VORIS
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30459
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.niedersachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
VORIS
Der Gegenstand der Ausschreibung ist die Vergabe von Dienstleistungen zur Bereitstellung des Niedersächsischen Vorschrifteninformationssystems (NI-VORIS) ab dem 01.01.2023.
Die Leistung umfasst die Erfassung und Pflege von Rechts- und Verwaltungsvorschriften des Landes und von Rechtsvorschriften des Bundes und der EU sowie die Bereitstellung dieser Inhalte mittels eines internetbasierten Informationssystems einschließlich dessen Betriebs.
Niedersächsische Staatskanzlei Hannover
Der Gegenstand der Ausschreibung ist die Vergabe von Dienstleistungen zur Bereitstellung des Niedersächsischen Vorschrifteninformationssystems (NI-VORIS) ab dem 01.01.2023.
Die Leistung umfasst die Erfassung und Pflege von Rechts- und Verwaltungsvorschriften des Landes und von Rechtsvorschriften des Bundes und der EU sowie die Bereitstellung dieser Inhalte mittels eines internetbasierten Informationssystems einschließlich dessen Betriebs. Die maximale Vertragslaufzeit ist ist der 31.12.2030.
Abschnitt IV: Verfahren
- Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge im Anschluss an ein offenes Verfahren
Im Rahmen eines zuvor durchgeführten Offenen Verfahrens ist kein Angebot eingegangen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Wolters Kluwer Deutschland GmbH
Ort: Hürth
NUTS-Code: DEA27 Rhein-Erft-Kreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y51YWGAAUBRE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB).
Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; die Frist nach §134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Bei Übermittlung auf elektronischem Weg oder per Fax beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.