Neubau Hort und Umbau Mensa Anne-Frank-Schule
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
NUTS-Code: DE93 Lüneburg
Postleitzahl: 21335
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hansestadtlueneburg.de/ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Hort und Umbau Mensa Anne-Frank-Schule
Baustelleneinrichtung
Graf-Schenk-von-Stauffenberg-Straße 3, 21337 Lüneburg
Baustelleneinrichtung Bauzaun ca.: 120m, freimachen des Baugeländes ca.: 850m², herstellen und vorhalten von Baustraßen, Bauwege, wenn erforderlich inkl. Wiederherstellung des Geländes nach Beendigung der Arbeiten, Rampen für Fahrzeuge und Treppen in die Baugrube und deren Beseitigung, Lager- und Arbeitsplätze. Beleuchtungseinrichtung für Ausleuchtung der Verkehrswege innerhalb des Gebäudes über die Leistungszeit des Rohbaus hinaus, vorhalten, unterhalten und wieder abbauen, einschl. Verlegen der Kabel ab Baustromverteiler. Sanitäreinrichtungen, die an das Trinkwasser- und Abwassernetzt angeschlossen werden müssen. WC-Anlagen nach Damen und Herren getrennt, inkl. Reinigung. Alles Liefern, vorhalten und abbauen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
s. Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Hansestadt Lüneburg, Neue Sülze 35 - Zimmer 1.09, 21335 Lüneburg
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339 Lüneburg
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]36
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mw.niedersachsen.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit:
1. Der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf zur Frist der Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.