Ausschreibung zur Beschaffung eines Dienstleisters für eine Rahmenvereinbarung zur Vermittlung sowie Prüfungsvorbereitung prüfungsrelevanter Inhalte für Auszubildende (Berufsschulseminare)
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 30625
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kkh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung zur Beschaffung eines Dienstleisters für eine Rahmenvereinbarung zur Vermittlung sowie Prüfungsvorbereitung prüfungsrelevanter Inhalte für Auszubildende (Berufsschulseminare)
Gegenstand der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung für die Vermittlung sowie Prüfungsvorbereitung prüfungsrelevanter Inhalte nach dem Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Kaufmann/Kauffrau im Gesundheitswesen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 11. Mai 2001 bzw. der jeweils aktuell geltenden Version)
Gegenstand der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung für die Vermittlung sowie Prüfungsvorbereitung prüfungsrelevanter Inhalte nach dem Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Kaufmann/Kauffrau im Gesundheitswesen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 11. Mai 2001 bzw. der jeweils aktuell geltenden Fassung) Die näheren Seminarinhalte ergeben sich aus den in Anlage 1 beschriebenen Lernfeldern. Im Kalenderjahr 2024 und 2025 werden die Seminarinhalte im Umfang von jeweils einer Seminarwoche in E-Learning-Komponenten umgewandelt. Diese Lerninhalte sind in der Anlage „Lernfelder“ extra gekennzeichnet.
Die Inhalte sind zunächst in 6 Blöcken (Seminare) zu jeweils zwei Wochen zu vermitteln (Gesamtumfang damit 12 Wochen). Im Kalenderjahr 2024 und Kalenderjahr 2025 wird jeweils eine Seminarwoche in E-Learning Module umgewandelt, so dass sich der Gesamtumfang je Ausbildungsjahr auf 10 Wochen verkürzt. Die genaue Zuordnung der Lerninhalte und die Lage der Blöcke wird nach Vergabe der Rahmenvereinbarung zwischen dem Anbieter und der KKH vereinbart. Zusätzlich erfolgt eine Prüfungssimulation zur Vorbereitung auf die mündliche Abschlussprüfung.
Die KKH stellt i.d.R. pro Einstellungsjahr ca. 40 Auszubildende ein, die nicht mehr der Berufsschulpflicht nach den jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften unterliegen. Somit besteht jeder Block aus zwei Einzelseminaren. Die ersten drei bis vier Blöcke sind vor der Zwischenprüfung durchzuführen, die restlichen beiden Blöcke danach.
Zur Qualitätssicherung und Nachhaltigkeit sind die beiden E-Learning Komponenten durch jeweils einen Tag Onlineseminar zu ergänzen.
An der Vorbereitung zur mündlichen Abschlussprüfung nehmen alle Auszubildenden der KKH, also auch die nach länderrechtlichen Vorschriften berufsschulpflichtigen Auszubildenden teil (insgesamt ca. 80 - 100 Auszubildende je Einstellungsjahr). Die Prüfungssimulation wird in Kleingruppen von acht Auszubildenden an zwei Tagen durchgeführt. Daraus ergibt sich ein Umfang von ca. 6 Wochen (2 Veranstaltungen je Woche).
Die Vertragslaufzeit beginnt am 01.01.2023 und hat eine Mindestlaufzeit von 2 Jahren. Der Vertrag verlängert sich maximal zweimal um jeweils ein weiteres Vertragsjahr, wenn nicht eine der Vertragsparteien mit einer Frist von 9 Monaten zum Ende des jeweiligen Vertragsjahres.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung oder Betriebshaftpflicht je nach Unternehmensform des Bieters in Kopie. I Grundsätzliche Voraussetzungen der Umsatzsteuerbefreiung liegen vor. Bitte Nachweis beifügen. A
"Angabe von 3 Referenzprojekten, die nicht älter als fünf Jahre sind. Die Referenzen müssen folgende Anforderung erfüllen:
- die Referenzunternehmen müssen im Bereich des Krankenkassen Umfeld tätig sein
Die Referenzen sind unter Angabe von - Name der Firma
- Name des Ansprechpartners
- Telefonnummer
- Zeitraum der Leistungserbringung
zu nennen." A "Personal (gesamt) Die Leistungsfähigkeit ist bei Ihnen auf Grundlage der Gesamtzahl der fest angestellten Mitarbeiter bzw. freie Referenten gegeben.
Sie verfügen über mind. sechs geeignete fest angestellte Mitarbeiter bzw. freie Referenten Geben Sie jeweils getrennt die Mitarbeiterzahl fest angestellte Mitarbeiter/freie Referenten an" A "Personal (Vertretungsfall) Die Leistungsfähigkeit ist bei Ihnen auf Grundlage der geforderten Gesamtzahl der fest angestellten Mitarbeiter/freie Referenten im Vertretungsfall (Ausfall des geplanten Referenten) gegeben. Ein Vertretungskonzept liegt vor." I
Nachweise über eine fachbezogene Ausbildung der festangestellten Mitarbeiter bzw. freien Referenten liegen vor. A Bieterseitige Erklärung, dass eine gesicherte Kommunikation via E-Mail und/oder Cloud-Server zugesichert ist. A Der Bieter verfügt über eine Homepage über die in einem geschlossenen System Informationen und Arbeitsaufträge ausgetauscht werden können. A
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen werden für die Dauer des Ausschreibungsverfahrens im Online-Portal des Subreports über die KKH bereitgestellt (http://www.subreport.de/E77795832). Um über eingehende und von der Auftraggeberin beantwortete Fragen bzw. die Änderung von Unterlagen informiert zu werden, hat sich der Bieter im Online-Portal des Subreports zu registrieren.
Sämtliche Zugangskennungen sind vertraulich zu behandeln. Der Bieter hat ab Erhalt der Zugangsdaten selbständig Zugriff auf das Vergabeportal zu nehmen, um sämtliche Vergabeunterlagen herunterzuladen.
Etwaige Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich über die Vergabeplattform (Subreport/ Elvis) an die KKH zu richten. Auskünfte anderer Stellen sind nicht verbindlich. Dies gilt auch für technische Fragen zum Vergabeportal der KKH, welches durch einen externen Anbieter bereitgestellt und betrieben wird. Für die eingestellten Inhalte (insbesondere Vergabeunterlagen und Bieterinformationen) ist ausschließlich die KKH zuständig und verantwortlich.
Durch Einloggen in das Portal mit der den Bietern zur Verfügung gestellten, individuellen Zugangskennung kann auch Zugriff auf die jeweiligen Bieterinformationen genommen werden. Dazu hat der Bieter in der Zusammenstellung der Vergabeunterlagen die jeweilige Bieterinformation durch einfachen „Klick“ (Aktion: Dokument anzeigen) zu öffnen. Das Dokument kann durch Wahl der entsprechenden Option gespeichert / geöffnet werden. Die Bieter sind verpflichtet das Online-Portal täglich einzusehen, da nicht auszuschließen ist, dass allgemeine Informationen zum Verfahren, bzw. geänderte Vergabeunterlagen auch außerhalb der o.g. Termine den Bietern über das Portal zur Verfügung gestellt werden. Eine gesonderte Nachricht über neu eingestellte Dokumente / Informationen erhalten registrierte Bieter in der Regel über das Portal.
Sollte das Vergabeportal mehr als 5 Stunden für den Bieter nicht erreichbar sein, so hat er die Vergabestelle in beiderseitigem Interesse unverzüglich darüber per E-Mail zu informieren.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertragsnach§ 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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