Rahmenvereinbarung über die Lieferung von allgemeiner Arbeitsbekleidung Referenznummer der Bekanntmachung: 050-RV-PSA/2021-03.423
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Lieferauftrag
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 169-476525)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30177
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lzn.niedersachsen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von allgemeiner Arbeitsbekleidung
Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung).
In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unter-nehmen (§ 21 VgV) über die Lieferung von allgemeiner Arbeitskleidung sowie Schuhe, Kopfschutz, Labor - und Kochbekleidung.
Die Rahmenvereinbarung soll mit einem Auftragnehmer geschlossen werden, der sowohl das im Angebotsvordruck abgefragte Kernsortiment als auch ein entsprechendes Randsortiment liefern soll. Das Kernsortiment besteht aus den umsatzstärksten Produkten. Der Umsatz basiert auf Auswertungen von Juli 2020 bis Juni 2021.
Über die Abfrage eines sogenannten Randsortiments soll künftig die Möglichkeit bestehen, Artikel aus dem Portfolio des späteren Auftragnehmers zu beschaffen, die über das Kernsortiment hinausgehen. Aus diesem Grund wird auf einen Händlerkatalog mit Nettopreisangaben bzw. eine Artikelliste mit Nettopreis-angaben des Bieters ein einheitlicher Rabattsatz für alle auf dieser Liste angegebenen Produkte aus den folgenden Artikelgruppen abgefragt. Dieser Rabattsatz ist zwingend im Angebotsvordruck an der dafür vorgesehenen Stelle einzutragen.
Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens werden unter der Bezeichnung Arbeitskleidung nur Artikel der folgenden Warengruppen verstanden:
- Allgemeine Arbeitsbekleidung
- Unterwäsche
- Winterbekleidung
- Kopf-/Gesichtsschutz
- Regenbekleidung
- Handschuhe
- Schweißerschutzbekleidung
- Sanitäterbekleidung
- Sicherheitsschuhe
- Berufsschuhe
- Schuhzubehör
Alle Artikel, welche im Jahr 2020-2021 über die derzeit laufende Rahmenvereinbarung bestellt wurden, sind mit Mengenangaben in der Anlage "Artikelübersicht" der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) inkl. Angebotsvordruck aufgeführt.
Die Artikel werden in den Webshop des LZN eingestellt und als Online-Bestellungen abgerufen. Es werden nur die Artikel zu den o. g. Warengruppen in den Webshop aufgenommen.
Das Randsortiment wird nach Zuschlagserteilung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer abgestimmt.
Abrufberechtigt sind alle Dienststellen der unmittelbaren Landesverwaltung Niedersachsen inkl. der niedersächsischen Inseln sowie die Dienststellen aus dem Geschäftsbereich des Thüringischen Ministeriums für Inneres und Kommunales.
Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) inkl. Angebotsvordruck zu entnehmen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen