Rufbereitschaft für die Lilienthaler Entsorgungsbetriebe für die Pumpwerke und das Kanalnetz Referenznummer der Bekanntmachung: 2022004061
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Osterholz-Scharmbeck
NUTS-Code: DE936 Osterholz
Postleitzahl: 27711
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://portal.deutsche-evergabe.de
Adresse des Beschafferprofils: https://portal.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rufbereitschaft für die Lilienthaler Entsorgungsbetriebe für die Pumpwerke und das Kanalnetz
Die Lilienthaler Entsorgungsbetriebe vergeben die Rufbereitschaft für die Pumpwerke und das Kanalnetz.
Ziel dieser Ausschreibung ist es, einen geeigneten Auftragnehmer (AN) mit der Rufbereitschaft zu beauftragen. Die Gemeinde Lilienthal hat seit 2017 einen Teil ihres Störungsmanagements für die Abwasserpumpwerke und Kanäle samt Rufbereitschaft extern vergeben. Das aktuelle Vertragsverhältnis wird fristgerecht drei Monate vor Jahresende gekündigt werden, so dass es zum 31.12.2022 endet.
Die Gemeinde Lilienthal hat dafür Sorge zu tragen, dass die Abwasserentsorgung in der Gemeinde uneingeschränkt und ohne jegliche Störungen sichergestellt wird. Hierzu ist es erforderlich, insbesondere folgende Leistungen sicherzustellen, die durch eigene Mitarbeiter der AG nicht erbracht werden können:
• Schwerpunkt Pumpwerke und Kanal:
o Rufbereitschaft Verfahrenstechnik für die Pumpwerke und das Kanalsystem
o Rufbereitschaft Elektrotechnik
• Ergänzende Rufbereitschaften:
o Kanalnotdienst/Spülwagen
o Grubenabfuhr
• Systemaufschaltung:
o Integration in das System des AN
o Bereitstellung von Rechnerkapazitäten
Zur Erbringung der vorgenannten Leistungen beabsichtigt die AG, wie auch bisher, den Zugriff auf ein externes Rufbereitschaftsmanagement mit einer Rufbereitschaft von 24/7, also mittels einer ständig besetzten Leitstelle (24 Stunden an jedem Tag im Jahr) sowie durch qualifizierte Fachkräfte, die über langjährige Erfahrung und die erforderlichen Entscheidungskompetenzen vor Ort verfügen, vorzusehen. Es ist dabei durch den AN sicherzustellen, dass die Prozesse der Abwasserableitung der Gemeinde Lilienthal vor allem auch außerhalb der regulären Dienstzeiten der AG umfassend und störungslos gesteuert und geregelt werden. Hierzu ist es erforderlich das qualifizierte Personal im Zuge der Anlagenüberwachung alle Prozesse und erforderlichen Maßnahmen umgehend bewerten und entsprechende Schritte einleiten kann. Die Einsätze sind durch langjährig erfahrene Abwassermeister zur Gewährleistung der Organisationssicherheit über eine Leitwarte mit entsprechender Infrastruktur zu koordinieren. Es ist eine enge Abstimmung zwischen der AG und dem AN, vor allem bei besonderen Anlässen oder als Jahresabschluss, vorzusehen, mindestens ist jedoch ein halbjährliches Berichtswesen zu erbringen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rufbereitschaft für die Lilienthaler Entsorgungsbetriebe für die Pumpwerke und das Kanalnetz
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE50 Bremen
Postleitzahl: 28217
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Anfragen zum Verfahren sind nur über die genannte Vergabeplattform zulässig. Wichtiger Hinweis: Das Angebot ist ausschließlich über die entsprechende Funktion der Vergabeplattform einzureichen. Hierzu ist ausreichend Zeit einzuplanen. Bitte senden Sie Ihr Angebot keinesfalls schriftlich, per E-Mail oder über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform.
Sollten Probleme beim Hochladen des Angebotes auftreten, wenden Sie sich bitte umgehend an den Betreiber der Vergabeplattform, protokollieren Sie dies und informieren Sie zusätzlich die Vergabestelle.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 4131150
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mw.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=27364&article_id=93032&_psmand=18
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor der genannten Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller:
• den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Fristnach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
• der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Auf die Regelungen in §§ 160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.