Leistungen im On-Demand-Verkehr „sprinti“ in der Region Hannover Referenznummer der Bekanntmachung: 2022791
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30159
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.uestra.de
Abschnitt II: Gegenstand
Leistungen im On-Demand-Verkehr „sprinti“ in der Region Hannover
Leistungen im On-Demand-Verkehr „sprinti“ in der Region Hannover
Region Hannover
Die Region Hannover hat einen Prozess für die Modernisierung des nachfrageorientierten ergänzenden ÖPNV-Angebotes auf der dritten Bedienungsebene, der sogenannten Verteilungsebene, im Umland der Region Hannover gestartet. Ziel ist ein ganzheitliches Mobilitätskonzept für die Verteilungsebene unter Berücksichtigung der Funktionen und Verknüpfungen zu den beiden übergeordneten Bedienungsebenen anzubieten. Dabei sollen die Standards des Nahverkehrsplans (NVP) der Region Hannover (hier im Wesentlichen der Hannover Standard und die Standards zur Barrierefreiheit) Richtschnur für das Angebot bleiben. Das Angebot soll Teil des integrierten ÖPNV-Systems sein und voll in den Verkehrsverbund GVH mit seinem Verbundtarif integriert werden.
Das Vorgehen ist als Transformationsprozess geplant. Das neue Angebot soll nicht ausschließlich „On Top“ angeboten werden. Stattdessen sind Teile des heutigen Angebotes unter Berücksichtigung der dafür aufgebrachten gemeinwirtschaftlichen Ausgleichszahlungen in modifizierte Angebotsstrukturen zu überführen. Damit soll ein Prozess gestartet werden dem Wunsch der Bevölkerung im Umland nach einem deutlich attraktiveren ÖPNV nachzukommen. Leitgedanke ist dabei das Nebeneinander von attraktiven Linienverkehren auf den Hauptachsen und einem flexiblen und hoch anwenderfreundlichen Bedarfsverkehrssystem für die Zwischenräume.
In einer Machbarkeitsuntersuchung hat die Region Hannover ihr Umlandbereich im Hinblick auf die Realisierungsmöglichkeiten von sogenannten „On Demand Systemen“ untersuchen lassen. In der Folge wurde mit „sprinti“ ein On-Demand-Verkehr (ODV) eingeführt. In Abstimmung mit den kommunalen Verkehrsunternehmen ÜSTRA und regiobus sind die drei Kommunen Sehnde, Springe und Wedemark herausgearbeitet worden, in denen seit Juni 2021 ein Pilotbetrieb läuft. Aufgrund des positiven Verlaufs des Pilotbetriebs ist nun eine Ausweitung des sprinti auf alle 12 Kommunen der Tarifzone C sowie vereinzelte Gebiete in den Tarifzonen A und B in der Region Hannover im direkten Anschluss an die Pilotphase vorgesehen. Zur Integration von sprinti in den 12 Kommunen ist ein Modell angedacht, welches auf zwei Bausteinen beruht. In einem Baustein ist vorgesehen, dass der Auftraggeber circa 20 Fahrzeuge mit einem Fahrgastvolumen von ca. 16 Sitzplätzen beschafft und das Fahrpersonal für diesen Bustyp selbst stellt. Beim anderen Baustein sieht der Auftraggeber circa 100 Fahrzeuge à sechs Sitze (fünf bei E-Fahrzeugen) vor, wobei sowohl die Fahrzeuge, das Personal und der Betrieb im Rahmen einer Komplettvergabe von einem externen Unternehmen gestellt bzw. durchgeführt werden. Für beide Bausteine wird die Buchungs- und Dispositionssoftware im Rahmen dieser Ausschreibung einheitlich vergeben.
Der Auftraggeber hat drei Mal eine einseitige Option zur Verlängerung der Laufzeit um jeweils ca. ein Jahr bis zum Fahrplanwechsel im Dezember des Folgejahres. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
Während der Vertragslaufzeit hat der Auftraggeber das Recht Zu-, Ab- und Umbestellungen vorzunehmen. Näheres zum Vorgenannten regeln die Vergabeunterlagen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
A) Interessierte Unternehmen bewerben sich per an die oben unter Ziffer I.1 genannte Stelle zu richtendem Teilnahmeantrag um die Teilnahme am hiesigen Verhandlungsverfahren. Hierbei sind die unter dem oben unter Ziffer I.3) genannten Link abzurufenden Vordruck-Unterlagen zwingend zu verwenden. Der Bewerber stellt seinen Teilnahmeantrag über das zuvor benannte E-Vergabe-Portal.
In seinem Antrag benennt er eine Person (Name mit allen Kontaktdaten inkl. E-Mail-Adresse), die für die Dauer des Verfahrens Ansprechpartner des Bewerbers für die Vergabestelle ist.
B) Der Bewerber weist seine Eignung für die zu vergebenden Leistungen und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) durch die Vorlage eines Handelsregisterauszugs gemäß dem hiesigen Buchstaben D) sowie der in III.1.2) und III.1.3) aufgeführten Unterlagen nach. Die geforderten Nachweise sind dem Teilnahmeantrag in deutscher Sprache beizulegen. Hierfür entstehende Kosten sind vom Bewerber zu tragen. Der Bewerber trägt die Verantwortung für die korrekte Übersetzung der eingereichten Nachweise im Fall nichtdeutschsprachiger Unterlagen. Bei den in Rede stehenden Angaben handelt es sich um keine Mindestbedingungen für den Nachweis der Eignung, es sei denn, sie sind ausdrücklich als solche bezeichnet. Der Auftraggeber prüft die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB auf Grundlage der mit dem Teilnahmeantrag übersandten Nachweise und Erklärungen.
C) Bewerbergemeinschaften müssen im Teilnahmeantrag ihre Mitglieder bezeichnen. Nachträgliche Änderungen in der Zusammensetzung der Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zum Ausschluss des Bewerbers vom weiteren Verfahren. Bewerbergemeinschaften benennen einen bevollmächtigten Vertreter. Der Vertreter muss für das gesamte Verfahren Vollmacht haben, insbesondere um
- den Teilnahmeantrag zu stellen,
- die Angebote abzugeben und zurückzuziehen,
- Verhandlungen mit dem Auftraggeber zu führen,
- Vertraulichkeiten zuzusichern und entsprechende Vereinbarungen mit Wirkung für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft abzuschließen.
Die zu erteilende Vollmacht ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft unterschrieben abzugeben
D) Von den Bewerbern ist ein Handelsregisterauszug (hierfür ausreichend ist ein Ausdruck aus dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem, über das die Daten aus den Handelsregistern abrufbar sind) oder eine gleichwertige aktuelle Bescheinigung des Ursprungs- oder Herkunftslandes des Bewerbers mit Übersetzung ins Deutsche beizubringen. Der Handelsregisterauszug darf nicht vor dem 08.08.2022 datieren. Falls keine Eintragungspflicht im Handelsregister besteht, ist eine formlose Erklärung beizufügen, aus der hervorgeht, weshalb für den Bewerber keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind.
A) Der Nachweis der wirtschaftlichen und der finanziellen Leistungsfähigkeit des Bewerbers sowie über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB erfolgt durch eine Erklärung des Bewerbers, dass zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags
1. keine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, wegen einer Straftat nach den in § 123 Abs. 1 GWB genannten strafrechtlichen Vorschriften oder vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten in den letzten 5 Jahren vor Angebotsabgabe rechtskräftig verurteilt worden ist und dass gegen ihn in diesem Zeitraum auch keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten wegen einer derartigen Straftat festgesetzt worden ist,
2. der Bewerber seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung stets ordnungsgemäß nachgekommen ist und Gegenteiliges in den letzten 5 Jahren vor Angebotsabgabe weder durch eine rechtskräftige Gerichts- noch durch eine bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde,
3. der Bewerber bei der Ausführung öffentlicher Aufträge die geltenden umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen beachtet und in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe keinerlei diesbezüglichen Verstöße begangen hat,
4. der Bewerber nicht zahlungsunfähig ist und über das Vermögen des Bewerbers weder ein Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren beantragt oder eröffnet wurde oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist sowie dass derartige Umstände auch in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben,
5. der Bewerber sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat sowie dass derartige Umstände auch in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben,
6. weder der Bewerber noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe eine schwere und die Integrität des Bewerbers infrage stellende Verfehlung begangen hat,
7. der Bewerber in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
8. nach Kenntnis des Bewerbers kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte,
9. der Bewerber in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags keine wesentlichen Anforderungen erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und / oder dass dies nicht zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,
10. der Bewerber nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG) oder § 23 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) mit einer Geldbuße von wenigstens [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist,
11. weder der Bewerber noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB oder als nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter zuzurechnen ist, in den letzten 5 Jahren vor Angebotsabgabe nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 Drittes Buch Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße von wenigstens [Betrag gelöscht] EUR belegt oder nach den §§ 10, 10 a oder 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden ist,
12. der Bewerber keinen der in § 1 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 PBZugV aufgezählten Verstöße begangen hat,
(Auflistung wird sogleich unter den Mindeststandards fortgesetzt).
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bewerber seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird.
(Fortsetzung der unter Ziffer III.1.2) oben begonnenen Auflistung):
13. der Bewerber über wirtschaftliche Mittel in einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag ausreichen werden und dass der Bewerber dies im Falle einer eventuell in der Phase der Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge erfolgenden entsprechenden Anforderung des Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5 des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann.
B) Bewerber können sich nach Maßgabe des § 47 Abs. 1 SektVO zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen. Hierzu haben sie nachzuweisen, dass die entsprechenden Kapazitäten dem Bewerber während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und unwiderruflich zur Verfügung stehen. Soweit sich Bewerber im Hinblick auf die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung auf Kapazitäten Dritter berufen, ist das Personal des Dritten, das über die mit den für diesen vorzulegenden Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung einzusetzen. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
Hat der Bewerber sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten berufen, überprüft der Auftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen. Die entsprechenden Nachweise und Erklärungen nach den Ziffern III.1.1), III.1.2) und III.1.3) sind dem Teilnahmeantrag in diesem Fall auch für den jeweiligen Dritten beizufügen.
Erfüllt ein Unternehmen das entsprechende Eignungskriterium nicht oder liegen zwingende oder fakultative Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWB für dieses Unternehmen vor, hat der Bewerber dieses Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom Auftraggeber zu setzenden Frist zu ersetzen.
Bei Teilnahmeanträgen von Bewerbergemeinschaften müssen die für die Prüfung der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen erforderlichen Unterlagen sowie der geforderte Auszug aus dem Handelsregister nach den Ziffern III.1.1) und III.1.2) für jedes sowie die entsprechenden Unterlagen nach Ziffer III.1.3) (Referenzen) für mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorgelegt werden. Soweit nicht für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die nachzuweisenden Referenzen vorgelegt werden, hat die Bewerbergemeinschaft bei der hiesigen Leistung das Personal der die Referenzen vorlegenden Mitglieder der Bewerbergemeinschaft einzusetzen, das über die mit den vorgelegten Referenzen erlangte Erfahrung verfügt. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage von Referenzen des Bewerbers über vom Bewerber in den letzten 3 Jahren erbrachte softwarebasierte On-Demand-Verkehrsleistungen. Zudem hat der Bewerber Angaben zu der jahresdurchschnittlichen Anzahl der Beschäftigten (einschließlich Führungskräften) in den letzten 3 Geschäftsjahren zu machen. Der Auftraggeber behält sich vor, in der Phase der Prüfung der Teilnahmeanträge eventuell weitere Unterlagen im Sinne des Absatzes 3 des § 46 VgV anzufordern.
Der Bewerber gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen On-Demand-Leistungen erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte eines Verkehrsunternehmers unter Beachtung der für die Personenbeförderung geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb der On-Demand-Dienste vor Schäden und Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet.
Kumulative Mindestvoraussetzung für die Teilnahme am Verfahren ist (wobei Referenzen auch zur parallelen Erfüllung beider Anforderungen genutzt werden dürfen),
— dass der Bewerber in den letzten 3 Jahren im Gebiet der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), der Schweiz oder des Vereinigten Königreichs mindestens softwarebasierte On-Demand-Verkehrsleistungen über mindestens drei Monate erbracht hat, bei denen in der über einen Monat bestehenden Wochenspitze (alle angegebenen Referenzleistungen addiert) mindestens 200 Fahrerinnen und Fahrer parallel eingesetzt wurden und bei denen eine auch für die hiesige Leistungserbringung vorgesehene Software verwendet wurde, und
— dass der Bewerber in den letzten 3 Jahren im Gebiet der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), der Schweiz oder des Vereinigten Königreichs mindestens softwarebasierte On-Demand-Verkehrsleistungen im ländlichen Raum bzw. Umlandbereich über mindestens einen Monat erbracht hat, bei denen in der über mindestens drei Monate bestehenden Wochenspitze (alle angegebenen Referenzleistungen addiert) mindestens 50 Fahrzeuge parallel eingesetzt wurden und bei denen eine auch für die hiesige Leistungserbringung vorgesehene Software verwendet wurde, und
— dass der Bewerber in den letzten 3 Jahren im Gebiet der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), der Schweiz oder des Vereinigten Königreichs mindestens softwarebasierte On-Demand-Verkehrsleistungen über mindestens drei Monate erbracht hat, bei denen in der über drei Monate bestehenden Wochenspitze (alle angegebenen Referenzleistungen addiert) mindestens 50 Fahrzeuge parallel eingesetzt wurden und bei denen eine auch für die hiesige Leistungserbringung vorgesehene Software verwendet wurde, die bereits zum Zeitpunkt des Einsatzes im Referenzverkehr mindestens die folgenden Funktionalitäten aufwies: Die Software ermöglicht es den Kunden, Fahrten innerhalb des Bediengebiets unter Berücksichtigung der Kundenwünsche und -angaben zwischen 2 virtuellen Haltestellen oder zwischen einer virtuellen Haltestelle und einer anderen ÖPNV-Haltestelle (Anschlussfahrten) zu buchen. Die Kunden können wählen zwischen der Angabe der gewünschten Abfahrtszeit oder der gewünschte Ankunftszeit am Reiseziel (Möglichkeiten: sofort, in xx Minuten, um xx.yy Uhr am xx.yy.zzzz). Die Software informiert bei der Buchung über etwaige parallele andere ÖPNV-Angebote und verweigert in vorher definierten Fällen die Buchung.
Soweit bei den drei vorstehenden Voraussetzungen jeweils von einer softwarebasierten On-Demand-Verkehrsleistung die Rede ist, liegt diese vor, wenn die Buchung der Fahrten bzw. Anmeldung der Fahrtwünsche und die Distribution der Fahrzeuge mittels eines voll oder über Schnittstellen integrierten IT-Systems erfolgt, bei dem die Buchung/Fahrtwunschanmeldung mindestens durch eine smartphonebasierte Buchungsapp für die Fahrgäste vorgenommen werden kann, und das innerhalb eines bestimmten Bediengebietes automatisch dynamische Fahrtrouten unabhängig von vorab festgelegten (Linien-)Fahrplänen oder vorgegebenen Fahrtzeiten aufgrund der Fahrtwünsche vorgeben und automatisch und dynamisch mehrere Fahrtwünsche zu einer Fahrt zusammenfassen kann.
Es gelten die in den Vergabeunterlagen beschriebenen Vorgaben nach dem Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG). Darüber hinaus gilt: Den Fahrerinnen und Fahrern ist ein Stundenlohn zu zahlen, der mindestens 2,50 € oberhalb des jeweils geltenden gesetzlichen Mindestlohns (brutto) liegt. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden im Rahmen von sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen angestellt. Gesetzliche oder tarifliche Bestimmungen, die einen höheren Lohn vorschreiben, bleiben unberührt. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html