FBB - Technische Anlagen in Außenanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: LV-04
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Göttingen
NUTS-Code: DE91C Göttingen
Postleitzahl: 37073
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.goesf.de
Abschnitt II: Gegenstand
FBB - Technische Anlagen in Außenanlagen
Die Stadt Göttingen beabsichtigt das bestehende, denkmalgeschützte Freibad am Brauweg zu sanieren und attraktiveren.
Sämtliche Becken sollen grundlegend überarbeitet werden.
Dies beinhaltet den Rückbau sämtlicher Pflasterflächen Außenbereich, die Entfernung aller Überlaufrinnen, die Entfernung der Folienauskleidung, Abbruch der Beckenköpfe. Die Badewassertechnik ist weitestgehend zu erneuern und in Teilen zu überarbeiten. Alle Becken erhalten neue Edelstahlrinnen und eine neue Folienauskleidung. Das Nichtschwimmerbecken West wird zum Kinderbecken umgebaut. Die Durchschreitebecken werden abgebrochen und durch barrierefreie Durchschreitemulden ersetzt. Die gesamte Badewassertechnik wird erneuert und eine neue Regenentwässerungsleitung verlegt. Die bestehende Großrutsche, sowie der historische Sprungturm sind zu erhalten und während der Baumaßnahme zu schützen. Das bestehende Kinderbecken wird in Teilen abgebrochen und zu einem Trockenspielplatz umgestaltet. Nach Fertigstellung der Becken werden die Pflasterflächen mit neuen Belägen versehen und die Übergänge zur höherliegenden Liegewiese landschaftsplanerisch überarbeitet. Die Uferbereiche der Leine werden auf beiden Seiten geöffnet und in den Badebetrieb als Naturerlebnisraum mit eingebunden. Die beiden Leineufer mit einer neuen Spiel-Hängebrücke verbunden. Parallel dazu wird das Eingangsgebäude denkmalgerecht saniert. Die Abläufe der beiden getrennten Bauvorhaben sind miteinander dergestalt zu koordinieren, dass keine Behinderungen entstehen.
Gesamtfläche Freibad: 17.574 m²
Wasserflächen: 2.367,04 m²
Pflanzungen und Hecken: 370 m²
Trockenspielplatz: 200 m²
Rasenflächen/Liegewiesen: 10.600 m²
Rechtsseitige Leinewiese: 3.600m²
Befestigte Flächen: 3.650m²
Die Baustellenzufahrt soll von Norden über den Brauweg, den mittleren Zufahrtsweg und das Rondell angefahren. Parkmöglichkeiten sind vor dem Westflügel des Eingangsgebäudes. Anzulegen Das Baufeld wird in östlicher Richtung über den bestehenden Radweg erreicht hier erfolgt eine Abtrennung mit einem Bauzaun. Ein gesichertes Einfahrtstor mit Zugangskotrolle grenzt das Baufeld ein. Um das Baufeld ist eine im Gegenverkehr befahrbare Baustraße und ein befestigter Wendekreis herzustellen. Es gibt nur begrenzte Lagerflächen auf dem Gelände. Diese sind dem Baustelleneinrichtungsplan zu entnehmen. Es werden 4 Sanitärcontainer und 3 Bürocontainer zu liefern. Baustrom Bauschild
Das südlich der Leine gelegene Grundstück wird vom Sandweg aus erreicht und steht nur für die Arbeiten zum Errichten der Spielbrücke zur Verfügung. Die bestehende Brücke ist nicht befahrbar.
Der Baumbestand auf dem Gelände ist gemäß Baumschutzordnung Göttingen zu schützen. Teilbereiche am Leineufer werden gerodet. Sämtliche Pflasterflächen werden zurückgebaut und entsorgt. Die Beckenverrohrung ist freizulegen. Die umlaufenden GFK Rinnen sind zu entfernen, die Folienauskleidung sämtlicher Beckenkörper ist zu entfernen. Die Stahlbeton-Beckenköpfe werden mittels Betonschnitt teilweise abgebrochen. Die Durchschreitebecken mit Standduschen entfernt.
Die Springergrube erhält für den Rückbau jeweils entlang der Beckenwände Gerüstbrücken.
Freibad Brauweg Brauweg 60 37073 Göttingen
Diese Ausschreibung umfasst die Außenleitungen für Schmutz- und Regenwasser inklusive der Revisionsschächte für die Entwässerungsleitungen des Freibads. Dabei handelt es sich um den Neubau des Schmutzwassernetzes sowie der Regenentwässerung außerhalb des
Eingangsgebäudes, ab einem Meter vor der Gebäudeaußenkante. Die Entwässerung des Freibads erfolgt gemäß DIN 1986-100 im Trennsystem. Bisher liefen die Entwässerung der Schwimmbecken, der Durchschreitebecken, der Filterspülung
und der Oberflächenentwässerung in die Leine. Dies ist aktuell in der Form nicht mehr erwünscht, weshalb die Entwässerung der genannten Bauteile im Zuge der Sanierung komplett neu geplant werden. 2018 wurden bereits die Sanitäranlagen im Eingangsgebäude saniert. Im Zuge dessen wurden auch die Grundleitungen saniert und eine Abwasserhebeanlage im Brauweg (im Norden des Freibads) ergänzt. An diese Grundleitung sollen die Schmutzwasserleitungen anschließen.
Das Schlammwasser aus der Filterspülung der Betonfilter im Technikgebäude wird in einem
Schlammwasserbehälter (Spülabwasserbehälter) zurückgehalten und soll zukünftig über eine Hebeanlage nach Norden entwässert werden. An diese Leitung zwischen dem
Schlammwasserbehälter und dem Schacht SW14 werden die Duschmulde 2 und der
Abwasseranschluss aus der Werkstatt angeschlossen. Über eine weitere Leitung an den SW14 werden die Duschmulden 1, 3 und 4, die Rinnenumschaltung der Schwallwasserrinnen, der Überlauf der Schwallwasserbehälter sowie die Entwässerung aus dem Pumpenkeller und dem Pumpenschacht angeschlossen.
Neben dem Anschluss der Schmutzwasserleitungen an den Schacht SW 14 führt die Entwässerung der Duschmulde 5 und 6 unter dem Gebäude über den SW08 an den Bestandsschacht SW11.1. Über diese Leitung wird ebenfalls das Kiosk -WC und der Erste Hilfe Raum des Eingangsgebäudes entwässert. Diese Ausschreibung beinhaltet ebenfalls den Anschluss an die aktuell vorhandenen Rohrleitungen zur Entwässerung der Schwimmbecken.
Die Regenwasserfallrohrleitungen der Gebäude werden bauseits verlegt und sollen vom AN an die neu verlegten Entwässerungsleitungen angeschlossen. Die bisher bestehenden Bodenabläufe zur Oberflächenentwässerung des Hofes werden erneuert und schließen an die Entwässerung des Regenwassers an.
Die Regenwasserentwässerung wird zur Leine an das bestehende Zulaufbauwerk geführt und soll an dieses angeschlossen werden.
Die erdverlegten Rohrleitungen der Schmutz- und Regenwasserentwässerung werden in PP Rohr - KG 2000 ausgeführt. Alle Rohrleitungen sind während der Montagearbeiten fachgerecht zu verschließen und dauerhaft zu kennzeichnen.
Die DIN 1986-100 fordert in Grundleitungen mindestens alle 20 m eine Reinigungsöffnung. Bei geraden Strecken bis DN 150 kann der Abstand der Reinigungsöffnungen auf 40 m erweitert werden. Für die Reinigungsöffnungen werden Betonschächte vorgesehen. Der Erdaushub erfolgt bauseits während die Einlege- und Befestigungsarbeiten vom AN erfolgen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Technische Anlagen in Außenanlagen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bovenden
NUTS-Code: DE91C Göttingen
Postleitzahl: 37120
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YWJ6H4T
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oldenburg
Postleitzahl: 26122
Land: Deutschland
a) Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß der §§ 160 ff. GWVB bei der unter VI.4.1 genannten Stelle einleiten.
b) Der Antrag ist unzulässig, soweit - der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vergabebekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
c) Die Ausführungen zur Unzulässigkeit (vorstehen unter lit. b) gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Satz 2 GWB. §134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.