Rahmenvereinbarung für die externe Unterstützung im wasserrechtlichen Verfahren für das Endlager Konrad – Bereich Produktkontrolle
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Peine
NUTS-Code: DE91A Peine
Postleitzahl: 31224
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bge.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung für die externe Unterstützung im wasserrechtlichen Verfahren für das Endlager Konrad – Bereich Produktkontrolle
Gegenstand der Ausschreibung ist eine juristische bzw. rechtsberatende Unterstützung des Bereiches Produktkontrolle bei der Umsetzung der gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis für das Endlager Konrad.
Die Schachtanlage Konrad mit den Schächten Konrad 1 und Konrad 2 liegt zwischen Braunschweig und Salzgitter-Lebenstedt im südöstlichen Niedersachsen. Es handelt sich um ein stillgelegtes Eisenerzbergwerk, dass derzeit zum Endlager für radioaktive Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung umgerüstet wird. Das Endlager wird nach bisherigem Stand 2027 in Betrieb genommen werden.
Mit dem Planfeststellungsbeschluss vom 22.05.2002 wurde die Einlagerung von 303.000 m³ schwach- bis mittelradioaktiven Abfällen beschlossen. Für die Einlagerung der Abfälle ist ein umfangreiches Produktkontrollverfahren zur Bescheidung endlagerfähiger Abfallgebinde erforderlich. Die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE, im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt) koordiniert und bearbeitet sämtliche Antragsverfahren für die Endlagerung von radioaktiven Abfällen und erteilt die hierfür erforderlichen Endlager-/Zwischenbescheide. Neben dem Planfeststellungbeschluss wurde vom NMU eine gehobene wasserrechtliche Erlaubnis (gwE) erteilt, die die Einlagerung der in den Abfällen enthaltenen Stoffen gestattet. Hierfür ist von der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH ein komplexes Nachweisverfahren umzusetzen, in dem die Einhaltung der maximal zulässigen Stoffmengen nachgewiesen werden. Am 15.03.2011 erteilte der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) die Zustimmung zum vom BfS eingereichten Konzept der Vorgehensweise zur Erfassung und Bilanzierung radioaktiver Abfälle. Das Konzept stellt die Umsetzung der Gehobenen Wasserrechtlichen Erlaubnis zur Endlagerung von radioaktiven Abfällen im Endlager Konrad dar. In diesem Vorhaben sollen Arbeiten zur stofflichen Charakterisierung von radioaktiven Abfallgebinden im Hinblick auf die wasserrechtlichen Bestimmungen fortgeführt werden.
Für die gesetzliche vorgegebene und damit verbindliche Umsetzung der Nebenbestimmungen zur gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis ist eine intensive rechtliche Begleitung erforderlich.Gegenstand der Ausschreibung ist eine juristische bzw. rechtsberatende Unterstützung des Bereiches Produktkontrolle bei der Umsetzung der gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis für das Endlager Konrad.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bestätigung über die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister oder Bestehen eines sonstigen Nachweises über die erlaubte Berufsausübung in dem Staat, in dem der Bewerber niedergelassen ist.
- Umfangreiche Erfahrungen in Verfahren bei denen es Wechselwirkungen zwischen Genehmigungen insbes.
Planfeststellungsbeschlüssen und wasserrechtlichen Entscheidungen zu berücksichtigen gab; dabei sind mindestens 3 Referenzen anzugeben.
- Umfangreiche Erfahrungen und Expertise im Wasserrecht, Atomrecht sowie Umwelt- und Bergrecht; dabei sind insgesamt mindestens 5 Referenzen anzugeben, wobei idealerweise jedes Rechtsgebiet abgedeckt ist.
- Umfangreiche Erfahrungen und Expertise in der Durchführung von verwaltungsrechtlichen Verfahren insbesondere Planfeststellungsverfahren
und der daraus resultierenden Planfeststellungsbeschlüsse; dabei sind mindestens 2 Referenzen anzugeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Bonn
Land: Deutschland