umfang der Teilleistungen vorzulegen.
1.5 Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern ist eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers vorzulegen, dem Bewerber im Auftragsfall die erforderlichen Mittel bzw. Leistungen zur Verfügung zu stellen.
1.6 Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB.
1.7 Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB
1.8 Erklärung über eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB.
Hinweis: Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. Die Auftragserteilung kann von der Vorlage weiterer Nachweise abhängig gemacht werden. Im beigefügten Vordruck für den Teilnahmeantrag sind die entsprechenden Eigenerklärungen enthalten. Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizubringen. Bei Einbindung von Nachunternehmern sind die entsprechenden Nachweise/Erklärungen auch von den Nachunternehmern beizubringen.
Mit dem Angebot sind zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bewerbers folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen:
aktuellen Geschäftsbericht
Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2019, 2020, 2021).
Hinweis: Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist der Gesamtumsatz für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft einzeln und für die Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft insgesamt darzustellen
einen Nachweis der Solvabilität (entweder Testat eines Wirtschaftsprüfungsunternehmens oder Solvabilitätsbescheinigung BaFin oder Rating einer anerkannten Ratingagentur Mindestforderung Rating A)
einen Rückversicherungsnachweis
Mit dem Angebot sind zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen:
einen behördlichen Nachweis über die Berechtigung der Tätigkeit als Versicherer im Bundesgebiet (Erlaubnis bzw. Anzeige an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht)
weitere Referenzen, die seine Erfahrungen auf dem Gebiet der Schadensversicherung für die bundesdeutschen Träger der
öffentlichen Verwaltung belegen können.
Voraussetzung für die Eignung ist nicht die Ansässigkeit des Versicherers in einem bestimmten Gebiet. Als geeignete Bieter kommen nur solche in Frage, die bereits über Erfahrungen in der Schadensversicherung bundesdeutscher Träger der öffentlichen Verwaltung (dies sind die öffentlich-rechtlichen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen wie z. B. Gemeinden, Landkreise, Zweckverbände, die Bundesrepublik Deutschland, die Bundesländer etc.) verfügen.
Abschnitt IV: Verfahren
Rathaus der Stadt Aurich, Bgm.-Hippen-Platz 1, II OG, Zimmer 209, 26603 Aurich
Bieter sind nach § 55 Abs. 2 S. 2 VgV bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Angebote sind in elektronischer Form über die Vergabeplattform des Landes Niedersachsen einzureichen.
Rechnungen sind für die Stadt Aurich und die Auricher Bäder- und Hallenbetriebsgesellschaft mbH & Co. KG gesondert zu stellen.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YDUDAPZ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§160 Abs. 1 GWB).
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§160 Abs. 2 GWB).
Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag-geber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.