AWB LK Emsland - Transport von Grünabfällen Referenznummer der Bekanntmachung: AWB-12/22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Meppen
NUTS-Code: DE949 Emsland
Postleitzahl: 49716
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.awb-emsland.de
Abschnitt II: Gegenstand
AWB LK Emsland - Transport von Grünabfällen
Gegenstand dieser Ausschreibung sind Grünabfalltransporte. Abholort sind verschiedene Wertstoffhöfe im Kreisgebiet. Die Leistung wird in drei Gebietslose aufgeteilt:
Los 1: Transport von Grünabfällen von den Wertstoffhöfen im Kreisgebiet Nord zur Zentraldeponie Dörpen
Los 2: Transport von Grünabfällen von den Wertstoffhöfen im Kreisgebiet Mitte zur Zentraldeponie Wesuwe
Los 3: Transport von Grünabfällen von den Wertstoffhöfen im Kreisgebiet Süd zur Zentraldeponie Venneberg.
Transport von Grünabfällen Kreisgebiet Nord
Transport von Grünabfällen von den Wertstoffhöfen im Kreisgebiet Nord zur Zentraldeponie Dörpen.
In den Jahren 2016-2021 betrug das Jahresmittel ca. 10.100 t Grünabfälle bzw. ca. 550 Touren.
Der Vertrag verlängert sich um ein Jahr bis zum 31.12.2026, wenn er nicht 6 Monate vor Vertragsablauf von einem der beiden Vertragspartner gekündigt wird. Er verlängert sich um ein weiteres Jahr bis zum 31.12.2027, wenn er nicht 6 Monate vor Vertragsablauf von einem der beiden Vertragspartner gekündigt wird. Das Recht der außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
Transport von Grünabfällen Kreisgebiet Mitte
Transport von Grünabfällen von den Wertstoffhöfen im Kreisgebiet Mitte zur Zentraldeponie Wesuwe.
In den Jahren 2016-2021 betrug das Jahresmittel ca. 12.850 t Grünabfälle bzw. 670 Touren.
Der Vertrag verlängert sich um ein Jahr bis zum 31.12.2026, wenn er nicht 6 Monate vor Vertragsablauf von einem der beiden Vertragspartner gekündigt wird. Er verlängert sich um ein weiteres Jahr bis zum 31.12.2027, wenn er nicht 6 Monate vor Vertragsablauf von einem der beiden Vertragspartner gekündigt wird. Das Recht der außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
Transport von Grünabfällen Kreisgebiet Süd
Transport von Grünabfällen von den Wertstoffhöfen im Kreisgebiet Süd zur Zentraldeponie Venneberg.
In den Jahren 2016-2021 betrug das Jahresmittel ca. 14.100 t Grünabfälle bzw. 780 Touren.
Der Vertrag verlängert sich um ein Jahr bis zum 31.12.2026, wenn er nicht 6 Monate vor Vertragsablauf von einem der beiden Vertragspartner gekündigt wird. Er verlängert sich um ein weiteres Jahr bis zum 31.12.2027, wenn er nicht 6 Monate vor Vertragsablauf von einem der beiden Vertragspartner gekündigt wird. Das Recht der außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für den Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften vorzulegen
BB1 Unternehmensbeschreibung
Als Anlage zum Angebot ist eine eigene Darstellung, Broschüre o. Ä. beizufügen, aus der Angaben zum Unternehmen, zur Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit) sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung hervorgehen.
BB2 Registereintrag
Als Anlage zum Angebot ist ein aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, beizufügen.
Für jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften.
Sollte ein Bieter keine Umsätze mit vergleichbaren Leistungen aufweisen, so sind die Umsätze des Unterauftragnehmers anzugeben. Dieser fungiert dann als Eignungsverleiher und muss eine Verpflichtungserklärung gemäß Kap. 5.3.2 der Vergabeunterlagen einreichen.
WL1 Angaben zum Gesamtumsatz
Angabe des Gesamtumsatzes für die Jahre 2019-2021 sowie Mittelwert 2019-2021.
WL2 Eigenerklärung zum Umsatz mit ähnlichen Leistungen
Es sind die Umsätze aus der Durchführung von Abfalltransporten für die Jahre 2019-2021 sowie der Mittelwert 2019-2021 anzugeben.
Berufliche Leistungsfähigkeit
Für jeden Bieter, mindestens ein Mitglied von Bietergemeinschaften sowie Unterauftragnehmer, welche ganz oder teilweise die Transporte übernehmen sollen.
Sollte ein Bieter keine der unten aufgeführten Qualitätssicherungen und/oder keine Referenzen aufweisen, so sind die Angaben für den Unterauftragnehmer einzutragen. Dieser fungiert dann als Eignungsverleiher und muss eine Verpflichtungserklärung gemäß Kap. 5.3.2 der Vergabeunterlagen einreichen.
BL 1 Qualitätssicherung Transporteure/Unterauftragnehmer, welche ganz oder teilweise Transporte übernehmen sollen.
Nachweis der Anzeige über die Tätigkeit ihres Betriebes gemäß § 53 (1) KrWG oder die Erlaubnis zur Beförderung gemäß § 54 (1) KrWG bzw. eine Transportgenehmigung nach § 49 (1) des Kreis-laufwirtschafts- und Abfallgesetzes. Gemäß § 54 (3) KrWG sind Entsorgungsfachbetriebe im Sinne von § 56 KrWG, soweit sie für die erlaubnispflichtige Tätigkeit zertifiziert sind, von der Erlaubnispflicht nach § 54 ausgenommen. In diesem Fall ist das entsprechende Zertifikat vorzulegen (Efb-Zertifikat für Tätigkeit "Befördern") als Anlage zum Angebot.
BL 2 Referenzen (mindestens eine Referenz) für Abfalltransportleistungen mit Angabe von
- Auftraggeber
- Tätigkeit
- Zeitraum
- Umfang der Tätigkeit
Angabe der Ansprechpartner bei den Referenz-Auftraggebern mit Angabe von
- Name
- Tel.-Nr.
Technische Leistungsfähigkeit
TL 1 Angaben zur technischen und personellen Ausstattung
Angabe der Anzahl der Transportfahrzeuge des angebotenen Transportsystems, sowie Anzahl der in den letzten 6 Monaten im Mittel beschäftigten LKW-Fahrer.
Weitere Leistungsbezogene Unterlagen
LU1 Angaben zur im Auftragsfall vorgesehenen Logistik
Angabe der kalkulierten Anzahl betriebstäglich eingesetzten Fahrzeuge, der täglichen Betriebzeit, sowie dem Nettoladevolumen der vorgesehenen Fahrzeuge.
1. Im Fall der Auftragsvergabe an eine Bietergemeinschaft haften alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch.
2. Im Fall der Eignungsleihe haftet auch der Eignungsleihgeber gemäß § 47 Abs. 3 VgV.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu I.3 Kommunikation: Bestehen nach Auffassung des Bieters in den Vergabeunterlagen Unklarheiten, Lücken oder Widersprüche, sind diese unverzüglich über das Portal DTVP mitzuteilen. Weitere Auskünfte werden ebenfalls nur auf Anfrage über DTVP erteilt.
Zu I.3 Kommunikation: Um weitere Auskünfte zu erhalten bzw. an der Kommunikation in diesem Vergabeverfahren teilzunehmen (Fragen stellen sowie automatische Benachrichtigungen bei Bieterrundschreiben erhalten), sollten Interessenten sich in ihrem eigenen Interesse bei DTVP für diese Ausschreibung registrieren. Anderenfalls kann nicht sichergestellt werden, dass Bieterinformationen den Interessenten erreichen. Unterbleibt die Registrierung, trägt alleine der Bieter das Risiko, ein Angebot auf nicht mehr aktueller Grundlage einzureichen. Daher sollen sich Bieter registrieren oder sie haben vor Angebotsabgabe sicherzustellen, dass ihnen etwaige Korrekturen oder Hinweise zu den Vergabeunterlagen vorliegen.
Allgemein: Das Angebot ist unter Verwendung des im Portal bereitgestellten Formblattes (Angebotsformular) abzugeben.
Zu III.1 Teilnahmebedingungen, für Bietergemeinschaften:
Eine Bietergemeinschaft hat im Angebotsformular ihre Mitglieder aufzuführen und eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,
- dass im Auftragsfall eine Arbeitsgemeinschaft gebildet wird,
- dass der benannte Vertreter gegenüber der Auftraggeberin im Vergabeverfahren und im Vertragsvollzug alle Mitglieder rechtsverbindlich vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften,
- und in der die beabsichtigte Arbeitsteilung sowie die Gründe und Motive der Zusammenarbeit angegeben sind.
Zu III.1 Teilnahmebedingungen, bei Einsatz von Unterauftragnehmern und bei Eignungsleihe:
Falls Leistungen von einem Unterauftragnehmer ausgeführt werden sollen, ist im Angebotsformular die Erklärung zum Einsatz von Unterauftragnehmern auszufüllen.
Beruft sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (sog. Eignungsleihe), so ist durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachzuweisen, dass dieser dem Bieter die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stellt.
Ein Bieter kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese als Unterauftragnehmer die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (vgl. § 47 Abs. 1 VgV).
Zu IV.2.6) Bindefrist: Verzögert sich die Zuschlagserteilung wegen eines Nachprüfungsverfahrens, so sind die am Nachprüfungsverfahren beteiligten Bieter bis vier Wochen nach Rechtskraft des letztinstanzlichen Beschlusses an ihr Angebot gebunden.
Zu IV.2.7 Bedingungen für die Öffnung der Angebote: Der angegebene Zeitpunkt ist der frühestmögliche Öffnungstermin; die Öffnung kann auch später erfolgen.
Allgemein: Es wird auf die Bestimmungen des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG) hingewiesen; Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Bezüglich Einwilligung in die Datenverarbeitung und Anforderungen an den Datenschutz siehe Kap. 2.2 der Vergabeunterlagen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDJ6HJV
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]3307/3308
Fax: [gelöscht]
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.