Stadt Wolfsburg - vergebener Auftrag zur Ausschreibung für die Erstellung der Planungsleistungen für die äußere Anbindung an die Gewerbegebiete "Warmenau Nord-Ost" und "Warmenau Süd-Ost Referenznummer der Bekanntmachung: 21086-22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wolfsburg
NUTS-Code: DE913 Wolfsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38440
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wolfsburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Wolfsburg - vergebener Auftrag zur Ausschreibung für die Erstellung der Planungsleistungen für die äußere Anbindung an die Gewerbegebiete "Warmenau Nord-Ost" und "Warmenau Süd-Ost
Die Stadt Wolfsburg beabsichtigt die Vergabe von Generalplanungsleistungen für die Erstellung der Planungsleistungen für die äußere Anbindung an die Gewerbegebiete "Warmenau Nord-Ost" und "Warmenau Süd-Ost.
Stadt Wolfsburg Porschestr. 49 38440 Wolfsburg
Die Stadt Wolfsburg entwickelt im Ortsteil Warmenau die Gewerbegebiete "Warmenau Nord-Ost und Warmenau Süd-Ost" für die Ansiedlung eines Automobilwerkes. Die Plangebiete inklusive der Änderungsbereiche befinden sich in den Ortsteilen Warmenau, Brackstedt und Kästorf und umfassen eine Fläche von ca. 297 ha. Nähere Informationen ergeben sich aus der Aufgabenstellung und den bereitgestellten Projekt- und Ausschreibungsunterlagen.
In diesem Zusammenhang beabsichtigt die Stadt die Vergabe der hierfür erforderlichen Ingenieurleistungen an einen Generalplaner.
Folgende Leistungen sollen in stufenweiser Beauftragung von einem Generalunternehmer erbracht werden:
Planungsleistungen für die Planung von Verkehrsanlagen (Haupterschließungs- und Verbindungsstraßen) entsprechend den
§§ 45, 47 ff. HOAI;
Planungsleistungen für die Planung von Ingenieurbauwerken (RW-Kanalisation) entsprechend den §§ 41, 43 HOAI;
Planungsleistungen für die Fachplanung im Rahmen der Technischen Ausrüstung (Beleuchtung von Straßen und Wegen) entsprechend den §§ 53. 55 HOAI;
Zudem beinhaltet die Vergabe der Generalplanerleistungen ergänzend folgende Planungsgewerke:
Planungsleistungen für die Objektplanung im Rahmen der Freianlagen entsprechend den §§ 38, 39 HOAI;
Planungsleistungen für die Fachplanung im Rahmen der Tragwerksplanung entsprechend den §§ 49, 51 HOAI.
Besondere Leistungen werden von der Auftraggeberin im Bedarfsfalle gesondert beauftragt.
Mit Zuschlagserteilung werden zunächst die Leistungsphasen eins und zwei bzw. eins bis drei (Verbindungsrampen B188) beauftragt (stufenweise Beauftragung).
Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die Beauftragung der weiteren Leistungsphasen. Besondere und zusätzliche Leistungen werden nur nach ausdrücklichem Abruf seitens der Auftraggeberin beauftragt.
Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die Beauftragung dieser besonderer oder zusätzlicher Leistungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Das Vergabeverfahren wird im Rahmen eines beschleunigten Verfahrens mit verkürzter Teilnahmefrist durchgeführt. Die Einhaltung der Teilnahmefrist gemäß § 17 Abs. 2 VgV ist aufgrund hinreichend begründeter Dringlichkeit nicht möglich.
Hintergrund der verkürzten Frist ist der für den Oktober 2022 vorgesehene Planungsbeginn, um das Gesamtprojekt fristgerecht realisieren zu können. Dies gilt insbesondere für Planung und den Bau von benötigten Verbindungsrampen, die für die Durchführung des Gesamtprojektes von erheblicher Bedeutung ist, muss unverzüglich realisiert werden, um das Gesamtprojekt nicht zu gefährden. Dies gilt auch für die übrigen zu vergebenden Planungsleistungen, deren Beauftragung angesichts des engen zeitlichen Terminplans keinen Aufschub duldet. In besonderem Maße gilt dies angesichts der erforderlichen Abstimmungsprozesse zwischen allen Beteiligten, die ebenfalls fristgemäß zu erfolgen haben.
Die Vergabe der Generalplanerleistungen erfolgt daher beschleunigt.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Enger
NUTS-Code: DEA43 Herford
Postleitzahl: 32130
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bockermann-fritze.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
- Es handelt sich zunächst um einen Teilnahmewettbewerb; Teilnahmeanträge sind elektronisch einzureichen (Ziffer I.3)
- Die geeigneten Bewerber werden in einem zweiten Verfahrensschritt zur Abgabe eines Angebots aufgefordert; das Angebotsformular wird ausgewählten Bietern rechtzeitig elektronisch zur Verfügung gestellt
- Die Auftraggeberin behält sich vor, von den Bewerbern entsprechende Bescheinigungen (z. B. steuerliche Bescheinigung zur Beteiligung an öff. Aufträgen bzw. Bescheinigungen in Steuersachen, Bestätigung des Versicherers usw.) in aktueller Fassung abzufordern
- Fragen sind ausschließlich elektronisch über das unter Ziffer I.3) genannte Portal zu stellen
- Eine bestimmte Rechtsform des Anbieters ist nicht erforderlich. Im Falle von Bietergemeinschaften ist ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch.
- Nebenangebote sind nicht zugelassen
- Angebotswertung: Preis und Leistung werden nach der Formel "Leistung-durch-Preis" (L/P=Z) gewertet. Das wirtschaftlichste Angebot ist dasjenige, welches den größten Quotienten "Z" aufweist
- Preis: Der Wertungspreis setzt sich zusammen aus der Summe der angebotenen Einzelpreise für die jeweiligen Leistungsphasen und der Stunden- und Tagespauschale für einen Projektleiter, einen Projektingenieur und eine technischen Mitarbeiter, die mit dem Faktor 20 multipliziert werden. Ein Preisblatt wird spätestens in der Angebotsphase zur Verfügung gestellt.
- Leistung: Von den Bietern ist ein Projektdurchführungskonzept vorzulegen, dessen Einzelheiten sich aus der separat bereitgestellten Bewertungssystematik ergeben. Hieraus ergeben sich auch die Berechnung des Zuschlagskoeffizienten und weitere Einzelheiten der vergaberechtlichen Wertung.
- Die Verhandlungen werden voraussichtlich im September 2022 stattfinden. Bei einem Scheitern der Verhandlungen mit den ausgewählten Bietern, ist die Auftraggeberin
berechtigt, Verhandlungen mit den insoweit zurückgestellten Bietern aufzunehmen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YUR6HJN
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mw.niedersachsen.de/
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag auf Nachprüfung ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mw.niedersachsen.de/