Messgerätewechsel Hauswasserzähler Referenznummer der Bekanntmachung: 2022_000000030791

Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE92 Hannover
Postleitzahl: 30459
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]90
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.enercity.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.6)Haupttätigkeit(en)
Strom

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Messgerätewechsel Hauswasserzähler

Referenznummer der Bekanntmachung: 2022_000000030791
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
51210000 Installation von Messgeräten
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die enercity Netz GmbH (Auftraggeber) schreibt den Bedarf an Dienstleistungen zur Erbringung von gesetzlich vorgeschriebenen Turnuswechseln von Messgeräten und Zusatzeinrichtungen in der Sparte Wasser aus.

Die Leistungen umfassen die Auftragssteuerung, Kundenkommunikation, Mangelbearbeitung, technische Ausführung vor Ort sowie die Erfassung, Bereitstellung und elektronische Übermittlung von Daten (z. B. Zählernummer, Zählerstand, Fotos). Die Messgeräte werden vom Auftraggeber beigestellt.

Ziel ist der Abschluss eines Auftrages für die Messgerätewechsel Hauswasserzähler.

Geplanter Vertrags- und Ausführungsbeginn ist der 01.01.2023.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
38421100 Wasserzähler
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE92 Hannover
Hauptort der Ausführung:

enercity Netz GmbH Auf der Papenburg 18 30459 Hannover Netzgebiet der enercity Netzgesellschaft mbH

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Wechsel von Hauswasserzählern sowie Wechsel von Zusatzgeräten (z. B. Impulsgeber, M-Bus Module) im Zuge des Wechsels des Messgerätes nach Vorgabe des Auftraggebers.

Zum Leistungsumfang gehören ebenfalls die unter II.1.4 aufgeführten Tätigkeiten zur Auftragssteuerung, Kundenkommunikation, Mangelbearbeitung und IT.

Die ausgeschriebenen Leistungen müssen von sachkundigen und zuverlässigen Monteuren durchgeführt werden, die Wasserfachkräfte im Sinne von AVBWasserV, DIN EN/DIN/DVGW und den berufsgenossenschaftlichen Bestimmungen sind.

Der Auftragnehmer hat das für die ihm übertragenen Aufgaben eingesetzte Personal auszuwählen und gegebenenfalls zu qualifizieren. Der Auftraggeber legt höchsten Wert auf die Qualität in der Ausführung und im Umgang mit seinen Kunden und erwartet einen kontinuierlichen/gleichbleibenden Mitarbeiterstamm/-einsatz beim Auftragnehmer.

Geschätzte Stückzahlen:

2023:

a) Wechsel allgemein, Hauswasser-Messgeräte Q3=2,5 bis Q3=16, ca. 12.900 St.

b) in Verbindung mit a), Austausch von Zusatzgeräten, ca. 0 St. (bei Bedarf)

2024:

c) Wechsel allgemein, Hauswasser-Messgeräte Q3=2,5 bis Q3=16, ca. 10.400 St.

d) in Verbindung mit a), Austausch von Zusatzgeräten, ca. 0 St. (bei Bedarf)

2025:

e) Wechsel allgemein, Hauswasser-Messgeräte Q3=2,5 bis Q3=16, ca. 7.400 St.

f) in Verbindung mit a), Austausch von Zusatzgeräten, ca. 0 St. (bei Bedarf)

2026:

g) Wechsel allgemein, Hauswasser-Messgeräte Q3=2,5 bis Q3=16, ca. 8.350 St.

h) in Verbindung mit a), Austausch von Zusatzgeräten, ca. 0 St. (bei Bedarf)

2027:

i) Wechsel allgemein, Hauswasser-Messgeräte Q3=2,5 bis Q3=16, ca. 7.400 St.

j) in Verbindung mit a), Austausch von Zusatzgeräten, ca. 0 St. (bei Bedarf)

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Konzept Auftragsbearbeitung und Datenaustausch / Gewichtung: 40%
Kostenkriterium - Name: Preis / Gewichtung: 60%
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 119-336646
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 1117057230
Bezeichnung des Auftrags:

Messgerätewechsel Hauswasserzähler

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
17/10/2022
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Recklinghausen
NUTS-Code: DEA36 Recklinghausen
Postleitzahl: 45661
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.u-serv.de
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
V.2.6)Für Gelegenheitskäufe gezahlter Preis

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXP4YM06HTJ

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB).

Die Zuschlagserteilung ist 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB) möglich.

Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
17/10/2022

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