Beschaffung einer Betonmischanlage
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Peine
NUTS-Code: DE91A Peine
Postleitzahl: 31224
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bge.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung einer Betonmischanlage
Für geplante bergmännische Auffahrungs- und Instandsetzungsarbeiten auf der Schachtanlage Konrad unter Tage wird Nassspritzbeton eingesetzt. Zur Herstellung dieser Nassspritzbetone wird eine Betonmischanlage benötigt, welche in einem vorhandenen untertägigen Grubenbau zu errichten ist.
Die Betonmischanlage wird zur Herstellung unterschiedlicher Betone (Rezepturen) nach DIN EN 206-1 / DIN 1045-2, bei Spritzbeton als Grundmischung in Verbindung mit DIN EN 14487-1 / DIN 18551 zur baulichen Verwendung an unterschiedlichen Orten des Grubengebäudes eingesetzt. Ebenso ist die Herstellung von Faserbeton mit allen gängigen Fasertypen und –längen bis 60 kg/m³ gemäß Richtlinie Stahlfaserbeton zu gewährleisten.
Zugehörig zur Betonmischanlage ist eine separate Aufbereitungsanlage für anfallende Reinigungswässer aus der Betonherstellung.
Die Versorgung mit Medien obliegt dem AG. Die besonderen Umgebungsbedingungen eines untertägigen Standortes und genehmigungsrechtliche / atomrechtliche Rahmenbedingungen sind zu beachten.
Die Lieferung und der Montagebeginn ist vorgesehen ab 01/2023.
Schachtanlage Konrad I, Bleckenstedter Str. 55, 38329 Salzgitter
Für geplante bergmännische Auffahrungs- und Instandsetzungsarbeiten auf der Schachtanlage Konrad unter Tage wird Nassspritzbeton eingesetzt. Zur Herstellung dieser Nassspritzbetone wird eine Betonmischanlage benötigt, welche in einem vorhandenen untertägigen Grubenbau zu errichten ist.
Die Betonmischanlage wird zur Herstellung unterschiedlicher Betone (Rezepturen) nach DIN EN 206-1 / DIN 1045-2, bei Spritzbeton als Grundmischung in Verbindung mit DIN EN 14487-1 / DIN 18551 zur baulichen Verwendung an unterschiedlichen Orten des Grubengebäudes eingesetzt. Ebenso ist die Herstellung von Faserbeton mit allen gängigen Fasertypen und –längen bis 60 kg/m³ gemäß Richtlinie Stahlfaserbeton zu gewährleisten.
Zugehörig zur Betonmischanlage ist eine separate Aufbereitungsanlage für anfallende Reinigungswässer aus der Betonherstellung.
Die Versorgung mit Medien obliegt dem AG. Die besonderen Umgebungsbedingungen eines untertägigen Standortes und genehmigungsrechtliche / atomrechtliche Rahmenbedingungen sind zu beachten.
Die Lieferung und der Montagebeginn ist vorgesehen ab 01/2023.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beschaffung einer Betonmischanlage
Ort: Nordhausen
NUTS-Code: DEG07 Nordhausen
Postleitzahl: 99734
Land: Deutschland
Ort: Schmallenberg
NUTS-Code: DEA5 Arnsberg
Postleitzahl: 57392
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Zur Einlegung von Rechtsbehelfen ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten.
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen AuftragoderderKonzessionhatund eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften einschaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
5 / 5 (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.