Papier-Output-Systeme Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-02608

Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Brake
NUTS-Code: DE94G Wesermarsch
Postleitzahl: 26919
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.oowv.de/home/
I.6)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Wasserver- und Abwasserentsorgung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Papier-Output-Systeme

Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-02608
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
30232100 Drucker und Plotter
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Der Auftragnehmer soll dem Oldenburgisch Ostfriesischen Wasserverband (OOWV) insgesamt 154 Geräte - sowohl Drucker (Arbeitsplatz- und Arbeitsgruppendruckern als Mono- und Farbgeräte) als auch Multifunktionsgeräte (für den Druck-, Kopier-, Fax- und Scan-Bedarf) - nebst Zubehör für eine Vertragslaufzeit von 60 Monaten (mit 12 Monaten Verlängerungsoption) zur Verfügung stellen. Die Überlassung der Geräte durch den Auftragnehmer erfolgt in Form eines Leasingvertrages inklusive Service, Wartung und Verbrauchsmaterial (ohne Papier und Heftklammern). Die Multifunktionsgeräte und Drucker müssen den technischen Voraussetzungen des OOWV entsprechen und mit den vorhandenen System- und Softwareumgebungen kompatibel sein.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (Sind Sie mit der Veröffentlichung einverstanden? ja)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
30120000 Fotokopier- und Offsetdruckgeräte
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE94G Wesermarsch
Hauptort der Ausführung:

Oldenburgisch-Ostfriesischer Wasserverband Georgstraße 4 26919 Brake Siehe Anlage 9, Anhang A "Standortliste des AG" unter Vergabeunterlagen

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Auftragnehmer soll darüber hinaus Systeme zur Verwaltung, Authentifizierung und Tonerbelieferung bereitstellen. Die Systeme sollen im Datennetz des Auftraggebers betrieben werden. Für den Betrieb von Servern stellt der OOWV einen virtualisierten Server bereit. Die Kommunikation von Verbrauchs-, Wartungs- und Bestellinformationen vom OOWV zum Auftragnehmer muss den Anforderungen der IT-Sicherheit und dem Datenschutz des OOWV gerecht werden.

Der Auftragnehmer liefert und installiert die Geräte an den - derzeit - 66 Standorten des OOWV. Der Auftragnehmer ist - auch während der Vertragslaufzeit - verpflichtet, die Geräte betriebsbereit zu installieren (mit IP-Adresse des alten Tauschgerätes) und dem OOWV die Inbetriebnahme nachzuweisen (z. B. durch Statusseite des Gerätes). Nach Auftragserteilung wird der Auftragnehmer zusammen mit dem OOWV einen Rollout-Plan erstellen und umsetzen. Der Abbau der installierten Altgeräte erfolgt im Rahmen des Rollouts für den OOWV unentgeltlich. Der Abbau der neuen Geräte am Ende der Mietzeit ist mit dem Mietpreis bereits abgegolten.

Der Auftragnehmer hat für den Betrieb der Dokumentenverarbeitungsgeräte zu sorgen. Das ausgeschriebene Betriebsmodell umfasst insbesondere

- die technische Unterstützung über eine zentrale Service-Hotline, die Instandsetzung der Geräte (Reparaturservice) durch autorisiertes und fachlich qualifiziertes Fachpersonal vor Ort,

- die Instandhaltung durch regelmäßige Wartungen der Geräte (proaktiver Wartungsservice),

- ein automatisches Abrufsystem für Verschleißteile und Verbrauchsmaterialien,

- die Bereitstellung eines zentralen Serviceansprechpartners bzw. Servicemanagers,

- die Gewährleistung von Kostentransparenz über ein vereinfachtes und klar strukturiertes Abrechnungsmodell, und eine verursachergerechte Kostenverrechnung auf Systembasis,

- Reports über die Auslastung der betriebenen Geräte,

- Verbesserung von Nachbestellungen während der Vertragslaufzeit,

- analoge Faxfunktion für die gewünschten Multifunktionsgeräte,

- ein vereinheitlichtes Service-Level-Agreement sowie

- die Einführung einer performanten, zentralen Flottenverwaltungs- und Managementlösung.

Die Multifunktionsgeräte müssen schließlich über eine Anwenderauthentifizierungs-Möglichkeit verfügen. Durch den Einsatz von Multifunktionsgeräten und die geplante Zentralisierung von Output Systemen muss eine sichere Verarbeitung / Druckausgabe von Dokumenten gewährleistet sein. Allen authentifizierten Mitarbeitern des OOWV soll es überdies ohne Aufwand möglich sein, von mobilen Endgeräten über zentrale Multifunktionsgeräte im gesamten Unternehmen zu drucken. Der OOWV wird nur solche Geräte für den Betrieb zulassen, die vor nicht autorisierten Administrations- und Konfigurationszugriffen geschützt werden können. Die Daten, die auf den integrierten Festplatten gespeichert sind, müssen nach den Schreibvorgängen unwiderruflich gelöscht werden. Beim Austausch von Systemen oder Datenträgern während der Betriebsphase und bei der Rückgabe der Systeme am Ende einer Vertragslaufzeit sind vom Aufragnehmer sämtliche Daten zu löschen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Technik / Gewichtung: 10
Qualitätskriterium - Name: Umweltkriterien / Gewichtung: 10
Qualitätskriterium - Name: Teststellung Technik / Gewichtung: 10
Qualitätskriterium - Name: Teststellung Softwarelösung / Gewichtung: 10
Preis - Gewichtung: 60.00
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 143-410558
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Auftragsvergabe TA Triumph-Adler Deutschland GmbH

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
17/10/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 7
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 7
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90449
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
V.2.6)Für Gelegenheitskäufe gezahlter Preis

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die Angaben zum Auftragswert in dieser Bekanntmachung entsprechen nicht dem tatsächlichen Wert der Beauftragung. Eine

Veröffentlichung der tatsächlich richtigen Angaben erfolgt gemäß § 3 Abs. 6 Nr. 2, Nr. 3,

Nr. 4 SektVO nicht.

Bekanntmachungs-ID: CXS0YYFYWGKX6KHE

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Bewerber/Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10

Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber

dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
21/10/2022

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