Zusammenlegung der Krankenhäuser Vechta und Lohne - Objektplanung gem. §§ 33 HOAI Referenznummer der Bekanntmachung: 5313.01 JB
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Vechta
NUTS-Code: DE94F Vechta
Postleitzahl: 49377
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.marienhospital-vechta.de/
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.drost-consult.de
Abschnitt II: Gegenstand
Zusammenlegung der Krankenhäuser Vechta und Lohne - Objektplanung gem. §§ 33 HOAI
Die Schwester Euthymia-Stiftung ist Mehrheitsgesellschafterin der Krankenhäuser St. Elisabeth-Krankenhaus in Damme, St. Franziskushospital in Lohne, St. Josefs-Stift in Cloppenburg und St. Marienhospital in Vechta, die zusammengefasst 950 Planbetten für eine primär regionale Bereitstellung von Krankenhausleistungen in den Landkreisen Vechta und Cloppenburg vorhalten. Einige medizinische Bereiche nehmen darüber hinaus eine überregionale Gesundheitsversorgung wahr, die von der Bevölkerung der angrenzenden Landkreise Oldenburg, Diepholz und Osnabrück in Anspruch genommen wird.
Aufgrund der räumlichen Nähe und der Notwendigkeit einer baulichen Anpassung sollen die Krankenhäuser Vechta und Lohne unter dem Titel "Neu in der Stadt" am Standort in Vechta zusammengeführt werden. Bereits im Jahr 2023 erfolgt eine Verschmelzung der Krankenhausgesellschaften Vechta und Lohne in gesellschaftsrechtlicher Hinsicht. Die dann entstandene gemeinsame Gesellschaft wird Auftraggeberin und Bauherrin.
Unter dem Eindruck der innerstädtischen Lage sollen wesentliche Teile des Hospitals unter Beachtung des Erhalts von Bestandsbauten in neuer Struktur entstehen und den Anforderungen an moderne Grundsätze eines Krankenhauses genügen. Zu beachten ist, dass ggf. Aspekte des Denkmalschutzes an einigen wenigen Stellen angemessen zu betrachten sind. In Summe soll ein neues Krankenhaus in mehreren Teilschritten bei laufendem Betrieb entstehen.
Die Würdigung von Grundsätzen der Prozessoptimierung in einem Haus in kompakter, vertikal orientierter Bauweise soll neben dem Erhalt und der Steigerung der Leistungsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit auch dem Erhalt der Zufriedenheit der Patienten und Angehörigen, aber auch der Mitarbeiter, dienen.
Im Weiteren siehe Ziffer 2.4. der Bekanntmachung.
Vechta
Ziel der Maßnahme ist die Schaffung eines städtischen Krankenhauses, in dem 450 Planbetten zzgl. Reservebetten auf einer Gesamtnutzfläche von ca. 27.000 m² wirtschaftlich betrieben werden können. Aus dem aktuell vorhandenen Bestand soll eine Bausubstanz mit einer Nutzfläche von ca. 9.000 qm² erhalten und in die neue Struktur eingegliedert werden.
Besondere Anforderungen ergeben sich aus folgenden, beispielhaft genannten, Zielen:
- Strukturierung eines Mutter-Kind-Zentrums mit prozessoptimierter Anordnung von Kreißsälen, Not-Sectio-OP und Pflegestation in unmittelbarer Nähe der Frühgeborenen-Intensivstation
- Gestaltung einer Einheit für die geriatrische Behandlung im Umfang von 60 Planbetten unter dem Aspekt einer demenzsensiblen Architektur
- Planung von wirtschaftlich zu betreibenden Pflegestationen mit ausschließlich Ein- und Zweibettzimmern unter Beachtung von sozialpsychologischen Teamaspekten. Auf den Stationen kann von einem 18 %igen Anteil an Einzelzimmern ausgegangen werden
Von besonderer Bedeutung ist die Planung der Notaufnahme, die entsprechend der Kriterien des G-BA der Notfallstufe II zugeordnet ist, und auch die Struktur der KV-Notdienstpraxis für den Landkreis Vechta beinhaltet. In dieser Einheit werden jährlich ca. 55.000 Patienten der Entitäten Innerer Medizin, Chirurgie, Gynäkologie und Geburtshilfe, Pädiatrie, Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde und künftig auch der Urologie behandelt. Ergänzend zu den Behandlungseinheiten sind Räume für die Decision Unit und die Chest-Pain-Unit zu beachten.
Die gesundheitspolitischen Tendenzen zur Ambulantisierung in allen medizinischen Bereichen erfordern neben der Konzentration von Behandlungseinheiten für diese Klientel auch eine wirtschaftlich-rationale Trennung von Behandlungsprozessen bei stationären Patienten. Die Forderung nach kurzen, übersichtlichen Wegen für Patienten, Personal und Güter ist ein wesentliches Ziel der künftigen Ausrichtung.
Die aktuelle bauliche Struktur setzt sich aus Baukörpern zusammen, die über Jahrzehnte gewachsen und immer wieder den jeweils aktuellen Anforderungen entsprechend angepasst wurde und den Anforderungen an ein zeitgemäßes Krankenhaus, auch aus Gründen der zur Verfügung stehenden Nutzfläche nicht mehr entspricht. Ein noch nicht abschließend geklärter Aspekt ist die ggf. notwendige Auseinandersetzung mit Anforderungen an den Denkmalschutz im Bereich eines Gebäudeensembles im Bereich des Haupteingangs des Krankenhauses. Der Erhalt der in die Gebäudestruktur eingebetteten Kapelle ist ein Muss-Kriterium.
Insbesondere die zur Verfügung stehende Größe und Kurvatur der Bereiche Zentral-OP und interdisziplinäre Intensivmedizin bedürfen einer umfassenden Neustrukturierung an einem neuen Standort innerhalb der neu zu errichtenden Bausubstanz.
Von besonderer Relevanz ist das Ziel, das Leistungspaket und die Mitarbeiter des Krankenhauses Lohne in angemessener Zeit in die neu zu schaffende Struktur in Vechta zu überführen und einzugliedern. Die Planung zur Umsetzung der Baumaßnahme muss dieses Ziel in angemessener Beachtung beinhalten.
In der Zusammenfassung sind neben den o.g. Erfordernissen folgende Einheiten zu planen:
- Zentral OP mit 9 Operationsräumen, 1 größerer Saal für Navigations- und robotergestützte Operationen. Die Struktur muss prozessuale und wirtschaftliche Synergieeffekte bei Personal, Raum und Material inkl. der prozessorientierten Positionierung der Aufbereitungseinheit abbilden. Die Planung einer Struktur, in der auch Maßnahmen der OP-Vor- und Nachbereitung Beachtung finden, ergänzt den prozessoptimierenden Ansatz.
- Intensivstation mit insgesamt 58 Planbetten (jeweils 18 Betten ITS und 40 Betten IMC) mit der Möglichkeit einer gemischten Intensiv- und IMC - Belegung
- Allgemeinpflege mit Ein- und Zweibettzimmern. Die Stationsgröße wurde auf 38 Betten festgelegt und soll die Organisation in der Bereichspflege unterstützen
Die strategische Umsetzung der gesamten Maßnahme soll in sinnvollen modularen Bauabschnitten erfolgen. Hierfür bedarf es einer strategischen Planung der Szenarien.
Von der PHC (Partner in Healthcare) wurde ein Betriebs- und Organisationskonzept inkl. der Erstellung eines Raum- und Funktionsprogrammes unter Einbeziehung künftiger Nutzer erstellt. Auf dieser Grundlage wurde durch das Büro architekten t+p aus Braunschweig eine Zielplanung erarbeitet. Das Büro architekten t+p wird von diesem Verfahren nicht ausgeschlossen.
Die genannten Unterlagen werden den Bietern mit der Angebotsaufforderung (mindestens auszugsweise) zur Verfügung gestellt.
Bei dem sich abzeichnenden Neubauprojekt werden die Kosten (KG 300+400) derzeit auf ca. 173 Mio. Euro (netto) geschätzt. Eine differenziertere Kostenermittlung ist für das 2. Quartal 2023 erforderlich. Eine Inbetriebnahme der ersten Einheiten wird im Rahmen der Auftragserteilung abgestimmt.
Das zu vergebene Leistungsbild besteht aus:
- Mit Vertragsabschluss werden die LPH 1-3 Objektplanung Gebäude gem. § 34 HOAI gemäß Vertragsmuster beauftragt.
- Leistungsphasen 4 - 9 Objektplanung Gebäude gem. § 34 HOAI als optionale Beauftragung in Stufen gemäß Vertragsmuster Gebäude
- Besondere Leistungen aus mehreren Leistungsphasen gemäß Anlage 10 als optionale Beauftragung durch Festlegung des AG, zugeordnet zu den vertraglich vereinbarten und beauftragten Vertragsstufen.
Im Rahmen des Verhandlungsverfahrens sollen die ausgewählten Bieter gem. § 76 (2) VgV einen Lösungsvorschlag erstellen. Das Verhandlungsverfahren erfolgt in 2 Stufen (siehe Verfahrenshinweise).
Die Vergabestelle lässt sich in der operativen Umsetzung dieses VgV-Verfahrens durch D&K drost consult GmbH aus Hamburg, unterstützen und beratend begleiten.
Hinweis: Zum Schutz aller am Verfahren Beteiligten vor den mit der Verbreitung von COVID-19 einhergehenden Gesundheitsgefahren behält sich die Vergabestelle vor, die Verhandlung als Videokonferenz oder ohne persönlichen Verhandlungstermin durchzuführen (vgl. §17 Abs. 11 VgV).
Alle Bewerber, die einen Teilnahmeantrag fristgerecht eingereicht haben und die formellen Mindestkriterien/-anforderungen erfüllen, sind für die Wertung der Auswahlkriterien zugelassen. Der Auftraggeber wählt anhand der erteilten Auskünfte über die Eignung der Bewerber sowie anhand der Auskünfte und Formalien, die zur Beurteilung der von diesen zu erfüllenden wirtschaftlichen und technischen Mindestanforderungen erforderlich sind, unter den Bewerbern, die nicht ausgeschlossen wurden und die die genannten Anforderungen erfüllen, diejenigen aus, die er zur Verhandlung (1. Phase) auffordert.
Die Auswahl erfolgt anhand der beiden besten für den Leistungsbereich der Objektplanung eingereichten 2 Referenzprojekte.
Mindestens eins der eingereichten Referenzprojekte muss innerhalb der vergangenen 8 Jahre (Stichtag 01.01.2014) mit der Leistungsphase 8 (Objektplanung) abgeschlossen worden sein. Als weitere Referenzen werden auch Projekte zugelassen, die spätestens zum Fristablauf des Teilnahmewettbewerbs mit der Leistungsphase 3 abgeschlossen wurden. Es werden nur Projekte in die Wertung einbezogen, für die die entsprechenden Tabellen im Bewerbungsbogen ausgefüllt wurden. Bitte beachten Sie auch die unten aufgeführten Hinweise.
Die Bewertung der Referenzprojekte der Objektplanung erfolgt jeweils in den Kriterien vergleichbare Größe (0-2 Punkte), vergleichbare Bauaufgabe (0-13,5 Punkte), vergleichbares Leistungsbild (0-2 Punkte) und vergleichbare angestrebte Qualität (0-10 Punkte).
Insgesamt können mit den Referenzen zusammen maximal 55 Punkte erreicht werden.
Näheres hierzu siehe Abschnitt 3. des Auswahlbogens.
Um die eingereichten Referenzprojekte anhand der vorgegebenen Kriterien prüfen zu können, ist es wichtig, die dafür notwendigen Parameter der Referenzprojekte zu benennen. Wir bitten darum, die Referenzprojekte anhand der in den Bewerbungsbogen vorgegebenen Formulare zu dokumentieren.
Der bei der Auswahl verwendete Auswahlbogen mit den formalen Kriterien, Mindestanforderungen und Auswahlkriterien wird zusammen mit dem Bewerbungsbogen zur Verfügung gestellt. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich die Vergabestelle vor, die Teilnehmeranzahl analog § 75 (6) VgV unter den verbliebenen Bewerbern zu losen.
Angebotsphase:
1. Verhandlungsphase (5-8 Bieter):
Die ausgewählten Teilnehmer werden aufgefordert einen Lösungsvorschlag gem. den in den Verfahrenshinweisen formulierten Anforderungen im Rahmen eine Präsentation dem Auftraggeber vorzustellen. Nach Bewertung der Lösungsvorschläge sollen die 3-5 am besten bewerteten Bieter zur Teilnahme an der zweiten Verhandlungsphase eingeladen werden.
2. Verhandlungsphase (3-5 Bieter):
Die zur zweiten Verhandlungsphase eingeladenen Teilnehmer bekommen nach erfolgter Angebotsabgabe in einem zweiten Präsentationstermin die Möglichkeit, gem. der Zuschlagsmatrix, sich erneut vorzustellen und darüber hinaus ein Honorarangebot einzureichen. Nach erfolgter Bewertung der Bieter behält sich der Auftraggeber vor, den Zuschlag auf das Erstangebot zu vergeben. Macht er von diesem Recht keinen Gebrauch, werden die Bieter der zweiten Verhandlungsphase zur Abgabe eines Finalen Honorarangebotes aufgefordert.
Nähere Angaben zu Ablauf und Inhalt der Verhandlungsphasen sind den Verfahrenshinweisen zu entnehmen und bindend.
- Leistungsphasen 4-9 der Objektplanung gem. § 34 HOAI als stufenweise und optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG. Die Beauftragung der Leistungsphasen 4-9 ist abhängig vom Erhalt von Fördermitteln. Ein Recht auf Beauftragung dieser Leistungsphasen besteht nicht.
- Fortschreiben von Raumbüchern in detaillierter Form sowie Prüfen und Anerkennen von Plänen Dritter, nicht an der Planung fachlich Beteiligter, als Besondere Leistungen der Leistungsphase 5 der Objektplanung gem. § 34 HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen).
- Fachliche Vorbereitung und Mitwirkung bei Nachprüfungsverfahren sowie Mitwirken bei der Mittelabflussplanung als Besondere Leistungen der Leistungsphase 7 der Objektplanung gem. § 34 HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen).
- Tätigkeit als verantwortlicher Bauleiter nach Landesrecht über die Grundleistung nach LPH hinausgehend als Besondere Leistung der Leistungsphase 8 der Objektplanung gem. § 34 HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen).
- Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist als Besondere Leistung der Leistungsphase 9 der Objektplanung gem. § 34 HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen).
- Besondere Leistungen in allen Leistungsphasen Objektplanung gem. § 34 HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen).
Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und dem Auftraggeber ein Ansprechpartner benannt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben der Bewerber gemäß §§ 122 GWB bzw. § 75 VgV. Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen und Erklärungen elektronisch einzureichen:
- ausgefüllter Bewerberbogen,
- Vordruck 1A: Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen;
- Vordruck 1B: Eigenerklärung zu wirtschaftlichen Verknüpfungen / zur Zusammenarbeit und über die Leistungsbereitstellung bei Unterauftragnehmern;
- Vordruck 1C: Eigenerklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes;
- Vordruck 1D: Eigenerklärung zur Verpflichtung gem. Verpflichtungsgesetz;
- Vordruck 1E: Eigenerklärung gem. 5. RUS-Sanktionspaket der Europäischen Union;
- Vordruck 1F: Vollmacht der vertretungsberechtigten Person im Falle einer Bietergemeinschaft;
- Vordruck 1G: Angaben zu Auftragsteilen in der Bietergemeinschaft;
- Vordruck 1H: Eigenerklärung über eine gesonderte Versicherung für Bietergemeinschaften;
- Vordruck 2A: Eigenerklärung über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung mit den unter III.1.2 genannten Deckungssummen sowie über die Bereitschaft zur Erhöhung der Deckungssummen im Auftragsfall, bei Bietergemeinschaften siehe Ziffer III.1.2;
- Vordruck 2B: Eigenerklärungen über die Umsätze des Bewerbers in den letzten drei Jahren;
- Vordruck 3A: Eigenerklärungen zur Beschäftigtenanzahl der letzten drei Jahre;
- Vordruck 3B1: Nachweis der beruflichen Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung des für die Ausführung der Leistung Verantwortlichen (Kopie);
- Vordruck 3B2: Nachweise der beruflichen Qualifikation der vorgesehenen Projektleitung (Kopie);
- Vordruck 3C: Qualifikation des Bewerbers hinsichtlich Erfahrung mit vergleichbaren Projekten;
- Vordruck 3C1/3C2: Darstellung von zwei vergleichbaren Referenzprojekten für die Leistungen der Objektplanung gem. §§ 33 HOAI (siehe II.2.9, III.1.3).
Näheres siehe Auswahlbogen.
Mehrfachbeteiligungen in personell identischer Form werden nicht zugelassen. Bewerbungen per E-Mail sind nicht zulässig. Die Bewerbungsfrist ist zwingend einzuhalten. Die geforderten Unterlagen sind bei Bietergemeinschaften für alle Mitglieder vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für die Leistung nachweisen muss, die es übernehmen soll; die Aufteilung ist anzugeben. Bei Bewerbungen mit Unterauftragnehmern sind die geforderten Unterlagen für den Bewerber sowie für alle Unterauftragnehmer vorzulegen.
Ausländische Bewerber können an der Stelle der geforderten Eignungsnachweise auch vergleichbare Nachweise vorlegen. Sie werden anerkannt, wenn sie nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, erstellt wurden. Nachweise in anderen als der deutschen Sprache sind in deutscher Übersetzung vorzulegen.
Das Format der Unterlagen darf DIN A3 nicht überschreiten.
Es sind nur Bewerbungen mit vollständig ausgefülltem Bewerbungsbogen sowie den beigefügten Vordrucken und den darin geforderten Angaben und Anlagen einzureichen. Die Bewerbung ist in Textform zu unterzeichnen. Die Firmenzugehörigkeiten von Bietergemeinschaften und/oder Nachunternehmern sind auf den entsprechenden Formularen zu benennen. Gemäß § 56 (2) VgV kann die Vergabestelle fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern. Weiterhin behält sich die Vergabestelle vor, keine Unterlagen nachzufordern. Nachforderungen in der Bewerbungs- und Angebotsphase, die nicht fristgerecht eingehen, führen zum Ausschluss vom weiteren Verfahren.
Näheres siehe Verfahrenshinweise - diese sind zwingend zu beachten und bindend.
A) Aktueller Nachweis über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung sowie über die Bereitschaft zur Erhöhung der Deckungssummen im Auftragsfall.
Bei Bietergemeinschaften ist mit den Bewerbungsunterlagen eine Erklärung der Bietergemeinschaft einzureichen, im Auftragsfalle eine zusätzliche Versicherung gemeinsam mit allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft abzuschließen. Eine Eigenerklärung ist als Nachweis zulässig. Die Eigenerklärung ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu unterzeichnen. Versicherungsnachweise bei Bietergemeinschaften müssen von jedem Mitglied einzeln und jeweils in voller Deckungshöhe nachgewiesen werden.
B) Eigenerklärung über den Umsatz des Bewerbers für den Leistungsbereich der Objektplanung gem. §§ 33 HOAI
Sofern in Bietergemeinschaft bzw. mit Unterbeauftragungen angeboten wird, muss die Jahresgesamtsumme aller Bieter der Gemeinschaft bzw. inkl. der Unterauftragnehmer zusammen den genannten Mindestwert erreichen. In der Erklärung sind die Umsatzzahlen jeweils pro Mitglied der Bietergemeinschaft oder Unterbeauftragung einzeln anzugeben.
Zu A) Eigenerklärung über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung (mind. 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und mind. 0,5 Mio. EUR für sonstige Schäden) sowie Eigenerklärung über die Bereitschaft zur Erhöhung der Deckungssummen im Auftragsfall (mind. 10 Mio. EUR für Personenschäden und 5 Mio. EUR für sonstige Schäden).
Die Maximierung der Ersatzleistung muss mindestens das Zweifache der Versicherungssumme betragen, d.h. die Versicherung muss bestätigen, dass für den Fall, dass bei dem Bewerber mehrere Versicherungsfälle in einem Jahr eintreten (z.B. aus Verträgen mit anderen Auftraggebern), die Obergrenze für die Zahlungsverpflichtung der Versicherung bei mindestens dem Zweifachen der obenstehenden Versicherungssummen liegt.
Zu B) Erklärung über den Umsatz des Bewerbers für den Leistungsbereich der Objektplanung gem. §§ 33 HOAI in den letzten 3 Geschäftsjahren. Der durchschnittliche Jahresumsatz muss mindestens 2,0 Mio. EUR (netto) erreichen.
Mit Angebotsabgabe ist ein Nachweis über die vollständige Entrichtung der Sozialabgeben (in Kopie, von einem Sozialversicherungsträger oder einer Sozialkasse, alternativ durch Erklärung des Steuerberaters) und die Bescheinigung über die ordnungsgemäße Entrichtung der Steuern des jeweiligen Finanzamtes (gültig und nicht älter als 12 Monate; Unbedenklichkeitsbescheinigung) einzureichen.
Die zur Verfügung gestellten Verfahrenshinweise sowie der Auswahlbogen sind bzgl. der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit zwingend zu beachten und bindend.
3A) Eigenerklärungen über die Beschäftigtenzahl durch Angabe der im Jahresdurchschnitt beschäftigten Mitarbeiter mit entsprechender fachlicher Qualifikation der letzten 3 Geschäftsjahre für den Leistungsbereich Objektplanung gem. §§ 33 HOAI.
3B1) Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung des für die Ausführung der Leistung Verantwortlichen.
3B2) Nachweis der beruflichen Qualifikation der vorgesehenen Projektleitung für die Leistungen der Objektplanung gem. §§ 33 HOAI.
3C) Qualifikation des Bewerbers hinsichtlich Erfahrung mit vergleichbaren Projekten.
Zu 3A) Für den Leistungsbereich Objektplanung gem. §§ 33 HOAI sind mind. 20 festangestellte Architekten oder Bauingenieure bzw. Absolventen der Fachrichtung Architektur oder Bauingenieurwesen inkl. Büroinhaber, Geschäftsführer etc. der letzten 3 Geschäftsjahre nachzuweisen.
Zu 3B1) Architekt/-in gem. § 75 (1) VgV (Kammereintrag).
Zu 3B2) Abgeschlossenes Studium der Fachrichtung Architektur oder Bauingenieurwesen (Nachweis durch Studiennachweis).
Zu 3C) Öffentlicher Auftraggeber oder öffentlich geförderte Maßnahme.
Die zur Verfügung gestellten Verfahrenshinweise sowie der Auswahlbogen sind bzgl. der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit zwingend zu beachten und bindend.
Geforderte Berufsqualifikation gem. § 75 (1) VgV.
Als Berufsqualifikation wird der Beruf Architekt/in für die Leistungen gem. §§ 33 HOAI gefordert. Juristische Personen sind zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe verantwortliche Berufsangehörige gemäß vorangegangenem Satz benennen.
Die Durchführung der Leistungen soll gem. § 73 (3) VgV unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgen. Der Auftragnehmer sowie sämtliche mit der Ausführung befassten Beschäftigten desselben werden nach Maßgabe des Gesetzes über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen (Verpflichtungsgesetz) vom 2.3.1974, geändert durch das Gesetz vom 15.8.1974, durch die zuständige Stelle des Auftraggebers gesondert verpflichtet.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es erfolgt kein Versand der Bewerbungsunterlagen per Post oder E-Mail.
Fragen zum Verfahren, zu den bereitgestellten Unterlagen usw. sind ausschließlich über die bekanntgegebene Vergabeplattform zu stellen. Fragen, die telefonisch oder per Mail eingehen, können bei der Beantwortung keine Berücksichtigung finden.
Fragen und Antworten während der Bewerbungsphase werden nur in anonymisierter Form auf der bekanntgegebenen Vergabeplattform veröffentlicht.
Ein Versand der Fragen und Antworten während der Bewerbungsphase per E-Mail erfolgt nicht.
Während der Angebotsphase werden Fragen und Antworten nur in anonymisierter Form über die bekanntgegebene Vergabeplattform übermittelt. Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag auf Grundlage der Erstangebote gem. § 17 (11) VgV zu erteilen. Sollte die Aufforderung zur Finalen Angebotsabgabe notwendig sein, so erfolgt diese ebenfalls über die bekanntgegebene Vergabeplattform.
Zum Schutz aller am Verfahren Beteiligten vor den mit der Verbreitung von COVID-19 einhergehenden Gesundheitsgefahren behält sich der AG vor, die Verhandlung ohne persönlichen Verhandlungstermin durchzuführen (vgl. §17 (11) VgV).
Weitere vorläufige Termine des dem Teilnahmewettbewerb anschließenden zweiphasigen Verhandlungsverfahrens (vorbehaltlich einer Änderung aus wichtigem Grund):
Angebotsaufforderung der 1. Verhandlungsphase voraussichtlich in der 48. KW 2022; Einreichung der Lösungsvorschläge voraussichtlich in der 2. KW 2023; Bietergespräche (1. Verhandlungsphase) voraussichtlich 4. KW 2023.
Die Angebotsaufforderung der 2. Verhandlungsphase voraussichtlich in der 6. KW 2023; Einreichung der Angebote der 2. Verhandlungsphase voraussichtlich in der 10. KW 2023; Bietergespräche (2. Verhandlungsphase) voraussichtlich 12. KW 2023.
Die zur Verfügung gestellten Verfahrenshinweisen sind zwingend zu beachten und bindend.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9V6HRG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 4 GWB unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.