Unterhalts-Grund- und Glasreinigung 2023-2025 Referenznummer der Bekanntmachung: 022-097-389
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wietze
NUTS-Code: DE931 Celle
Postleitzahl: 29323
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.rib.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterhalts-Grund- und Glasreinigung 2023-2025
Ausschreibung der Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung in den Gebäuden der Gemeinde Wietze
Unterhaltsreinigung Gemeinde Wietze
Ausschreibung der Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung in den Gebäuden der Gemeinde Wietze
Der vertrag endet am 31.12.2025 und verlängert sich danach jeweils um ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von 6 Monaten gekündigt wurde. In den Kindergärten endet die Leistung des AN jeweils am letzten Schultag vor den Weihnachtsferien.
Glasreinigung Gemeinde Wietze
Ausschreibung der Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung in den Gebäuden der Gemeinde Wietze
Der vertrag endet am 31.12.2025 und verlängert sich danach jeweils um ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von 6 Monaten gekündigt wurde. In den Kindergärten endet die Leistung des AN jeweils am letzten Schultag vor den Weihnachtsferien.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
2025
Ort: Lüneburg
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen;
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen;
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs.3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen;
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland