Lieferung eines Löschgruppenfahrzeuges (LF 10) für die Freiwillige Feuerwehr, Ortswehr
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schneverdingen
NUTS-Code: DE938 Heidekreis
Postleitzahl: 29640
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.schneverdingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines Löschgruppenfahrzeuges (LF 10) für die Freiwillige Feuerwehr, Ortswehr
Lieferung eines Löschgruppenfahrzeuges (LF 10) für die Freiwillige Feuerwehr Schneverdingen, Ortswehr Langeloh, bestehend aus Los1: Fahrgestell und Los 2: Aufbau und Beladung
Stadt Schneverdingen, Schulstr. 3, 29640 Schneverdingen
Lieferung eines Fahrgestells für ein Löschgruppenfahrzeug (LF 10)
Stadt Schneverdingen, Schulstr. 3, 29640 Schneverdingen
Lieferung, Aufbau und Beladung für ein Löschgruppenfahrzeug (LF 10)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Vorlage der Bescheinigung über die Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft (Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, geben den für sie zuständigen Versicherungsträger an) und Vorlage eines Nachweises über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister des Staates, in dem das Unternehmen niedergelassen ist. Eigenerklärungen sind grundsätzlich ausreichend. Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren erworben wurden, sind zugelassen. Die Präqualifizierungsnummer ist dann zwingend anzugeben.
Erklärung über den Gesamtumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre. Nachweis Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung Eigenerklärungen sind grundsätzlich ausreichend.
Referenzliste über vergleichbar ausgeführte Lieferaufträge in den Jahren 2019 bis 2021 mit Angabe des Wertes, des Lieferzeitpunktes sowie des öffentlichen Empfängers. Eigenerklärungen sind grundsätzlich ausreichend. Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren erworben wurden, sind zugelassen.
Die Präqualifizierungsnummer ist dann zwingend anzugeben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://mw.niedersachsen.de
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 GWB unzulässig, wenn:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht Innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten First zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 1 Nr. 2 GWB.