Planung eines passiven FTTB-Breitbandnetzes
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Vechta
NUTS-Code: DE94F Vechta
Postleitzahl: 49377
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-vechta.de
Adresse des Beschafferprofils: www.deutsches-ausschreibungsblatt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planung eines passiven FTTB-Breitbandnetzes
Landkreis Vechta
Der Auftragnehmer soll die Leistungen entsprechend der Leistungsphasen 4-7 in Anlehnung an den § 55 HOAI 2013 und optional die Leistungsphase 8-9 der Bauüberwachung erbringen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Planung eines passiven FTTB-Breitbandnetzes
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rodenberg
NUTS-Code: DE928 Schaumburg
Postleitzahl: 31552
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfverfahren unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsverfahrens erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Landkreis Vechta
Der Auftragnehmer soll im Zuge der 3. Ausbaustufe des Breitbandausbaus die Leistungen entsprechend der Leistungsphasen 4-9 in Anlehnung an den § 55 HOAI 2013 erbringen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rodenberg
NUTS-Code: DE928 Schaumburg
Postleitzahl: 31552
Land: Deutschland
Im Zuge der Auftragsänderung sind auch die Planungsleistungen eines NGA-Breitbandnetzes für die dritte Ausbaustufe des Breitbandausbaus im Landkreis Vechta zu erbringen. Die Änderungen basieren dabei auf den Planungsleistungen der ersten sowie zweiten Ausbaustufe. Daher umfasst der unter Ziffer VII.2.3) angegebene Gesamtauftragswert vor den Änderungen die Auftragswerte für die beiden vorherigen Planungsleistungen (1. und 2. Ausbaustufe).
Die Erforderlichkeit eines 3.BA war zu Beginn d. Breitbandausbaus sowie im Zuge der Vergabeverfahren für die Planungsleistungen der 1. u. 2. Ausbaustufe nicht absehbar. Die beauftragten Leistungen für die 1. u. 2. Ausbaustufen sind vom Planungsbüro BIB TECH noch nicht abgeschlossen worden. Insbesondere fehlt die sehr umfangreiche Dokumentation für beide BA, welche für die Planung der dritten Ausbaustufe obligatorisch ist. Weiterhin ist das bisherige Planungsbüro alleine in der Lage, eine abgestimmte technisch-planerische Beratung über alle drei Ausbaustufen schnell und ohne Reibungsverluste zu leisten. Weiter ist durch die bereits durchgeführten Planungsleistungen der Fa. BIB TECH GmbH, Rodenberg für die BA 1 und 2, die Grundlage für weitere Planungen des 3.BA gelegt. Durch dieses Grundlagenwissen ist mit Kosteneinsparungen zu rechnen.