Fachplanungsleistungen für das Projekt Erweiterung Rehabilitationszentrum Ederhof im Bereich Freianlagen
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30159
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.pichlmayr-stiftung.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fachplanungsleistungen für das Projekt Erweiterung Rehabilitationszentrum Ederhof im Bereich Freianlagen
Gegenstand dieser Ausschreibung sind Fachplanungsleistungen im Bereich Freianlagen für das folgende Projekt, vgl. hierzu auch Ziffer II.2.4.
Die Rudolf Pichlmayr-Stiftung wird das Reha-Zentrum Ederhof baulich erweitern, um die medizinische und therapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen vor oder nach einer Organtransplantation zu verbessern und ein bestehendes Versorgungsdefizit aufzulösen. Der Neubau soll unter fünf Gestaltungsprinzipien konzipiert sein: 1. Konsequente Patienten- und Familienorientierung, 2. Umfassende Versorgung unter einem Dach, 3. Genesungsfördernde und familiengerecht Umgebung, 4. Lebendige Kommunikationskultur, 5. Versorgungsnahe Forschung und Lehre. Die Erweiterung soll eine neue Nutzungsfläche von ca. 3.017 m² bringen.
Stronach / Südtirol
Das Rehabilitationszentrum Ederhof liegt in Stronach in Osttirol. Die Planungsaufgabe umfasst sowohl die Bestandsgebäude als auch den geplanten Erweiterungsbau.
Das von der Rudolf Pichlmayr-Stiftung unterhaltene Reha-Zentrum Ederhof soll baulich erweitert werden, um die medizinische und therapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen aus Deutschland – und in geringerem Maße auch aus anderen europäischen Ländern – vor oder nach einer Organtransplantation
zu verbessern und ein bestehendes Versorgungsdefizit aufzulösen. Dazu bedarf es einer verantwortungsvollen Erweiterung der bestehenden Einrichtung einschließlich der Erweiterung aller damit verbundenen Bedarfe. Die Erweiterung des Ederhofs verfolgt die zwei zentralen Ziele Erweiterung und Neustrukturierung.
An das Projekt werden hohe Anforderungen hinsichtlich der Nachhaltigkeit und Energieeffizienz gestellt (BNB Gold-Status).
Das Bauvorhaben ist eine aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages geförderte
Zuwendungsbaumaßnahme des Bundesministeriums des Inneren, für Bau und Heimat. Die Gesamtmaßnahme wird daher hinsichtlich der Finanzierung mit Bundes - und Eigenmitteln des Bauherrn abgestimmt.
Die Richtlinien für Zuwendungsbaumaßnahmen (RZBau) des Bundes und die Bundeshaushaltsordnung
(BHO) sind einzuhalten. Die Grundlage der Planung stellt ein mit den Zuwendungsgebern abgestimmtes und freigegebenes Raumprogramm dar.
Das Rehabilitationszentrum Ederhof und das Baugebiet liegen am südöstlichen Ortsrand des Ortsteils Stronach auf ca. 1.100 m Seehöhe. Das Baugrundstück ist deutlich von der vorherrschen Topographie geprägt. Es fällt nach Süden hin ab und ist um etwa 20-25° geneigt, lokal finden sich auch steilere Abschnitte bis > 30° Neigung. In einer Baugrunduntersuchung im Jahr 2019 wurde festgestellt, dass das Baugrundstück
trotz der anspruchsvollen Hanglage für eine Bebauung geeignet ist. Der Bauherr beabsichtigt, wesentliche Teile des Bauvorhabens in Holzbauweise (ggf. serielles Bauen) auszuführen.
Gegenstand der Beauftragung wird die Planungsdisziplin Freianlagen (§§ 3, 38 - 40 i.V.m. Anlage 11 HOAI)
Die Leistungen werden optional / stufenweise beauftragt. Mit Abschluss des Fachplanervertrages werden zu-nächst Leistungen gem. den Leistungsphasen 1 bis 2 HOAI beauftragt.
Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Der öffentliche Auftrag wird – vorbehaltlich des konkreten Beauftragungsumfangs – eine Laufzeit entsprechend der tatsächlichen Projektdauer haben, d.h. grundsätzlich vom Zuschlag bis zur Fertigstellung der Maßnahme.
Die Auswahlkriterien kommen zur Anwendung, wenn mehr als die angegebene Bewerberzahl die Eignungskriterien erfüllt. Die 3 bis 5 Bewerber mit der höchsten Punktzahl werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
1) Vorlage von Referenzen über die Begleitung vergleichbarer Projekte und Tätigkeiten entsprechend der An-gaben dieser EU-Bekanntmachung, vorbehaltlich der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit einer Mitteilung ein-schließlich Angabe der Adresse, Ansprechpartner und Telefonnummer des Ansprechpartners bei dem jeweiligen Auftraggeber der als Referenz genannten Aufträge (Gewichtung bis zu 60 Punkte).
Die Referenzen müssen in den letzten zehn Jahren, gerechnet ab dem Tag der Veröffentlichung dieser EU-Bekanntmachung, erbracht – d.h. begonnen, durchgeführt und abgeschlossen – worden sein.
Es werden höchstens 3 Referenzen gewertet. Je Referenz können maximal 20 Punkte erreicht werden. Insgesamt werden 60 Punkte vergeben. Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften werden gebeten, sich auf die Vorlage mit dem hier ausgeschriebenen Auftragsgegenstand vergleichbarer Referenzen zu beschränken. Werden mehr als 3 Referenzen eingereicht, sind die 3 Referenzen zu benennen, die für das Auswahlkriterium gewertet werden sollen. Damit soll sichergestellt werden, dass der Bewerber die aus seiner Sicht maßgebliche Entscheidungsgrundlage gegenüber der Vergabestelle bestimmt. Es werden nur Referenzen gewertet, die den entsprechenden Vermerk haben. Sollten mehr als 3 Referenzen entsprechend gekennzeichnet sein, werden die 3 zu wertenden Referenzen nach der Reihenfolge der Nummerierung festlegen. Die 3 zur Wertung gekennzeichneten Referenzen mit den niedrigsten Nummern werden gewertet.
2) Nachweis geeigneter Maßnahmen zur langfristigen (nach Möglichkeit seit mindestens drei Jahren bestehenden) Qualitätssicherung des Bewerbers (z. B. Zertifizierung nach ISO 9001, Darstellung des hauseigenen Qualitätssicherungssystems) (Gewichtung bis zu 20 Punkte).
3) Unternehmensbezogenes Konzept zur Sicherstellung der örtlichen Präsenz (bis zu 20 Punkte).
Die Leistungen werden optional/stufenweise abgerufen. Nähere Angaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Die Ausschreibung steht unter dem Vorbehalt der Fördermittelfreigabe durch die Bundesrepublik Deutschland. Vor diesem Hintergrund behält sich die Vergabestelle eine Aufhebung vor, sofern diese nicht erfolgt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für die Bewerbung zur Teilnahme am Wettbewerb wird ein Teilnahmeantrag zur Verfügung gestellt. Die Bewerbung hat unter Verwendung dieses Teilnahmeantrages zu erfolgen. Formlose Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. In den Bekanntmachungsunterlagen geforderte Nachweise sind mit dem Antrag vorzulegen.
Bewerbergemeinschaften müssen die geforderten Nachweise, Erklärungen und sonstige Angaben – mit Ausnahme der unter Ziff. III.1.3. geforderten Referenzen – von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft ein-reichen.
- aktueller Auszug (nicht älter als drei Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Frist für die Einsendung des Teilnahmeantrags) aus dem Handelsregister oder Berufsregister (Verzeichnis der Architektenkammer, Ingenieurkammer etc.) des Sitzes oder Wohnsitzes des Bewerbers bzw. des Mitglieds einer Bewerbergemeinschaft,
- unterschriebene Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen,
- Angaben, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich mit Unternehmen verknüpft ist oder ob und auf welche Art er auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit anderen zusammenarbeitet; Darstellung der konkreten Gesellschaftsstruktur und etwaige Verflechtung mit anderen (juristischen) Personen in Form eines Organigramms;
Die nicht rechtzeitige Vorlage der in Ziff. III.1.1 bis III.1.3 genannten Unterlagen kann zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen nachzufordern und Bewerber oder Bewerbergemeinschaften vom Verfahren auszuschließen, die auf einmalige Nachforderung keine oder nur unvollständige Unterlagen nachreichen. Ein Anspruch auf Nachreichung von Unterlagen besteht jedoch
nicht, insbesondere kann die Vergabestelle im Rahmen der Gleichbehandlung aller Bieter entscheiden, bei keinem Bieter etwaig fehlende Unterlagen nachzufordern.
Die Vergabestelle behält sich zudem vor, zusätzlich zu den Eigenerklärungen vor Vergabe des Auftrages entsprechende Bescheinigungen der zuständigen behördlichen Stelle zu verlangen. Die von den Bewerbern einzureichenden Unterlagen ergeben sich insgesamt aus Ziffer III.1.1 bis III.1.3. Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages der Leistungen anderer Unternehmen (Nachunternehmer) bedienen, sind die in Ziff.III.1.1 bis III.1.3 genannten Unterlagen vollständig auch von diesen Nachunternehmern vorzulegen.
Erklärungen über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre in den hier nachgefragten Leistungsbereichen und hinsichtlich sonstiger, damit zusammenhängender oder ähnlicher Leistungen.
1) Angaben über das Büro, zur Anzahl (jährliches Mittel, Beschäftigte und Anzahl Führungskräfte) und Qualifikation der Beschäftigten sowie zur technischen Ausstattung des Büros. Die Angaben zum Büro sollen nach Möglichkeit – sofern zutreffend – auch Ausführungen über die bisherige Zusammenarbeit mit dem in diesem Vergabeverfahren von dem Bewerber benannten Nachunternehmern enthalten.
2) Vorlage von Referenzen über die Begleitung vergleichbarer Projekte und Tätigkeiten entsprechend der Angaben in dieser EU-Bekanntmachung, vorbehaltlich der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit einer Mitteilung einschließlich Angabe der Adresse, Ansprechpartner und Telefonnummer des An-sprechpartners bei dem jeweiligen Auftraggeber der als Referenz genannten Aufträge.
Die Referenzen müssen in den letzten zehn Jahren, gerechnet ab dem Tag der Veröffentlichung die-ser EU-Bekanntmachung, erbracht – d.h. begonnen, durchgeführt und abgeschlossen – worden sein.
3) Nachweis geeigneter Maßnahmen zur langfristigen (nach Möglichkeit seit mindestens 3 Jahren bestehenden) Qualitätssicherung des Bewerbers (z. B. Zertifizierung nach ISO 9001, Darstellung des hauseigenen Qualitätssicherungssystems).
4) Unternehmensbezogenes Konzept zur Sicherstellung der örtlichen Präsenz
Voraussetzung ist die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „Ingenieur“. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung der oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist. Juristische Personen erfüllen diese Voraussetzungen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungs- bzw. Ingenieurleistungen gerichtet ist und sie einen verantwortlichen Berufsangehörigen im vorstehenden Sinne benennen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen können ausschließlich und kostenfrei über das Internet heruntergeladen werden. Eine Anforderung und Zusendung der Unterlagen in Papierform ist nicht möglich. Die Angebotsabgabe ist ausschließlich rein elektronisch möglich.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bewerber/Bieter ein-zuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten.
Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. § 160 GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1).
§160 Abs. 3 GWB:
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wer-den,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de