Modernisierung und Umstrukturierung Lehrwerkhalle Gebäude 9 Referenznummer der Bekanntmachung: 003
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Zwischenahn
NUTS-Code: DE946 Ammerland
Postleitzahl: 26160
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bauakademie-nord.de
Abschnitt II: Gegenstand
Modernisierung und Umstrukturierung Lehrwerkhalle Gebäude 9
Der Auftrag betrifft die Vergabe der Planung der Technischen Gebäudeausrüstung für Elektrotechnik (Anlagengruppe 4) für die Modernisierung und Umstrukturierung der Lehrwerkhalle Gebäude 9 des BauABC in Rostrup
26160 Bad Zwischenahn
Die Leistungen werden stufenweise vergeben. Die erste Stufe beinhaltet die Objektplanung bis einschließlich Leistungsphase 6. Die zweite Stufe
umfasst sodann die Leistungen der Leistungsphasen 7 bis 9 der Objektplanung.
Einseitige auftraggeberseitige Option über die Leistungsphasen 7 bis 9.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Planung Technische Gebäudeausrüstung Anlagengruppen 4
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oldenburg in Oldenburg
NUTS-Code: DE943 Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 26135
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21335
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekamm
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und die Verletzung in seinen Rechten
nach § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass
dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 Abs. 3 S. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.