LK Helmstedt Referenznummer der Bekanntmachung: 977
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Helmstedt
NUTS-Code: DE917 Helmstedt
Postleitzahl: 38350
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-helmstedt.de
Abschnitt II: Gegenstand
LK Helmstedt
Abfuhr von Rest- und Biomüll (Ident-System)
Abfuhr von Altpapier
Behälteränderungsdienst
Übernahme und Verwertung von Altpapier
Einsammlung und Verwertung von Sperrmüll und Elektroaltgeräten
Betrieb einer Annahmestelle
Einsammlung von Weihnachtsbäumen
Einsammlung und Entsorgung schadstoffhaltiger Abfälle
Behälterabfuhr
* Abfuhr von Restmüll in 2-wöchentlichem Turnus, Einsatz eines Ident-Systems mit Verwiegung; Zielanlage ist die TRV-Anlage in Buschhaus (im Kreisgebiet) bzw. ab 2029 eine eventuell zu stellende eigene Umschlaganlage,
* Eventuell: Umschlag von Restabfällen ab 2029
* Abfuhr von Biomüll in 2-wöchentlichem Turnus, Einsatz eines Ident-Systems mit Verwiegung, mit dem Bioabfall ist gebündelter Baum- und Strauchschnitt abzu-fahren; Zielanlage ist das Kompostwerk in Schöningen;
* Abfuhr von Altpapier in 4-wöchentlichem Turnus, Zielanlage ist eine vom Bieter zu benennende Umschlaganlage,
* Behälteränderungsdienst, Beschaffung von Behältern
Verwertung von Altpapier
Übernahme und Verwertung des Altpapiers (kommunaler Anteil einschl. gemeinsame Verwertung)
Erfassung/Verwertung von Sperrmüll, Annahmestelle u.a.
* Einsammlung sperriger Abfälle in zwei Fraktionen (Elektroaltgeräte und Restsperrmüll), teilweise als Expressabfuhr
* Einsammlung von Elektroaltgeräten im Rahmen der mobilen Schadstoffsammlung
* Sortierung und Verwertung des Restsperrmülls in einer Anlage nach Wahl des AN; bis 2028 sind Sortierreste (35%) der TRV Buschhaus zuzuführen
* Betrieb einer Annahmestelle im Stadtgebiet Helmstedt
* Einsammlung von Weihnachtsbäumen
Schadstoffhaltige Abfälle
Einsammlung schadstoffhaltiger Abfälle (mobile Sammlung)
Weitere Behandlung/Entsorgung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für Unterauftragnehmer vorzulegen.
BB 1 Unternehmensbeschreibung
Als Anlage ist eine eigene Darstellung, Broschüre o.Ä. beizufügen, aus der Angaben zum Unternehmen, zur Unternehmensstruktur (z.B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit) sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung hervorgehen.
BB 2 Registereintrag
Als Anlage ist ein aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, beizufügen.
Für jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für Unterauftragnehmer vorzulegen.
WL 1 Angaben zum Gesamtumsatz der Jahre 2019 bis 2021 sowie dem Mittelwert 2019-2021.
WL 2 Angaben zum Umsatz mit ähnlichen Leistungen der Jahre 2019 bis 2021 sowie dem Mittelwert 2019-2021
- Los 1 die behältergestützte Abfuhr (typischerweise Restabfälle, Bioabfälle, PPK o.ä.),
- für Los 2 die Verwertung von Altpapier/PPK
- für Los 3 die Abfuhr und Verwertung von Sperrmüll
- für Los 4 die Einsammlung und Entsorgung schadstoffhaltiger Abfälle aus Haushaltungen
Für jeden Bieter, mindestens ein Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für Unterauftragnehmer vorzulegen.
BL 1 Qualitätssicherung
Nachweis für die Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb
für Los 1: für die Tätigkeit "Sammeln", Abfallschlüsselnummer 20 03 01
für Los 2: für die vom Bieter selbst durchgeführte Tätigkeit, Abfallschlüsselnummer 20 02 01
für Los 3: für die Tätigkeit "Sammeln", Abfallschlüsselnummer 20 03 07
für Los 4: für die Tätigkeit "Sammeln", Abfallschlüsselnummern 13 02 05, 15 01 10, 15 02 02, 16 05 04, 16 05 07, 20 01 13, 20 01 14, 20 01 15, 20 01 19 und 20 01 27; es können auch andere ASN benannt werden, welche entsprechende Abfälle anderer Herkunft bezeichnen
Bei ausländischen Bietern: gleichwertige Qualitätssicherung
BL 2 Referenzen
mindestens je eine Referenz im Kommunalauftrag für mindestens 50.000 Einwohner für
(Los 1) die Abfallabfuhr von mindestens zwei Fraktionen mittels Umleerbehältern
(Los 2) die PPK-Verwertung
(Los 3) die Sperrmüllabfuhr
(Los 4) die mobile Problemstoffsammlung und -Entsorgung.
1. Im Fall der Auftragsvergabe an eine Bietergemeinschaft haften alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch.
2. Im Fall der Eignungsleihe haftet auch der Eignungsleihgeber gemäß § 47 Abs. 3 VgV.
Abschnitt IV: Verfahren
Bei der Öffnung der Angebote sind nach § 55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu I.3 Kommunikation: Bestehen nach Auffassung des Bieters in den Vergabeunterlagen Unklarheiten, Lücken oder Widersprüche, sind diese unverzüglich über das Portal DTVP mitzuteilen. Weitere Auskünfte werden ebenfalls nur auf Anfrage über DTVP erteilt.
Zu I.3 Kommunikation: Um weitere Auskünfte zu erhalten bzw. an der Kommunikation in diesem Vergabeverfahren teilzunehmen (Fragen stellen sowie automatische Benachrichtigungen bei Bieterrundschreiben erhalten), sollten Interessenten sich in ihrem eigenen Interesse bei DTVP für diese Ausschreibung registrieren. Anderenfalls kann nicht sichergestellt werden, dass Bieterinformationen den Interessenten erreichen. Unterbleibt die Registrierung, trägt alleine der Bieter das Risiko, ein Angebot auf nicht mehr aktueller Grundlage einzureichen. Daher sollen sich Bieter registrieren oder sie haben vor Angebotsabgabe sicherzustellen, dass ihnen etwaige Korrekturen oder Hinweise zu den Vergabeunterlagen vorliegen.
Allgemein: Das Angebot ist unter Verwendung des im Portal bereitgestellten Formblattes (Angebotsformular) abzugeben.
Zu III.1 Teilnahmebedingungen, für Bietergemeinschaften:
Eine Bietergemeinschaft hat im Angebotsformular ihre Mitglieder aufzuführen und eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,
- dass im Auftragsfall eine Arbeitsgemeinschaft gebildet wird,
- dass der benannte Vertreter gegenüber der Auftraggeberin im Vergabeverfahren und im Vertragsvollzug alle Mitglieder rechtsverbindlich vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften,
und in der die beabsichtigte Arbeitsteilung sowie die Gründe und Motive der Zusammenarbeit angegeben sind.
Zu III.1 Teilnahmebedingungen, bei Einsatz von Unterauftragnehmern und bei Eignungsleihe:
Falls Leistungen von einem Unterauftragnehmer ausgeführt werden sollen, ist im Angebotsformular die Erklärung zum Einsatz von Unterauftragnehmern auszufüllen.
Beruft sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (sog. Eignungsleihe), so ist durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachzuweisen, dass dieser dem Bieter die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stellt.
Ein Bieter kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese als Unterauftragnehmer die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (vgl. § 47 Abs. 1 VgV).
zu III.1 Für vorzulegende leistungsbezogene Unterlagen siehe Kap. 5 der Vergabeunterlagen.
Zu IV.2.6 Bindefrist: Verzögert sich die Zuschlagserteilung wegen eines Nachprüfungsverfahrens, so sind die am Nachprüfungsverfahren beteiligten Bieter bis vier Wochen nach Rechtskraft des letztinstanzlichen Beschlusses an ihr Angebot gebunden.
Zu IV.2.7 Bedingungen für die Öffnung der Angebote: Der angegebene Zeitpunkt ist der frühestmögliche Öffnungstermin; die Öffnung kann auch später erfolgen.
Allgemein: Es wird auf die Bestimmungen des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG) hingewiesen; Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Bezüglich Einwilligung in die Datenverarbeitung und Anforderungen an den Datenschutz siehe Kap. 2.2 der Vergabeunterlagen.
Die folgenden kodierten Zeilen sind notwendig, um Angaben zur Umsetzung des Gesetzes über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge technisch zu ermöglichen.
#cvd00=Das Vergabeverfahren fällt in den Anwendungsbereich des SaubFahrzeugBeschG#
#cvd03=Dienstleistungsaufträge § 3 Nr. 3 SaubFahrzeugBeschG#
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDJ6HBA
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.