Softwarepaketierung Referenznummer der Bekanntmachung: 2022_000000032635

Auftragsbekanntmachung – Sektoren

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30459
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.enercity.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YM06HUW/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YM06HUW
I.6)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Versorgung mit Elektrizität, Gas, Wasser und Wärme sowie Energiedienstleistungen aller Art

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Softwarepaketierung

Referenznummer der Bekanntmachung: 2022_000000032635
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72260000 Dienstleistungen in Verbindung mit Software
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Abschluss eines Rahmenvertrages für Dienstleistungen zur Softwarepaketerstellung, Up-Date-Management und Analyse im Umfeld der Softwarelösungen MECM, Revenera InstallShield und Flexera Adminstudio.

Die vom Auftraggeber geplante Vertragslaufzeit liegt bei 24 Monaten. Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag zu gleichen Konditionen, um weitere 12 Monate zu verlängern. Diese Option kann zweimal wahrgenommen werden und ist jeweils 6 Monate vor Vertragsablauf durch den Auftraggeber zu erklären.

Vertragsbeginn ist voraussichtlich der 01.04.2023.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
72250000 Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste
72222300 Informationstechnologiedienste
72263000 Software-Implementierung
72253200 Systemunterstützung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Abschluss eines Rahmenvertrages für Dienstleistungen zur Softwarepaketerstellung, Up-Date-Management und Analyse im Umfeld der Softwarelösungen MECM, Revenera InstallShield und Flexera Adminstudio.

Die vom Auftraggeber geplante Vertragslaufzeit liegt bei 24 Monaten. Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag zu gleichen Konditionen, um weitere 12 Monate zu verlängern. Diese Option kann zweimal wahrgenommen werden und ist jeweils 6 Monate vor Vertragsablauf durch den Auftraggeber zu erklären.

Vertragsbeginn ist voraussichtlich der 01.04.2023.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/04/2023
Ende: 31/03/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag zu gleichen Konditionen, um weitere 12 Monate zu verlängern. Diese Option kann zweimal wahrgenommen werden und ist jeweils 6 Monate vor Vertragsablauf durch den Auftraggeber zu erklären.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Die unter III.1.1) - III.1.3) verlangten Erklärungen und Nachweise sind ausschließlich unter Verwendung der zur Erstellung eines Teilnahmeantrages zur Verfügung gestellten Formblätter zu erbringen.

.

Folgende Erklärungen und Nachweise sind von den Bewerber/Bewerbergemeinschaften einzureichen:

1) Darstellung der Unternehmens-/Konzernstruktur

2) Kopie der Anmeldungs- bzw. Eintragungsbescheinigungen zum Nachweis der ordnungsgemäßen

Gewerbeanmeldung/- ummeldung bzw. Eintragung ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der

Rechtsvorschriften des Herkunftslandes; andernfalls vergleichbarer Nachweis für die Existenz und den

Gegenstand des Unternehmens des Bewerbers /jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft. Der Auszug aus dem Handelsregister/vergleichbare Nachweis darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge nicht älter als 12 Monate sein;

3) Erklärungen, dass kein Ausschlussgründe nach § 123 und 124 GWB vorliegen.

4) Erklärung, dass die Vorgaben des §§ 4 und 5 Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz sowie die Vorgaben des MiLoG eingehalten werden.

.

Kann ein Bewerber aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachteter Belege nachweisen.

.

Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält sich der Auftraggeber für am Ende des Teilnahmewettbewerbs ausgewählte Bieter und etwaige Nachunternehmer mit der Angebotsabgabe auf gesondertes Verlangen vor.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Die unter III.1.1)-III.1.3) verlangten Erklärungen und Nachweise sind ausschließlich unter Verwendung der zur Erstellung eines Teilnahmeantrages zur Verfügung gestellten Formblätter zu erbringen.

Folgende Erklärungen und Nachweise sind von den Bewerber/Bewerbergemeinschaften einzureichen:

Die Nachweise und Erklärungen sind bei Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Der/die Bewerber/Bewerbergemeinschaft kann sich bei der Erfüllung der Eignungsanforderungen gemäß Ziffer III.1.2) und III.1.3) der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen (Eignungsleihe). Soweit die Bewerber/Bewerbergemeinschaften zum Nachweis der eigenen Eignung auf andere Unternehmen verweisen, müssen sie diese anderen Unternehmen bereits im Teilnahmeantrag mit Namen und Anschrift benennen. Außerdem ist auf den jeweiligen Formblättern für die Eignungsnachweise im Einzelnen deutlich zu machen, welche Angaben von diesem/diesen anderen Unternehmen stammen. Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften müssen in diesem Fall außerdem nachweisen, dass sie auf die Mittel des/der anderen Unternehmen tatsächlich zugreifen können. Dieser Nachweis erfolgt durch die Vorlage einer Eigenerklärung (Verpflichtungserklärung) des/der anderen Unternehmen(s), in welcher diese(s) sich für den Fall der Erteilung des Zuschlags an den/die betreffende(n) Bewerber/Bewerbergemeinschaft(en) gegenüber diesem/n unwiderruflich verpflichtet/n, die erforderlichen Mittel während der Auftragsabwicklung zur Verfügung zu stellen. Die Verpflichtungserklärung ist im Fall der Eignungsleihe mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Ist beabsichtigt, Teile der Leistung von Nachunternehmern ausführen zu lassen, ohne dass sich der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf den oder die Nachunternehmer beruft, müssen die Bewerber/Bewerbergemeinschaften in ihrem Teilnahmeantrag die Art und den Umfang der von dem/den Nachunternehmer(n) übernommenen Teilleistungen zweifelsfrei angeben und die Nachunternehmer namentlich und mit Anschrift benennen. Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften müssen außerdem nachweisen, dass sie auf die Mittel des/der Nachunternehmer(s) tatsächlich zugreifen können. Dieser Nachweis erfolgt durch die Vorlage einer Eigenerklärung (Verpflichtungserklärung) des/der Nachunternehmer(s), in welcher dieser sich für den Fall der Erteilung des Zuschlags an den/die betreffende(n) Bewerber/ Bewerbergemeinschaft(en) gegenüber diesem/n unwiderruflich verpflichtet, seine Mittel während der Auftragsabwicklung zur Verfügung zu stellen. Die Verpflichtungserklärung ist in diesem Fall (im Gegensatz zum Fall der Eignungsleihe) erst auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen. Der Auftraggeber wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bewerber vor Zuschlagserteilung unter Fristsetzung von sämtlichen Nachunternehmern darüber hinaus die Erklärungen nach Ziff. III.1.1.) 1.) bis 3.) anfordern. Werden diese Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.

.

1) Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit Angabe der Deckungssumme oder Erklärung, dass eine solche Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird,

2) Erklärung über den Gesamtumsatz für die Jahre 2019, 2020 und 2021,

3) Erklärung über den Gesamtumsatz im entsprechenden Geschäftsfeld für die Jahre 2019, 2020 und 2021,

4) ggf. Bewerbergemeinschaftserklärung,

5) ggf. Erklärung zum Nachunternehmereinsatz,

6) ggf. Nachunternehmerverpflichtungserklärung.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

zu 1) Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung (Die Deckungssumme der nachgewiesenen oder zu erklärenden Versicherung muss mindestens [Betrag gelöscht] EUR je Schadensfall für Personen- und Sachschäden sowie [Betrag gelöscht] EUR je Schadensfall für sonstige Schäden (jeweils zweifach maximiert je Versicherungsjahr) betragen. - nicht älter als 6 Monate, Stichtag: Schlusstermin für die Abgabe der Teilnahmeanträge),

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Die unter III.1.1) - III.1.3) verlangten Erklärungen und Nachweise sind ausschließlich unter Verwendung der zur Erstellung eines Teilnahmeantrages zur Verfügung gestellten Formblätter zu erbringen.

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1) Folgende Erklärungen und Nachweise sind von den Bewerber/Bewerbergemeinschaften einzureichen:

Es sind drei Referenzen anzugeben, welche nach Art, Umfang und Komplexität mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind (siehe II.1.4 und II.2.4). Aufgrund der besonderen Software im energiewirtschaftlichen Bereich muss mindestens eine Referenz von einem Auftraggeber aus diesem Bereich stammen. Gewertet werden nur die drei in den Formblättern genannten Referenzen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Referenzen stichprobenartig zu prüfen.

2) Nachweis eine Zertifikates Status Microsoft Gold Partner oder besser

3) Nachweis eine Zertifikates Status Revenera / Flexera Service Provider oder besser

4) Nachweis eines Qualitätssicherungssystem gem. DIN EN 9001 oder gleichwertig

5) Nachweis über ein zertifiziertes Informationssicherheitssystem gem. DIN IEC 27001 oder gleichwertig

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

zu 1) Vergleichbare Leistung heißt: Die Referenzen müssen jeweils die folgenden Eigenschaften erfüllen:

a. Es muss sich um einen Rahmenvertrag mit einer Laufzeit von mindestens 2 Jahren handeln.

b. Der Vertragsbeginn der Referenz darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge nicht länger als 5 Jahre zurückliegen.

c. Laufende Verträge werden in diesem Zusammenhang akzeptiert, sofern der Vertrag bereits 1 Jahr läuft.

d. Es müssen mindestens 500 Softwareprodukte mit mindestens 4.000 Clients verwaltet werden.

e. In der Referenz muss für die Softwareverteilung die Softwarelösung MECM zum Einsatz kommen.

f. Die Repaketierung der Softwareprodukte muss in das Format MSI erfolgt sein.

g. Die Programme Revenera InstallShield und Revenera Adminstudio müssen zum Einsatz kommen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 21/11/2022
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bei dieser Bekanntmachung handelt es sich um einen Teilnahmewettbewerb nach der Sektorenverordnung. Der unter IV.2.2) genannte Abgabetermin bezieht sich ausschließlich auf die Abgabe der Teilnahmeanträge.

Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge Formblätter erstellt. Zur Abgabe eines Teilnahmeantrags sind zwingend die Formblätter zu verwenden. Diese stehen unter dem unter v. g. Ziffer I.3) genannten Link zum Download zur Verfügung.

Nur die Informationen entsprechend der voranstehenden Vorgaben (Formblätter für Teilnahmeantrageinschließlich ggfs. dort erwähnter Anlagen) werden für die Auswahl der Bewerber zugrunde gelegt. Darüberhinausgehende Unterlagen bleiben unberücksichtigt. Bewerberfragen können nur über die Vergabeplattform(siehe Link unter v. g. Ziffer I.3) gestellt werden. Bewerberfragen, die nach dem 14.11.2022 eingehen, werden nicht mehr beantwortet.

Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform (siehe Link unter v. g. Ziffer I.3). Der Auftraggeber behält sich vor, unvollständige Teilnahmeanträge vom weiteren Verfahren auszuschließen oder einmalig § 51 (2) SektVO anzuwenden.

Die vollständigen Teilnahmeanträge werden auf die Erfüllung der geforderten Nachweise geprüft. Die geeigneten und ausgewählten Bewerber werden zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.

Die übrigen Bewerber scheiden aus dem weiteren Verfahren aus.

Bekanntmachungs-ID: CXP4YM06HUW

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21399
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind -bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
19/10/2022

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