Lieferung CO2-neutrales Erdgas Referenznummer der Bekanntmachung: KBN-Erdgas-2023
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nordhorn
NUTS-Code: DE94B Grafschaft Bentheim
Postleitzahl: 48529
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kbn-nordhorn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung CO2-neutrales Erdgas
CO2-neutrale Belieferung der Kläranlage Nordhorn mit Erdgas - Abnahmestelle Wagnerstraße, 48527 Nordhorn
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Gegenstand der Ausschreibung ist die CO2-neutrale Lieferung von Erdgas inkl. Netznutzung an die Abnahnmestelle Kläranlage (Wagnerstraße, Nordhorn) im Zeitraum vom 01.01.2023, 06:00 Uhr bis 01.01.2024, 06:00 Uhr mit einem Jahresbedarf von ca. 2,5 GWh.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe Vergabeunterlagen (Dokument "04_Anlage A2_Nachweise und Eignung")
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber weist hiermit auf die Inanspruchnahme der Allgemeinen Genehmigung Nr. 31 des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hin (siehe Dokument "Hinweis BAFA_ Allgemeine Genehmigung Nr. 31").
Die Bieter haben für die Abgabe ihres Angebotes den vom Auftraggeber bereitgestellten Vordruck "03_Anlage A1-1_Preisblatt", welcher Bestandteil der Vergabeunterlagen ist, zwingend zu verwenden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.