Reinigung Rettungsdienstkleidung Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-122
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Goslar
NUTS-Code: DE916 Goslar
Postleitzahl: 38640
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-goslar.de
Abschnitt II: Gegenstand
Reinigung Rettungsdienstkleidung
Reinigung und Bearbeitung von Schutzkleidung sowie Handtüchern, Bettwäsche etc. für den Rettungsdienst des Landkreises Goslar
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Reinigen und Bearbeiten, Kennzeichnung sowie Auslieferung/Abholung nachfolgend näher beschriebener Einsatzkleidung bzw. Schutzkleidung und der weiteren genannten Artikel für den Rettungsdienst.
Verlängerungsoption in beiderseitigem Einverständnis bis maximal 48 Monate.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung zur Eignung, Erklärung gem. § 4 Abs. 1 NTVergG, Erklärung Russland-Sanktionen, Zertifikat zur Objekt- und Haushaltswäsche nach RAL-GZ 992/1 oder vergleichbar, Nachweis geprüfte/r Desinfektor/in, bzw. Hygienebeauftragte/r, Berufshaftpflichtversicherung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.