Fachplanungsleistungen HLS zum Umbau der Grundschule Hollern-Twielenfleth Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-07-1
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Steinkirchen
NUTS-Code: DE939 Stade
Postleitzahl: 21720
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.luehe-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fachplanungsleistungen HLS zum Umbau der Grundschule Hollern-Twielenfleth
Planungsleistungen im Bereich Fachplanung HLS (Anlagengruppen 1-3 und 8) für den Umbau und Erweiterung der Grundschule Hollern-Twielenfleth
Grundschule Hollern-Twielenfleth
Bi de School 1
21723 Hollern-Twielenfleth
- Allgemeine Beschreibung:
Die Samtgemeinde Lühe beabsichtigt die Grundschule Hollern-Twielenfleth umzubauen und zu erweitern.
Die vorgesehenen Maßnahmen umfassen im Wesentlichen die Modernisierung des Gebäudes sowie den Umbau und die Erweiterung auf Basis der aktuellen Raum- und Schulkonzepte sowie der Ganztagsbetreuung. Zudem ist der Neubau der Sporthalle vorgesehen.
Die Samtgemeinde Lühe hat in einer erweiterten Phase 0 bereits ein Flächen- und Migrationskonzept erarbeiten lassen. Der Fachplaner soll auf dieser Grundlage die weiteren Leistungen zur Umsetzung des Konzeptes ab Leistungsphase 1 erbringen.
- Umfang:
Schulbau
- Umfang: Die Gesamtfläche umfasst ca. 3.700 m² BGF
- Projektkosten: ca. [Betrag gelöscht] EUR (brutto) für KG 200-700 gem. DIN 276
- Projektdauer: 2022-2025
Einfeldsporthalle
- Umfang: Die Gesamtfläche umfasst ca. 1.400 m² BGF
- Projektkosten: ca. [Betrag gelöscht] EUR (brutto) für KG 300-400 gem. DIN 276
- Projektdauer: 2024-2027
- Gegenstand des Auftrages:
Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung - HLS (Anlagengruppen 1-3 und 8), LPH 1-9 gem. § 53ff HOAI für den Umbau und die Erweiterung des Schulgebäudes.
Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung - HLS (Anlagengruppen 1-3 und 8), LPH 1-3 und ggf. 4-9 gem.§§ 53ff für den Neubau der Sporthalle.
Es ist eine stufenweise Vergabe der Leistungen vorgesehen. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungen besteht jedoch nicht.
Beginn der Leistungserbringung: Mit den Planungsleistungen ist unmittelbar nach Zuschlagserteilung durch den Auftragnehmer zu beginnen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die o.g. e-Vergabeplattform durchgeführt. Der Bewerbungsbogen mit den Erklärungen ist zusammen mit den nachgeforderten Nachweisen innerhalb der Bewerbungsfrist vollständig ausgefüllt elektronisch in Textform gem. § 126b BGB über die e-Vergabeplattform einzureichen. In Papierform eingereichte Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Eine Unterschrift oder Signatur auf dem Bewerbungsbogen ist nicht notwendig. Der Name der bevollmächtigten Person ist im Formularfeld jedoch anzugeben.
Soweit der Bewerbung die geforderten Unterlagen und Nachweise (Punkt III.1.2. und III1.3.) nicht beiliegen, sind diese auf Anforderung innerhalb der von der Vergabestelle hierfür benannten Frist über die e-Vergabeplattform nachzureichen. Werden die geforderten Unterlagen nicht innerhalb dieser Frist vorgelegt, führt dies zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
Hinweis 1: Bei Bietergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen für das sich bewerbende Team als Ganzes vorzulegen und auszufüllen. Die Anlagen und geforderten Nachweise sind im Falle einer Bietergemeinschaft durch jedes Mitglied vorzulegen.
Hinweis 2: Die vorgenannten Erklärungen und der Bewerbungsbogen sind als Formular im Internet unter der in Ziffer I.3 genannten Adresse erhältlich.
Es ist ausschließlich der vorgesehene Formulardruck zu verwenden.
Hinweis 3: Die Kommunikation zwischen Bewerbern/Bietern und der Vergabestelle erfolgt grundsätzlich über die e-Vergabeplattform. Fragen der Bewerber sind über die e-Vergabeplattform (als registrierter Nutzer der e-Vergabe) rechtzeitig vor Ablauf der Bewerbungsfrist zu stellen. Es werden ausschließlich Fragen beantwortet, die für die Erstellung des Teilnahmeantrages erforderlich sind. Die Antworten werden zeitnah erarbeitet und über die e-Vergabeplattform an alle Bewerber versendet.
Für die Teilnahme an der elektronischen Auftragsvergabe registrieren Sie sich einmalig kostenfrei. Es besteht keine Pflicht zur Registrierung auf der e-Vergabeplattform. Über Änderungen der Vergabeunterlagen, Nachsendungen, Bieterfragen, Antwortschreiben u. ä. werden Sie jedoch nur bei vorheriger Registrierung automatisch unterrichtet. Andernfalls sind Sie verpflichtet, sich eigenständig die erforderlichen Unterlagen zu verschaffen.
Hinweis 4 (Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung gem. § 51 BDSG (natürliche Personen): Die vom Bewerber/Bieter im Verlauf des Vergabeverfahrens - auf Anforderung - mitgeteilten personenbezogenen Daten werden nach den geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), streng vertraulich behandelt und ausschließlich zum Zwecke der Durchführung des Vergabeverfahrens genutzt. Diese Angaben sind Voraussetzung für die Berücksichtigung der Bewerbung/des Angebotes. Angesichts des Umstands, dass bereits mit der Abforderung von Unterlagen personenbezogene Daten erfasst werden, willigt der Bewerber/Bieter bereits mit der Abforderung in die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zum Zwecke der Antragsbearbeitung ein. Die Einwilligung ist freiwillig und erfolgt unbeschadet des Rechts zum Widerruf mit Wirkung für die Zukunft, sofern dem keine Rechtsgründe entgegenstehen. Die Nichteinwilligung kann jedoch zur Folge haben, dass die Bearbeitung der Bewerbung/des Angebotes und damit die Berücksichtigung im Vergabeverfahren unmöglich werden.
Bekanntmachungs-ID: CXP4DY06H77
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
Gemäß § 160 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Tagen bei der Vergabestelle gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Rügen sind in elektronischer Form über die e-Vergabeplattform einzureichen. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer unter der o. g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 GWB vorliegen. Ferner wird auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hingewiesen.