Softwarepaketierung Referenznummer der Bekanntmachung: 2022_000000032635
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30459
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.enercity.de
Abschnitt II: Gegenstand
Softwarepaketierung
Abschluss eines Rahmenvertrages für Dienstleistungen zur Softwarepaketerstellung, Up-Date-Management und Analyse im Umfeld der Softwarelösungen MECM, Revenera InstallShield und Flexera Adminstudio.
Die vom Auftraggeber geplante Vertragslaufzeit liegt bei 24 Monaten. Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag zu gleichen Konditionen, um weitere 12 Monate zu verlängern. Diese Option kann zweimal wahrgenommen werden und ist jeweils 6 Monate vor Vertragsablauf durch den Auftraggeber zu erklären.
Vertragsbeginn ist voraussichtlich der 01.04.2023.
Abschluss eines Rahmenvertrages für Dienstleistungen zur Softwarepaketerstellung, Up-Date-Management und Analyse im Umfeld der Softwarelösungen MECM, Revenera InstallShield und Flexera Adminstudio.
Die vom Auftraggeber geplante Vertragslaufzeit liegt bei 24 Monaten. Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag zu gleichen Konditionen, um weitere 12 Monate zu verlängern. Diese Option kann zweimal wahrgenommen werden und ist jeweils 6 Monate vor Vertragsablauf durch den Auftraggeber zu erklären.
Vertragsbeginn ist voraussichtlich der 01.04.2023.
Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag zu gleichen Konditionen, um weitere 12 Monate zu verlängern. Diese Option kann zweimal wahrgenommen werden und ist jeweils 6 Monate vor Vertragsablauf durch den Auftraggeber zu erklären.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die unter III.1.1) - III.1.3) verlangten Erklärungen und Nachweise sind ausschließlich unter Verwendung der zur Erstellung eines Teilnahmeantrages zur Verfügung gestellten Formblätter zu erbringen.
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Folgende Erklärungen und Nachweise sind von den Bewerber/Bewerbergemeinschaften einzureichen:
1) Darstellung der Unternehmens-/Konzernstruktur
2) Kopie der Anmeldungs- bzw. Eintragungsbescheinigungen zum Nachweis der ordnungsgemäßen
Gewerbeanmeldung/- ummeldung bzw. Eintragung ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der
Rechtsvorschriften des Herkunftslandes; andernfalls vergleichbarer Nachweis für die Existenz und den
Gegenstand des Unternehmens des Bewerbers /jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft. Der Auszug aus dem Handelsregister/vergleichbare Nachweis darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge nicht älter als 12 Monate sein;
3) Erklärungen, dass kein Ausschlussgründe nach § 123 und 124 GWB vorliegen.
4) Erklärung, dass die Vorgaben des §§ 4 und 5 Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz sowie die Vorgaben des MiLoG eingehalten werden.
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Kann ein Bewerber aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachteter Belege nachweisen.
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Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält sich der Auftraggeber für am Ende des Teilnahmewettbewerbs ausgewählte Bieter und etwaige Nachunternehmer mit der Angebotsabgabe auf gesondertes Verlangen vor.
Die unter III.1.1)-III.1.3) verlangten Erklärungen und Nachweise sind ausschließlich unter Verwendung der zur Erstellung eines Teilnahmeantrages zur Verfügung gestellten Formblätter zu erbringen.
Folgende Erklärungen und Nachweise sind von den Bewerber/Bewerbergemeinschaften einzureichen:
Die Nachweise und Erklärungen sind bei Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Der/die Bewerber/Bewerbergemeinschaft kann sich bei der Erfüllung der Eignungsanforderungen gemäß Ziffer III.1.2) und III.1.3) der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen (Eignungsleihe). Soweit die Bewerber/Bewerbergemeinschaften zum Nachweis der eigenen Eignung auf andere Unternehmen verweisen, müssen sie diese anderen Unternehmen bereits im Teilnahmeantrag mit Namen und Anschrift benennen. Außerdem ist auf den jeweiligen Formblättern für die Eignungsnachweise im Einzelnen deutlich zu machen, welche Angaben von diesem/diesen anderen Unternehmen stammen. Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften müssen in diesem Fall außerdem nachweisen, dass sie auf die Mittel des/der anderen Unternehmen tatsächlich zugreifen können. Dieser Nachweis erfolgt durch die Vorlage einer Eigenerklärung (Verpflichtungserklärung) des/der anderen Unternehmen(s), in welcher diese(s) sich für den Fall der Erteilung des Zuschlags an den/die betreffende(n) Bewerber/Bewerbergemeinschaft(en) gegenüber diesem/n unwiderruflich verpflichtet/n, die erforderlichen Mittel während der Auftragsabwicklung zur Verfügung zu stellen. Die Verpflichtungserklärung ist im Fall der Eignungsleihe mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Ist beabsichtigt, Teile der Leistung von Nachunternehmern ausführen zu lassen, ohne dass sich der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf den oder die Nachunternehmer beruft, müssen die Bewerber/Bewerbergemeinschaften in ihrem Teilnahmeantrag die Art und den Umfang der von dem/den Nachunternehmer(n) übernommenen Teilleistungen zweifelsfrei angeben und die Nachunternehmer namentlich und mit Anschrift benennen. Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften müssen außerdem nachweisen, dass sie auf die Mittel des/der Nachunternehmer(s) tatsächlich zugreifen können. Dieser Nachweis erfolgt durch die Vorlage einer Eigenerklärung (Verpflichtungserklärung) des/der Nachunternehmer(s), in welcher dieser sich für den Fall der Erteilung des Zuschlags an den/die betreffende(n) Bewerber/ Bewerbergemeinschaft(en) gegenüber diesem/n unwiderruflich verpflichtet, seine Mittel während der Auftragsabwicklung zur Verfügung zu stellen. Die Verpflichtungserklärung ist in diesem Fall (im Gegensatz zum Fall der Eignungsleihe) erst auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen. Der Auftraggeber wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bewerber vor Zuschlagserteilung unter Fristsetzung von sämtlichen Nachunternehmern darüber hinaus die Erklärungen nach Ziff. III.1.1.) 1.) bis 3.) anfordern. Werden diese Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.
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1) Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit Angabe der Deckungssumme oder Erklärung, dass eine solche Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird,
2) Erklärung über den Gesamtumsatz für die Jahre 2019, 2020 und 2021,
3) Erklärung über den Gesamtumsatz im entsprechenden Geschäftsfeld für die Jahre 2019, 2020 und 2021,
4) ggf. Bewerbergemeinschaftserklärung,
5) ggf. Erklärung zum Nachunternehmereinsatz,
6) ggf. Nachunternehmerverpflichtungserklärung.
zu 1) Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung (Die Deckungssumme der nachgewiesenen oder zu erklärenden Versicherung muss mindestens [Betrag gelöscht] EUR je Schadensfall für Personen- und Sachschäden sowie [Betrag gelöscht] EUR je Schadensfall für sonstige Schäden (jeweils zweifach maximiert je Versicherungsjahr) betragen. - nicht älter als 6 Monate, Stichtag: Schlusstermin für die Abgabe der Teilnahmeanträge),
Die unter III.1.1) - III.1.3) verlangten Erklärungen und Nachweise sind ausschließlich unter Verwendung der zur Erstellung eines Teilnahmeantrages zur Verfügung gestellten Formblätter zu erbringen.
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1) Folgende Erklärungen und Nachweise sind von den Bewerber/Bewerbergemeinschaften einzureichen:
Es sind drei Referenzen anzugeben, welche nach Art, Umfang und Komplexität mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind (siehe II.1.4 und II.2.4). Aufgrund der besonderen Software im energiewirtschaftlichen Bereich muss mindestens eine Referenz von einem Auftraggeber aus diesem Bereich stammen. Gewertet werden nur die drei in den Formblättern genannten Referenzen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Referenzen stichprobenartig zu prüfen.
2) Nachweis eine Zertifikates Status Microsoft Gold Partner oder besser
3) Nachweis eine Zertifikates Status Revenera / Flexera Service Provider oder besser
4) Nachweis eines Qualitätssicherungssystem gem. DIN EN 9001 oder gleichwertig
5) Nachweis über ein zertifiziertes Informationssicherheitssystem gem. DIN IEC 27001 oder gleichwertig
zu 1) Vergleichbare Leistung heißt: Die Referenzen müssen jeweils die folgenden Eigenschaften erfüllen:
a. Es muss sich um einen Rahmenvertrag mit einer Laufzeit von mindestens 2 Jahren handeln.
b. Der Vertragsbeginn der Referenz darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge nicht länger als 5 Jahre zurückliegen.
c. Laufende Verträge werden in diesem Zusammenhang akzeptiert, sofern der Vertrag bereits 1 Jahr läuft.
d. Es müssen mindestens 500 Softwareprodukte mit mindestens 4.000 Clients verwaltet werden.
e. In der Referenz muss für die Softwareverteilung die Softwarelösung MECM zum Einsatz kommen.
f. Die Repaketierung der Softwareprodukte muss in das Format MSI erfolgt sein.
g. Die Programme Revenera InstallShield und Revenera Adminstudio müssen zum Einsatz kommen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei dieser Bekanntmachung handelt es sich um einen Teilnahmewettbewerb nach der Sektorenverordnung. Der unter IV.2.2) genannte Abgabetermin bezieht sich ausschließlich auf die Abgabe der Teilnahmeanträge.
Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge Formblätter erstellt. Zur Abgabe eines Teilnahmeantrags sind zwingend die Formblätter zu verwenden. Diese stehen unter dem unter v. g. Ziffer I.3) genannten Link zum Download zur Verfügung.
Nur die Informationen entsprechend der voranstehenden Vorgaben (Formblätter für Teilnahmeantrageinschließlich ggfs. dort erwähnter Anlagen) werden für die Auswahl der Bewerber zugrunde gelegt. Darüberhinausgehende Unterlagen bleiben unberücksichtigt. Bewerberfragen können nur über die Vergabeplattform(siehe Link unter v. g. Ziffer I.3) gestellt werden. Bewerberfragen, die nach dem 14.11.2022 eingehen, werden nicht mehr beantwortet.
Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform (siehe Link unter v. g. Ziffer I.3). Der Auftraggeber behält sich vor, unvollständige Teilnahmeanträge vom weiteren Verfahren auszuschließen oder einmalig § 51 (2) SektVO anzuwenden.
Die vollständigen Teilnahmeanträge werden auf die Erfüllung der geforderten Nachweise geprüft. Die geeigneten und ausgewählten Bewerber werden zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
Die übrigen Bewerber scheiden aus dem weiteren Verfahren aus.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YM06HUW
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21399
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind -bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.