Kundenerleben und Kosten- und Versorgungsmanagement
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 30625
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kkh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kundenerleben und Kosten- und Versorgungsmanagement
Die primären Inhalte der Beschaffung sind die Themenblöcke „Kosten- und Versorgungsmanagement“ sowie „Kundenerleben“.
Im Themenblock I „Kosten- und Versorgungsmanagement“ liegt der Fokus auf der Neu- bzw. Weiterentwicklung von Steuerungskonzepten im Versorgungs- und Kostenmanagement in den Leistungsbereichen wie z. B. ambulante ärztliche Versorgung, Arzneimittel, Krankenhaus und der sektorübergreifenden Versorgung.
Themenblock II „Kundenerleben“ verfolgt das wesentliche Ziel, Maßnahmen zur Optimierung des Kundenerlebens (Beratung und Unterstützung in der Implementierung) abzuleiten und dies • sowohl in allen Kernbereichen, als auch in den Marktbereichen der KKH • mit starkem Fokus auf den weiteren Ausbau digitaler Kundenprozesse.
Die primären Inhalte der Beschaffung sind die Themenblöcke „Kosten- und Versorgungsmanagement“ sowie „Kundenerleben“.
Im Themenblock I „Kosten- und Versorgungsmanagement“ liegt der Fokus auf der Neu- bzw. Weiterentwicklung von Steuerungskonzepten im Versorgungs- und Kostenmanagement in den Leistungsbereichen wie z. B. ambulante ärztliche Versorgung, Arzneimittel, Krankenhaus und der sektorübergreifenden Versorgung.
Themenblock II „Kundenerleben“ verfolgt das wesentliche Ziel, Maßnahmen zur Optimierung des Kundenerlebens (Beratung und Unterstützung in der Implementierung) abzuleiten und dies • sowohl in allen Kernbereichen, als auch in den Marktbereichen der KKH • mit starkem Fokus auf den weiteren Ausbau digitaler Kundenprozesse.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beratungsleistungen für „Kundenerleben und Kosten und Versorgungsmanagement“
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 60325
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Es wird darauf hingewiesen, dass § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB als Voraussetzung für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens eine Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vorsieht.
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegenWettbewerbsbeschränkungen (GWB):
„§134 Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenenNichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühsten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf denTag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. ... § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. Gegen § 134 verstoßen hat ... § 160 Einleitung,Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."...
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de