Neubau Hort und Umbau Mensa Anne-Frank-Schule
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
NUTS-Code: DE93 Lüneburg
Postleitzahl: 21335
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hansestadtlueneburg.de/ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Hort und Umbau Mensa Anne-Frank-Schule
MSR, Gebäudeautomation
Graf-Schenk-von-Stauffenberg-Straße 3, 21337 Lüneburg
MSR, Gebäudeautomation Komplette Neuerrichtung der MSR-Installation zur Versorgung eines Hortes mit 4 Gruppenräumen, Imbissbereich, Sanitär-, Verwaltungs- und sonstigen Nebenräumen. Es ist ein Werkraum mit Geräteraum und Fahrradwerkstatt angegliedert. Regelung der Lüftungs- und Heizungsanlage. In einem Bestandsgebäude Neuerrichtung der MSR-Installation zur Regelung einer von einem anderen Gewerk errichteten Lüftungsanlage zur Versorgung von Klassenräumen, Neben- und Lagerräumen, sowie eines Mensabereiches mit Sanitär- und Nebenräumen.
2x Schaltschrank RLT, 1x Schaltschrank Heizung, 2x Automationsstation mit BACnet-Kommunikation RLT, 1x Automationsstation mit BACnet-Kommunikation Heizung, Gateway mit Datenschnittstelleneinheit (DSE), div. Feldgeräte (ca. 40 CO2-Fühler, ca. 10 Feuchtefühler, ca 20 Raumtemperatur-Messwertgeber, ca.30 Fensterkontakte), ca 6000m Installationsleitung, ca. 1800m Mantelleitung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Hansestadt Lüneburg, Neue Sülze 35 - Zimmer 1.09, 21335 Lüneburg
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339 Lüneburg
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]36
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mw.niedersachsen.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit:
1. Der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf zur Frist der Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.