Lieferung und Installation von Microsens Switchen sowie einer Softwareerweiterung mit Pflege Referenznummer der Bekanntmachung: 0708/22-000
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Salzgitter
NUTS-Code: DE912 Salzgitter, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38226
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bfs.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung und Installation von Microsens Switchen sowie einer Softwareerweiterung mit Pflege
Das BfS benötigt aus sicherheitstechnischen Gründen sowie zur technischen Modernisierung der Netzstruktur den Austausch von 190 Installationsswitchen sowie die Lieferung von 250 Desktopswitchen nebst Zubehör und Softwarepflege. Die angebotenen Switche müssen aus Gründen einer zwingend einheitlichen Administrierungs- und Protokoll-struktur über die im BfS eingesetzte Microsens Steuerungs- und Administrierungssoftware NMP Enterprise Version 2 ansteuerbar und verwaltbar sein. Ebenfalls ist die Kompatibilität der angebotenen Geräte mit dem NAC von Extrem Networks zwingend erforderlich. Diese werden über Rahmenverträge des Bundes bezogen. Um dies zu gewährleisten, können aus dargestellten Gründen nur Geräte des Herstellers Microsens in dieser Ausschreibung angeboten werden. Geräte anderer Hersteller können gem. § 31 Abs. 6 VgV nicht in angeboten werden. Die Festlegung bezieht sich nicht auf die Produkte selber. Die benannten Leitprodukte sind unverbindlicher Natur; das angebotene Produkt des Herstellers Microsens muss anforderungserfüllend sowie kompatibel zur Steuerungs- und Administrierungssoftware NMP Enterprise Version 2 (s.o.) sein. Näheres entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Bundesamt für Strahlenschutz, Ingolstädter Landstraße 1 , 85764 Oberschleißheim
Das BfS benötigt aus sicherheitstechnischen Gründen sowie zur technischen Modernisierung der Netzstruktur den Austausch von 190 Installationsswitchen sowie die Lieferung von 250 Desktopswitchen nebst Zubehör und Softwarepflege. Die angebotenen Switche müssen aus Gründen einer zwingend einheitlichen Administrierungs- und Protokoll-struktur über die im BfS eingesetzte Microsens Steuerungs- und Administrierungssoftware NMP Enterprise Version 2 ansteuerbar und verwaltbar sein. Ebenfalls ist die Kompatibilität der angebotenen Geräte mit dem NAC von Extrem Networks zwingend erforderlich. Diese werden über Rahmenverträge des Bundes bezogen. Um dies zu gewährleisten, können aus dargestellten Gründen nur Geräte des Herstellers Microsens in dieser Ausschreibung angeboten werden. Geräte anderer Hersteller können gem. § 31 Abs. 6 VgV nicht in angeboten werden. Die Festlegung bezieht sich nicht auf die Produkte selber. Die benannten Leitprodukte sind unverbindlicher Natur; das angebotene Produkt des Herstellers Microsens muss anforderungserfüllend sowie kompatibel zur Steuerungs- und Administrierungssoftware NMP Enterprise Version 2 (s.o.) sein. Näheres entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung und Installation von Microsens Switchen sowie einer Softwareerweiterung mit Pflege
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Langenhagen
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30853
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, dieses vertreten durch das Bundesamt für Strahlenschutz.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber der Vergabestelle des BfS zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BfS gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BfS dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BfS geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BfS. Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, zu richten. Hinweis: Das BfS ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die
Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Salzgitter
Postleitzahl: 38226
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bfs.de