Stadtentwässerung Celle - Entsorgung von Rechengut und Klassiereraustrag Referenznummer der Bekanntmachung: CXP4Y6J6HBC
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Celle
NUTS-Code: DE931 Celle
Postleitzahl: 29225
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.xn--stadtentwsserung-celle-84b.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE92 Hannover
Postleitzahl: 30159
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bbt-kanzlei.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadtentwässerung Celle - Entsorgung von Rechengut und Klassiereraustrag
Die durch den Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen sind:
- Getrennte Sammlung des Rechenguts, der Sandfangrückstände sowie Grobstoffe der Kanalreinigung in Containern/Absetzmulden
- Gestellung von geeigneten Absetzmulden mit Entwässerungsstutzen in ausreichender Umlaufanzahl (ca.10) sowie deren Transport
- Regelmäßige Abfuhr (1-2 Wochen) folgender Reststoffe:
Rechengut (ASN190801) ca.250t/Jahr
Sandfangrückstände (ASN190801) ca.180t/Jahr
Grobstoffe Kanalreinigung (ASN200306) ca. 60t/Jahr
- Verwiegung auf der Waage des Klärwerks Celle
- Entsorgung der Reststoffe
- Führen der Entsorgungsnachweise
- Jährliche Dokumentation der Entsorgung der angefallenen Reststoffe gemäß den gesetzlichen Anforderungen/Vorschriften
Die Stadtentwässerung Celle beabsichtigt, das auf dem Klärwerk der Stadt anfallende Rechengut und den Klassiereraustrag (Sand/Grobstoffe) durch externe Firmen entsorgen zu lassen.
Die durch den Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen sind:
- Getrennte Sammlung des Rechenguts, der Sandfangrückstände sowie Grobstoffe der Kanalreinigung in Containern/Absetzmulden
- Gestellung von geeigneten Absetzmulden mit Entwässerungsstutzen in ausreichender Umlaufanzahl (ca.10) sowie deren Transport
- Regelmäßige Abfuhr (1-2 Wochen) folgender Reststoffe:
Rechengut (ASN190801) ca.250t/Jahr
Sandfangrückstände (ASN190801) ca.180t/Jahr
Grobstoffe Kanalreinigung (ASN200306) ca. 60t/Jahr
- Verwiegung auf der Waage des Klärwerks Celle
- Entsorgung der Reststoffe
- Führen der Entsorgungsnachweise
- Jährliche Dokumentation der Entsorgung der angefallenen Reststoffe gemäß den gesetzlichen Anforderungen/Vorschriften
Die Vertragslaufzeit beträgt zunächst ein Jahr (01.01.2023 bis 31.12.2023). Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr bis zu einer Maximallaufzeit von 4 Jahren (maximal bis zum 31.12.2026). Der Vertrag kann von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von 4 Monaten zum 31.12. eines Jahres ordentlich gekündigt werden.
Bei einer Vertragsverlängerung erfolgt eine Preisanpassung über eine Preisgleitklausel.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot sind die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise abzugeben:
1.1 Angabe des Bieters (Einzelbewerbung) mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse sowie Handelsregisternummer mit Sitz des zuständigen Amtsgerichts.
1.2 Angabe, im Falle der Bewerbung als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft, sämtlicher Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse sowie Handelsregisternummer mit Sitz des zuständigen Amtsgerichts.
1.3 Im Falle der Bewerbung als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft ist mit dem Angebot eine von sämtlichen Mitgliedern unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen,
a. in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,
b. in der alle Mitglieder aufgeführt sind und in der die/der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter/in bezeichnet ist,
c. dass die/der bevollmächtigte Vertreter/in die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
d. dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
1.4 Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern ist eine Erklärung zum vorgesehenen Nachunternehmereinsatz und zu Art und Umfang der Teilleistungen vorzulegen.
1.5 Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern, derer sich der Bieter zum Nachweis der Eignung bedient (Eignungsleihe gemäß § 47 VgV), ist eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers vorzulegen, dem Bieter im Auftragsfall die erforderlichen Mittel bzw. Leistungen zur Verfügung zu stellen.
1.6 Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB.
1.7 Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB.
1.8 Erklärung über eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB.
1.9 Tariftreueerklärung nach NTVergG
1.10 Eigenerklärung zur SanktionsVO 2022/576
Hinweis: Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. Die Auftragserteilung kann von der Vorlage weiterer Nachweise abhängig gemacht werden. Im beigefügten Vordruck für das Angebotsschreiben sind die entsprechenden Eigenerklärungen enthalten. Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizubringen. Bei Einbindung von Nachunternehmern, derer sich der Bieter zum Nachweis der Eignung bedient, sind die entsprechenden Nachweise/Erklärungen auch von den Nachunternehmern beizubringen. Die Tariftreueerklärung ist von jedem Nachunternehmer vorzulegen.
Mit dem Angebot sind zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen:
2.1 Der Bieter hat dem Angebot einen Nachweis über das Bestehen einer Betriebshaft-pflichtversicherung für die vom Vertrag umfassten Tätigkeiten, einschließlich einer darauf bezogenen Umwelthaftpflichtversicherung beizufügen. Die Versicherungs-summe zur Betriebshaftpflichtversicherung beträgt je Versicherungsfall mindestens [Betrag gelöscht] Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Hinweis: Der Nachweis darf nicht älter als 12 Monate sein und muss dem Angebot beigelegt werden. Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist der Nachweis durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizubringen.
Mit dem Angebot sind zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen:
3.1 Nachweis der Qualifikation als Entsorgungsfachbetrieb im Sinne des § 56 KrWG i.Vm. der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV).
Tariftreueerklärung NTVergG
Mit dem Teilnahmeantrag ist die in der Anlage enthaltene Vereinbarung zur Einhaltung der tarifvertraglichen und öffentlichrechtlichen Bestimmungen gemäß dem Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG) unterzeichnet abzugeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Angebotsschreiben nebst Anlagen ist spätestens zu dem unter "Schlusstermin für den Eingang der Angebote" festgelegten Termin einzureichen. Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Center. Bieter haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat er unverzüglich und vor Abgabe des Angebots darauf hinzuweisen. Die Bieter werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Kommunikation in diesem Vergabeverfahren über das elektronische Vergabeportal "Deutsches Vergabeportal" (https://www.dtvp.de/Center) erfolgt. Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit der Rüge nicht abgeholfen wird, sind die Bieter insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6J6HBC
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]