3.21 Garderobenschränke,Trennwände Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-VOB-EU-0327
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Osterode am Harz
NUTS-Code: DE91C Göttingen
Postleitzahl: 37520
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.rib.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
3.21 Garderobenschränke,Trennwände
Lieferung von Garderobenschränken und Trennwänden für ein Schwimmbad
Schwimmbadstr.1, 37520 Osterode
4 Stk. Schrankanlagen Umkleiden
2 Stk. Umkleideanlagen, Sammelumkleiden
1 Stk. Duschtrennwandanlage
5 Stk. Kabinenanlagen, Zugang Umkleiden und WC
3 Stk. Fönplatzanlagen
1 Stk. Wickeltischanlage
2 Stk. Umkleideanlagen, Sauna
45 Stk. Wandhaken, Aluminium
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Alle geforderten Erklärungen und zugehörigen Bescheinigungen/Nachweise sind anzugeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Ort: Stadt Osterode am Harz, Eisensteinstraße 1, 37520 Osterode am Harz
Nur Vertreter des Auftraggebers
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]307/3306
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den
Vergabeunterlagenerkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers,einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegenWettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem
erdie Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung
einerBekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalbvon 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichenAuftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltendgemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe imAmtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]307/3306
Fax: [gelöscht]