Neubau Wasser-Zubringerleitung vom Wasserwerk Thiene zum Hochbehälter Piesberg Referenznummer der Bekanntmachung: P588
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Osnabrück
NUTS-Code: DE944 Osnabrück, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 49074
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.swo-netz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Wasser-Zubringerleitung vom Wasserwerk Thiene zum Hochbehälter Piesberg
Die SWO Netz GmbH ist ein 100-prozentiges Tochterunternehmen der Stadtwerke Osnabrück AG und für die Planung, den Bau und den Betrieb der Infrastruktur im Stadtgebiet sowie in Teilen der Region Osnabrück zuständig.
Aufgrund der hohen Bedeutung für die Versorgungssicherheit von Osnabrück, des potenziell hohen Schadensausmaßes bei Rohrbruch, der langen Außerbetriebnahme der Leitung im Schadensfall und der Gefährdung Dritter (Bramsche, Wallenhorst) wurde ein Neubau der Wasser-Zubringerleitung (ZBL) von Thiene-Alfhausen zum Hochbehälter Piesberg (Osnabrück) in größerer Nennweite beschlossen. Ausschlaggebend für die größere Dimensionierung ist der zu erwartende ansteigende Wasserverbrauch in den nächsten Jahren. Eine Erneuerung in vorhandener Leitungstrasse ist aus heutiger Sicht nicht möglich. Die Versorgung über die ZBL Thiene kann nur für einen kurzen Zeitraum (z.B. bei Einbindungsarbeiten) unterbrochen werden.
Leistungsdaten der neuen Zubringerleitung:
- Schwachlastbetrieb: 300 m³/h
- Normalbetrieb: 1.000 m³/h
- Hochlastbetrieb: 1.450 m/h³
Die Dimensionierung der neuen Zubringerleitung wurde bisher mit DN 700 (PN16) angesetzt. Dies soll jedoch in der weiteren Planung vom AN anhand der neuen Trassierung geprüft und ggf. angepasst werden.
Neben dem Neubau soll im Nachgang auch die vorhandene ZBL Thiene außer Betrieb genommen und verdämmt werden.
Die Baukosten betragen nach derzeitigem Stand ca. 26 Mio. EUR netto.
In diesem Verfahren wurden insb. die notwendigen Ingenieurleistungen für die Zubringerleitung ausgeschrieben.
- Objektplanung Ingenieurbauwerke (Zubringerleitung) Lph 1-3, optional Lph 4-9 gemäß § 43 HOAI i. V. m. Anlage 12, Ziffer 12.1,
Besondere / Zusätzliche Leistungen:
- Bestandsdatenerhebung
- Wirtschaftlichkeitsprüfung
- Prüfung und Mitwirken bei der Beschaffung von Fördergeldern
- Mitwirken bei der Beschaffung der Zustimmung von Betroffenen und Träger öffentlicher Belange (Konkretisierung: ROV und PFV, Beteiligungsverfahren)
- Optional: Örtliche Bauüberwachung bei Ingenieurbauwerken als Besondere Leistung gemäß Anlage 12, Ziffer 12.1 zu § 43 Absatz 4 HOAI,
- Optional: Prüfung von Nachträgen
- Optional: Erstellung von Bestandsplänen
- Objektplanung Ingenieurbauwerke (Zubringerleitung) Lph 4-9 gemäß § 43 HOAI i. V. m. Anlage 12, Ziffer 12.1,
Besondere / Zusätzliche Leistungen:
- Örtliche Bauüberwachung bei Ingenieurbauwerken als Besondere Leistung gemäß Anlage 12, Ziffer 12.1 zu § 43 Absatz 4 HOAI,
- Prüfung von Nachträgen
- Erstellung von Bestandsplänen
Die Auswahl der Bewerber, die zur Verhandlung/Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt in einem
mehrstufigen Prozess.
1. Zunächst werden alle Bewerbungen hinsichtlich form- und fristgerechter Einreichung geprüft.
2. Anschließend erfolgt die Eignungsprüfung der Bewerber hinsichtlich Fachkunde und Leistungsfähigkeit auf der Grundlage der vorgelegten Angaben und Unterlagen. Es wird geprüft, ob die Bewerber die geforderten Mindeststandards (siehe Nr. III.1 "Teilnahmebedingungen" und III.2 "Bedingungen für den Auftrag" der Bekanntmachung) erfüllen.
3. Ist der Zahl der geeigneten Bewerber größer als 3 wird die Vergabestelle den Bewerberkreis beschränken (mind. 3, max. 5). Die zur Bewerberauswahl genutzten Kriterien und deren Gewichtung sind unter Nr. II.2.9) der Bekanntmachung angegeben.
4. Ist nach der Bewerberauswahl anhand der Kriterien die Anzahl der bestplatzierten Bewerber zu hoch, weil z. B. mehrere Bewerber die gleiche Punktzahl erreicht haben, behält sich der Auftraggeber vor, ein Losverfahren durchzuführen, um die Bewerberzahl abschließend zu reduzieren.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neubau Wasser-Zubringerleitung vom Wasserwerk Thiene-Alfhausen nach Osnabrück
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y5P6HLG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziffer 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren
unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Osnabrück
Postleitzahl: 49074
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]