Einsatzleitfahrzeug(ELW 2) für die Kreisfeuerwehr Helmstedt nach DIN 145073 Referenznummer der Bekanntmachung: V-128-2022-LKH
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Helmstedt
NUTS-Code: DE917 Helmstedt
Postleitzahl: 38350
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://root.deutsche-evergabe.de
Adresse des Beschafferprofils: https://root.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Einsatzleitfahrzeug(ELW 2) für die Kreisfeuerwehr Helmstedt nach DIN 145073
Beschaffung eines Einsatzleitfahrzeuges (ELW 2) für die Kreisfeuerwehr Helmstedt nach DIN 14507-3
Beschaffung eines Einsatzleitfahrzeuges (ELW 2) für die Kreisfeuerwehr Helmstedt nach DIN 14507-3
Dem Angebot sind die unter Punkt A und B1- B3 genannten Unterlagen zwingend beizufügen:
A) Zulassungskriterien (Pflichtangaben):
1- Nachweis über zwei vergleichbare ELW 2
a. Unterlagen angemessen
b. Kontaktdaten des Ansprechpartner
B) Auswahlkriterien Bewerbungsverfahren
B1) Garantie auf Fahrgestell und Aufbau (max.24 Punkte)
Gewertet werden Garantien mit mindestens 24 Monate auf das Fahrgestell.
Bewertung:
24 Monate = 0 Punkte
bis 26 Monate = 2 Punkte
bis 28 Monate = 4 Punkte
bis 30 Monate = 6 punkte
bis 32 Monate = 8 Punkte
bis 34 Monate = 10 Punkte
36 Monate oder mehr = 12 Punkte
Gewertet werden Garantien mit mindestens 24 Monate auf den Aufbau.
Bewertung:
24 Monate = 0 Punkte
bis 26 Monate = 2 Punkte
bis 28 Monate = 4 Punkte
bis 30 Monate = 6 punkte
bis 32 Monate = 8 Punkte
bis 34 Monate = 10 Punkte
36 Monate oder mehr = 12 Punkte
B2) Bewertung der Referenzen (max. 40 Punkte)
Nennung von 2 Referenzobjekten in vergleichbarer Größenordnung und Funktion des Leistungsverzeichnisses entsprechend, inkl. Auszügen von Dokumentationen dieser
Referenzobjekte. Pro Referenz werden maximal 20 Punkte gewertet.
Bewertung je Referenzobjekt:
-In Ansätzen vergleichbar = 4 Punkte
-Ausreichend vergleichbar = 8 Punkte
-Befriedigend vergleichbar = 12 Punkte
-Gut vergleichbar = 16 Punkte
-Sehr gut vergleichbar = 20 Punkte
Der Referenzgeber ist vollständig anzugeben.
B3): Angebotssumme (max.36 Punkte)
Anhand des vorgegebenen Leistungsverzeichnisses
Bewertung: Günstigstes Angebot = 36 Punkte
Das doppelte des günstigen Angebotes ist null, alle weiteren Angebote werden dazwischen linear interpoliert
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Folgende Unterlagen sind dem Angebot beizufügen:
Eigenerklärung § 48 VgV
Eigenerklärung FB 124 LD
Eigenerklärung EU Sanktionspaket
Zum Nachweis der wirtschaftlichen/finanziellen Leistungsfähigkeit müssen die Eigenerklärung § 48 VgV und die Eigenerklärung FB 124 LD ausgefüllt werden.
Angaben zum Gesamtumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren müssen vorliegen.
Zum Nachweis der beruflichen/technischen Leistungsfähigkeit müssen die Eigenerklärung § 48 VgV und die Eigenerklärung FB 124 LD ausgefüllt werden.
Zum Nachweis der beruflichen/technischen Leistungsfähigkeit müssen zwei Referenzen für vergleichbare Leistungen aus den letzten 7 Jahren beigelegt werden. Hinsichtlich des Nachweises wird kein Dokument vorgegeben. Die Referenzangabe wird eigenständig erstellt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Bitte berücksichtigen Sie, dass die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren
auch nur auf Antrag einleitet und ein Antrag gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist,
soweit (1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
vor Einreichen des Nachprüfungsantrages anerkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, (2.) Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar
sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist
zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden, (3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4.) mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen
zu wollen, vergangen sind.