Grundinstandsetzung der Schöpfwerke Bramel-West, Obere Wittgeeste, Altluneberg und Ringstedt
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Beverstedt
NUTS-Code: DE932 Cuxhaven
Postleitzahl: 27616
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wabo-wem.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 28199
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gkmp.de
Abschnitt II: Gegenstand
Grundinstandsetzung der Schöpfwerke Bramel-West, Obere Wittgeeste, Altluneberg und Ringstedt
Der Auftrag betriftt die Generalplanungsleistungen für die Grundinstandsetzung der Schöpfwerke Bramel-West, Obere Wittgeeste, Altluneberg und Ringstedt, bestehend aus den Leistungsbildern Ingenieurbauwerke, Tragswerksplanung, Technische Ausrüstung sowie weiterer Besonderer Leistungen.
27616 Beverstedt
An den benannten Bauwerken sind folgende Instandsetzungsmaßnahmen geplant:
- An allen Bauwerken soll eine automatische Rechenreinigungsanlage nebst Einzäunung erstellt werden.
- Alle Bauwerke sollen mit einer neuen Mittelspannungsanlage (Netzanschluss) als Komtpaktstation ausgerüstet werden.
- Alle Bauwerke werden mit Elektrotechnik- und Steuerungsanlagen ausgerüstet.
- An allen Bauwerken werden Ausbesserungsmaßnahmen am und im Gebäude vorgenommen.
- An allen Bauwerken sind die vorhandenen Pumpen aus dem Errichtungsjahr zu behandeln bzw. instandzusetzen oder zu erneuern.
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Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung über die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung „Ingenieur".
1. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB,
2. Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung (Mindestens 2,5 Mio. EUR
Deckungssumme für Personen- und sonstige Schäden),
3. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
4. Eigenerklärung über den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahren..
1. Eigenerklärung über die in den letzten 3 Jahren durchschnittlich Beschäftigten,
2. Eigenerklärung über die Durchführung von max. 5 vergleichbaren Aufträgen in den vergangenen 5
Kalenderjahren (2017 -2021)..
Es sind mind. zwei vergleichbare Aufträge gem. Ziff. 2 nachzuweisen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Teilnahmeantrag (Bewerbung) in elektronischer Form:
Für die elektronische Einreichung des Teilnahmeantrags ist die Registrierung im B_I eVergabeSystem erforderlich. Informationen zu den Registrierungsmöglichkeiten sind zu finden unter:
https://bi-medien.de/ausschreibungsdienste.
Kommunikation:
Anfragen zum Verfahren können elektronisch über die B_I eVergabe (www.bi-medien.de) oder an die unter I.3) genannte Adresse gestellt werden.
Zugang zur elektronischen Kommunikation und zur Bewerbung in elektronischer Form als registrierter Nutzer der B_I eVergabe über den Menüpunkt - Meine Vergaben - unter dem B_I code D447901659 im Bereich - Mitteilungen - bzw. - Bewerbung -.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21335
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekamm
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat
und die Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen durch
Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch
die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 Abs. 3 S. 1 Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.