Gebäude- und Inventarversicherungen für die Gebäude des Landkreises Grafschaft Bentheim Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/0106
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nordhorn
NUTS-Code: DE94B Grafschaft Bentheim
Postleitzahl: 48529
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.grafschaft-bentheim.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gebäude- und Inventarversicherungen für die Gebäude des Landkreises Grafschaft Bentheim
Gebäude- und Inventarversicherung
Landkreis Grafschaft Bentheim Versicherungsorte sind sämtliche Objekte, Gebäude und Betriebsstätten des Versicherungsnehmers, insbesondere das gesamte Kreisgebiet.
Versicherungsorte sind, zusätzlich zu den oben beschriebenen, auch die Stellen (auch unterwegs oder nur vorübergehend außerhalb), an denen sich vom Versicherungsnehmer zu versichernden Sachen befinden. Darunter fallen auch die Wohnungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, denen das Recht auf Homeoffice beziehungsweise mobiles Arbeiten gewährt wird.
Die beweglichen Sachen gelten mit Freizügigkeit innerhalb sämtlicher vom Versicherungsnehmer genutz-ter Gebäude und Grundstücke versichert.
Gebäude- und Inventarversicherung
Dieser Vertrag verlängert sich stillschweigend von Jahr zu Jahr, wenn er nicht fristgerecht schriftlich gekündigt wird.
Er endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf am 31.12.2026.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Es werden ausschließlich Angebote von in Deutschland zum Geschäftsbetrieb zugelassenen Versicherungsgesellschaften oder Niederlassungen von Versicherungsgesellschaften mit Hauptsitz innerhalb der europäischen Union oder dessen Vertreter zugelassen. Die Zulassung ist durch Eigenerklärung nachzuweisen. Auf Anforderung der Vergabestelle ist der Bieter verpflichtet, den Nachweis durch Vorlage einer entsprechenden Erklärung der Aufsichtsbehörde zu erbringen.
Der Bieter hat seine technische Leistungsfähigkeit mittels Referenzen nachzuweisen. Hierzu sind im Formblatt "Referenzen" mindestens drei Referenzen aus den letzten drei Jahren unter Benennung des Versicherungsnehmers, dessen Kontaktdaten, der Jahresbruttoprämie in EUR sowie des Beginns des Versicherungsvertrages anzugeben.
Zugelassen sind nur Versicherer, die die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb in der jeweiligen Sparte in der Bundesrepublik Deutschland gem. §§ 5 ff., 110a VAG haben oder dem VAG gemäß § 1 Abs. 3 nicht unterfallen.
Gewertet werden nur Angebote, die eine volle Deckung (100 %) des ausgeschriebenen Versicherungsschutzes gewährleisten. Zeichnungsquoten sind unzulässig. Bietergemeinschaften sind zugelassen. Bietergemeinschaften müssen den Versicherungsvertrag gemeinschaftlich zeichnen, ein Versicherer ist als geschäftsführender Vertreter zu benennen.
Abschnitt IV: Verfahren
Raum 110 (1. OG)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YD4DAZB
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Hinweis in Bezug auf die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Auftraggeber weist darauf hin, dass nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.