A39 – Ersatzneubau Bauwerk Wo2 in Wolfsburg inkl. Rückbau (Unterführung DB Hannover-Berlin und Mittellandkanal): Objektplanung Ingenieurbauwerke und Tragwerksplanung Referenznummer der Bekanntmachung: NW-2021-0092
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE92 Hannover
Postleitzahl: 30163
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.autobahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
A39 – Ersatzneubau Bauwerk Wo2 in Wolfsburg inkl. Rückbau (Unterführung DB Hannover-Berlin und Mittellandkanal): Objektplanung Ingenieurbauwerke und Tragwerksplanung
Ausgeschrieben werden soll der Ersatzneubau, die Verbauten und der Rückbau:
— Objektplanung Ingenieurbauwerke, Lph 1-3 und 6 gemäß § 43 HOAI 2021 i. V. m. Anlage 12, Ziffer 12.1,
— Tragwerksplanung, Lph 2-3 und 6 gemäß § 51 HOAI 2021 i. V. m. Anlage 14, Nummer 14.1.
Das Bauwerk Wo2 überführt die A39 über die DB-Strecke Hannover-Berlin sowie über den Mittellandkanal. Es handelt sich um ein Bauwerk im Zuge der BAB mit 2 getrennten Teilbauwerken, eines für jede Richtungsfahrbahn. Das Bauwerk liegt im Stadtbereich Wolfsburg zwischen den Anschlussstellen (AS) WOB-Sandkamp (Nr. 22) und WOB-West (Nr. 23).
Das Bauwerk Wo2 (beide TeilBW) soll aufgrund der Ergebnisse einer Nachrechnung gemäß Nachrechnungsrichtlinie zurückgebaut und durch einen analogen Ersatzneubau ersetzt werden.
Der Verkehr muss während der Bauzeit aufrechterhalten werden.
Der Rückbau der Bestands-Teilbauwerke sowie die Planung erforderlicher Verbauten (Baugrubenverbauten und Mittelstreifenverbauten) sind Bestandteil des Planungsauftrags.
Die Gesamtkosten der Baumaßnahme belaufen sich auf geschätzte 32,0 Mio. EUR (netto).
Im Rahmen der Vergabe werden folgende Leistungen ausgeschrieben:
Für Ersatzneubau (2 Teilbauwerke):
— Objektplanung Ingenieurbauwerke, Lph 3 und 6 gemäß § 43 HOAI 2021 i. V. m. Anlage 12, Ziffer 12.1,
— Tragwerksplanung, Lph 3 und 6 gemäß § 51 HOAI 2021 i. V. m. Anlage 14, Nummer 14.1.
Für Verbauten:
— Objektplanung Ingenieurbauwerke, Lph 2 bis 3 und 6 gemäß § 43 HOAI 2021 i. V. m. Anlage 12, Ziffer 12.1,
— Tragwerksplanung, Lph 2 bis 3 und 6 gemäß § 51 HOAI 2021 i. V. m. Anlage 14, Nummer 14.1.
Für Rückbau vorhandener Teilbauwerke bzw. Überbauten:
— Objektplanung Ingenieurbauwerke, Lph 1 bis 3 und 6 gemäß § 43 HOAI 2021 i. V. m. Anlage 12, Ziffer 12.1,
— Tragwerksplanung, Lph 2 bis 3 und 6 gemäß § 51 HOAI 2021 i. V. m. Anlage 14, Nummer 14.1.
Die Auswahl der Bewerber, die zur Verhandlung/Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt in einem mehrstufigen Prozess.
1. Zunächst werden alle Bewerbungen hinsichtlich form- und fristgerechter Einreichung geprüft.
2. Anschließend erfolgt die Eignungsprüfung der Bewerber hinsichtlich Fachkunde und Leistungsfähigkeit auf der Grundlage der vorgelegten Angaben und Unterlagen. Es wird geprüft, ob d
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Kempten
NUTS-Code: DE273 Kempten (Allgäu), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 87435
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Ort: Berlin
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Ort: Berlin
Land: Deutschland