Markterkundung zum Einsatz von alternativ angetriebenen Schienenfahrzeugen im SPNV Niedersachsen
Vorinformation
Diese Bekanntmachung dient nur der Vorinformation
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE9 Niedersachsen
Postleitzahl: 30159
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lnvg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Markterkundung zum Einsatz von alternativ angetriebenen Schienenfahrzeugen im SPNV Niedersachsen
In Niedersachsen werden auf den derzeit nicht elektrifizierten Strecken zahlreiche Dieseltriebzüge unterschiedlichen Alters für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) eingesetzt. Die Dieseltriebzüge sollen beginnend ab 2029 durch Fahrzeuge mit Batterie- oder Brennstoffzellenantrieben ersetzt werden. Soweit einzelne Einsatzstrecken in den nächsten Jahren elektrifiziert werden können, sollen Triebzüge mit Energieversorgung ausschließlich durch die Oberleitung zum Einsatz kommen.
Die LNVG hat schon erste Erfahrungen mit einem brennstoffzellenangetriebenen Triebzug gesammelt. Im Rahmen einer Markterkundung möchte die LNVG in einem nächsten Entwicklungsschritt ihren Kenntnisstand erweitern und mit der Schienenfahrzeugindustrie ausloten, welche Antriebstechnologie mit der dahinterliegenden Energieversorgung für die einzelnen SPNV-Verkehrsnetze in Niedersachen jeweils am besten geeignet ist.
Mit der Markterkundung im Vorfeld eines möglichen Vergabeverfahrens verfolgt die LNVG das Ziel, Antworten und Erkenntnisse bei nachfolgenden Themen und Fragen zu erlangen:
a) Übersicht über potentielle Fahrzeugausführungen sowohl hinsichtlich der Fahrzeuggrößen und Transportkapazitäten als auch der verfügbaren Antriebs- oder Energiespeichertechnologien und deren Leistungseigenschaften
b) Übersicht zu aktuell möglichen Reichweiten von Fahrzeugen in Abhängigkeit von der Antriebtechnologie bei Fahrplanbetrieb, bei Spitzfahrt, bei unterschiedlichen klimatischen Bedingungen und im Falle von betrieblichen Störungen
c) Ermittlung von über Tag notwendigen Nachladezeiten und Betankungszeiten in Abhängigkeit von Antriebtechnologie und Herstellerlösungen
d) Anforderungen an ggf. neu zu errichtende Energieversorgungsinfrastruktur für das Nachladen von batterieelektrischen Triebzügen
e) Abbildung der relevanten technischen und kommerziellen Zusammenhänge zwischen Umfang des Infrastrukturausbaus und Auslegung der Energiespeicher von batterieelektrischen Triebzügen bezogen auf deren Reichweite
f) Ermittlung von spezifischen fahrzeugbezogenen Energiebedarfen
g) Indikation der erwartbaren Instandhaltungskosten in Abhängigkeit von der Antriebtechnologie
h) Übersicht der Investitionskosten für die Fahrzeuge in Abhängigkeit von der Antriebtechnologie und Transportkapazität
i) potentieller Umfang der Einsparungen am CO2-Aussstoß gegenüber dem Einsatz von Dieseltriebzügen.
Die Ermittlung der vorgenannten Kenngrößen soll im Rahmen der Markterkundung für zwei beispielhaft von der LNVG ausgewählte Verkehrsnetze in Niedersachsen erfolgen. Die Summe der vorgenannten Kenngrößen soll die LNVG in die Lage versetzen, im Nachgang zur Markterkundung je Verkehrsnetz (mit bisherigen Dieseltriebzugeinsatz) eine teilnetzbezogene Systementscheidung zwischen Batterie-, Brennstoffzellenantrieb oder einer Streckenelektrifizierung zu treffen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. An der Markterkundung können jene Schienenfahrzeughersteller teilnehmen, die bereits elektrische Triebzüge für den SPNV mit Batterie- oder Brennstoffzellenantrieben hergestellt und in Deutschland zugelassen haben oder diese derzeit im Rahmen von Lieferaufträgen entwickeln, herstellen sowie zulassen und so über auseichend (Projektierungs- und Entwicklungs-) Erfahrungen verfügen, um die LNVG mit qualitativ und quantitativ wertigen Beiträgen bei der Bearbeitung der vorgenannten Themenfelder zielgerichtet unterstützen zu können.
2. Interessierte Marktteilnehmer werden gebeten, unter Darlegung der Erfüllung der vorgenannten Anforderungen bis spätestens zum 21.10.2022 formlos ihr Interesse an der Markterkundung an [gelöscht] zu adressieren. Registrierte und von der LNVG bestätigte Markteilnehmer, die den vorgenannten Anforderungen genügen, erhalten danach zuerst ein Kernlastenheft sowie Vorgaben für verschiedene Fahrsimulationsrechnungen mit einem Leitfaden zur Durchführung der Markterkundung. In einem zweiten Schritt stellt die LNVG den bestätigten Markteilnehmern die für die Fahrsimulationsrechnungen notwendigen Streckendaten zur Verfügung.
Das kommentierte Kernlastenheft, Fahrzeugangaben, Fahrzeitrechnungen und die weiteren einzureichenden Dokumente sollen im Dezember 2022 bei der LNVG eingereicht werden.
Die LNVG wird anschließend die eingereichten Unterlagen auswerten und die bestätigten Marktteilnehmer zu Einzelgesprächen in das Haus der LNVG einladen. Hier wird die LNVG ihre Fragen an die Marktteilnehmer stellen und gemeinsam mit jedem Markteilnehmer offen gebliebene Punkte aus den vorgenannten Themenfeldern und den eingereichten Unterlagen klären. Nach Abschluss der Markterkundung wird die LNVG jeden Marktteilnehmer über ihr weiteres Vorgehen unterrichten.
3. Der unter II.3) genannte voraussichtliche Tag der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung ist ein Pflichtfeld; hier konnte zum jetzigen Zeitpunkt nur ein grobes Richtdatum eingetragen werden.
4. Diese Vorinformation dient nur der Markterkundung und stellt kein förmliches Vergabeverfahren dar. Das Markterkundungsverfahren dient der Entscheidungsvorbereitung des Auftraggebers, ob, in welcher Form und mit welchen Anforderungen an die Fahrzeuge ein wettbewerbliches, transparentes und diskriminierungsfreies Vergabeverfahren zur Beschaffung und Instandhaltung von Triebzügen für den SPNV auf bisher nicht elektrifizierten Strecken in Niedersachen durchgeführt wird.
Es handelt sich bei dieser Markterkundung also nicht um ein Verfahren, das bereits die Vergabe eines Auftrags bezweckt und/oder bewirkt. Es besteht damit insbesondere kein Anspruch auf die Durchführung des Vergabeverfahrens in einer bestimmten Form oder mit einem bestimmten Inhalt oder auf die spätere Vergabe.
5. Die Beteiligung an der Markterkundung erfolgt für die Unternehmen auf eigene Kosten. Mit der Teilnahme oder Nichtteilnahme an der Markterkundung ist kein Anspruch auf und keine Vorfestlegung für die Beteiligung oder Nichtbeteiligung an einem späteren Vergabeverfahren verbunden.