Beschaffung von SAP-Dienstleistungen im SAP HCM Umfeld
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 30625
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]8
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kkh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von SAP-Dienstleistungen im SAP HCM Umfeld
Inhalt und damit Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist wie im Folgenden beschrieben die IT-Unterstützung des SAP-Teams der KKH im Bereich SAP HCM und weiteren (SAP) HR-IT Themen.
Hannover
Inhalt und damit Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist wie im Folgenden beschrieben die IT-Unterstützung des SAP-Teams der KKH im Bereich SAP HCM und weiteren (SAP) HR-IT Themen.
Die Mindestlaufzeit des Rahmenvereinbarung beträgt zwei Jahre und verlängert sich maximal zweimal um jeweils ein Jahr, wenn nicht mit einer Frist von mind. 9 Monaten vor Ende eines Vertragsjahres gekündigt wird. Voraussichtlicher Beginn der vertraglich geschuldeten Tätigkeiten ist der 01.02.2023.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
I Nachweis über die Eintragung in einem öffentlichen Register (z. B. Handels- oder Berufsregister) in Kopie (zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 6 Monate) A Die als Anlage beigefügten Eigenerklärungen sind komplett vom Bewerber zu unterschreiben. Liegen alle in der Anlage enthaltenen Erklärungen dem Angebot bei?
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen werden für die Dauer des Ausschreibungsverfahrens im Online-Portal des Subreports über die KKH bereitgestellt (http://www.subreport.de/E67571395). Um über eingehende und von der Auftraggeberin beantwortete Fragen bzw. die Änderung von Unterlagen informiert zu werden, hat sich der Bieter im Online-Portal des Subreports zu registrieren.
Sämtliche Zugangskennungen sind vertraulich zu behandeln. Der Bieter hat ab Erhalt der Zugangsdaten selbständig Zugriff auf das Vergabeportal zu nehmen, um sämtliche Vergabeunterlagen herunterzuladen.
Durch Einloggen in das Portal mit der den Bietern zur Verfügung gestellten, individuellen Zugangskennung kann auch Zugriff auf die jeweiligen Bieterinformationen genommen werden. Dazu hat der Bieter in der Zusammenstellung der Vergabeunterlagen die jeweilige Bieterinformation durch einfachen „Klick“ (Aktion: Dokument anzeigen) zu öffnen. Das Dokument kann durch Wahl der entsprechenden Option gespeichert / geöffnet werden. Die Bieter sind verpflichtet das Online-Portal täglich einzusehen, da nicht auszuschließen ist, dass allgemeine Informationen zum Verfahren, bzw. geänderte Vergabeunterlagen auch außerhalb der o.g. Termine den Bietern über das Portal zur Verfügung gestellt werden. Eine gesonderte Nachricht über neu eingestellte Dokumente / Informationen erhalten registrierte Bieter in der Regel über das Portal.
Sollte das Vergabeportal mehr als 5 Stunden für den Bieter nicht erreichbar sein, so hat er die Vergabestelle in beiderseitigem Interesse unverzüglich darüber per E-Mail zu informieren.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es wird darauf hingewiesen, dass § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB als Voraussetzung für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens eine Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vorsieht.
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
„§134 Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühsten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. ... § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. Gegen § 134 verstoßen hat ...
§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 d geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de