Bereitstellung von ca. 900 Unterkunftsplätzen mit Unterbringung, Versorgung und Betreuung für die Landesaufnahmebehörde (LAB NI) in einer Messehalle in Hannover-Laatzen, Messegelände Referenznummer der Bekanntmachung: 0100-DLG/2022-03.216
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lab.niedersachsen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Bereitstellung von ca. 900 Unterkunftsplätzen mit Unterbringung, Versorgung und Betreuung für die Landesaufnahmebehörde (LAB NI) in einer Messehalle in Hannover-Laatzen, Messegelände
Bereitstellung von ca. 900 Unterkunftsplätzen mit Unterbringung, Versorgung und Betreuung für die Landesaufnahmebehörde (LAB NI) in einer Messehalle in Hannover-Laatzen, Messegelände
Messegelände Messehalle 5 30521 Hannover
Das Land Niedersachsen betreibt durch die LAB NI im Rahmen der Amtshilfe mit der Region Hannover ein sog. Drehkreuz zur Verteilung von ukrainischen Vertriebenen am Messebahnhof Laatzen. Dort kommen Züge und Busse mit ukrainischen Vertriebenen an, die von dort in ihre Zielorte weiterreisen. Abhängig von der Ankunft der Züge ist eine Weiterreise am gleichen Tag nicht in jedem Fall gewährleistet. Die Vertriebenen werden dann durch die LAB NI kurzfristig in einer Messehalle untergebracht, bis die Weiterreise möglich ist.
Die LAB NI beabsichtigt zu diesem Zweck, neben der optimalen Nutzung ihrer vorhandenen Kapazitäten diese auch zu erweitern, um kurzfristig auf eine angespannte Belegungssituation und ansteigende Zugänge reagieren zu können.
Der Auftragnehmer übernimmt für die LAB NI zunächst die Unterbringung und Versorgung von rund 900 anspruchsberechtigten Personen in der Messehalle 5 in Laatzen. Hierbei geht es insbesondere um
1. Leitung
2. Belegungsmanagement/Unterbringung/Info-Point/Hauswarte
3. Soziale Dienste
4. Gesundheitsdienst für akute Fälle/Sanitätsstützpunkt mit ärztlicher Betreuung
5. Unterhaltsreinigung/Objektwäsche
6. Sprachmittler
Abschnitt IV: Verfahren
- Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen betreibt am Messebahnhof Hannover-Laatzen ein bundesweites Drehkreuz mit ca. 900 Unterkunftsplätzen für die Aufnahme und Verteilung ukrainischer Vertriebener. Die Ankunft erfolgt kurzfristig mit Sonderzügen oder Bussen, darüber hinaus erfolgt eine unbekannte Anzahl eigener Anreisen. Die ankommenden Personen reisen zum Teil direkt weiter. Teilweise bleiben die Vertriebenen einige wenige Tage in der Unterbringung bis über ihre Weiterreise entschieden wurde, sie verlegt oder verteilt werden. Die hohe - zuvor nicht bekannte - Anzahl der täglichen Ankünfte bei nur kurzem Aufenthalt erfordert eine ständige Anpassung an die aktuellen Gegebenheiten.
Aufgrund äußerster Dringlichkeit wurde beschlossen die Leistung im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb nach § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV i.V.m. dem Rundschreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz zur Anwendung von dringlichen Vergaben im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine vom 13.04.2022 zu vergeben und von der engen Ausnahmeregelung einer Direktvergabe Gebrauch zu machen, indem lediglich ein Unternehmen (der aktuelle Dienstleister) zur Angebotsabgabe aufgefordert wurde.
Der völlige Verzicht auf einen Wettbewerb begründet sich vorliegend daraus, dass nur der aktuell für den Betrieb der Messehalle 5 tätige Betreiber ab dem 01.10.2022 eine nahtlose weitere ordnungsgemäße Unterbringung und Versorgung der in der Messehalle untergebrachten ukrainischen Vertriebenen sicherstellen kann. Die Belegungssituation war im Vergabezeitraum derart zugespitzt, dass ein Einlassstopp für die Messehalle 5 verfügt werden musste. Trotz der prekären Belegungssituation bestand dabei das Erfordernis besonders vulnerable Personen aufzunehmen. Auch die Zahl der untergebrachten Personen mit einer Corona-Infektion, die eine Separierung notwendig macht, stieg im Vergabezeitraum stark an. Die weitere Entwicklung war und ist nicht vorhersehbar.
Das wegen der Folgen des russischen Angriffskrieges und des daraus resultierenden stark erhöhten Zustroms an ukrainischen Vertriebenen erforderliche Krisenmanagement beim Betrieb der voll ausgelasteten Messehalle 5 machte einen Wechsel nicht nur des aktuellen Betreibers zu einem Betrieb durch einzelne Dienstleister bei einer losweisen Vergabe, sondern einen Betreiberwechsel an sich im Hinblick darauf, dass der Betrieb nahtlos weiter geführt werden muss, organisatorisch und logistisch unmöglich. Durch eine ansonsten notwendige Übergabe des Betriebes und Einarbeitung des neuen Betreibers in allen Bereichen bei gleichzeitig anhaltendem Zustrom entstünden nicht hinnehmbare Verzögerungen in Bezug auf die Gesamtorganisation der Halle.
Im Hinblick darauf, dass durch den ordnungsgemäßen Betrieb der Messehalle 5 die Abwendung von Obdachlosigkeit der über das Drehkreuz am Messebahnhof Hannover-Laatzen sowie der privat anreisenden Kriegsvertriebenen und deren Versorgung im Sinne der Daseinsvorsorge sicherzustellen ist, konnte davon ausgegangen werden, dass nur der aktuelle Betreiber in der Lage sein wird, den Auftrag eines Betriebes der Messehalle 5 ab dem 01.10.2022 unter den durch die zwingende Dringlichkeit auferlegten zeitlichen und organisatorischen Zwängen zu erfüllen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Barsinghausen
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei der Angabe (1 EUR) zum Gesamtbeschaffungswert und Gesamtwert des Auftrages/Loses handelt es sich um einen symbolischen und nicht um den tatsächlichen Wert.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHDAC0
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle hat ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hingewiesen.
Die Bestimmungen gem. § 160 Abs. 3 GWB lauten:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten:
"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an."
§ 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet:
"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...]
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/