Spezialtiefbauarbeiten / Neues Rathaus Langenhagen Referenznummer der Bekanntmachung: VE 324.01
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Langenhagen
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30853
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.langenhagen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33689
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.constrata.de
Abschnitt II: Gegenstand
Spezialtiefbauarbeiten / Neues Rathaus Langenhagen
Das Projekt "Neues Rathaus Langenhagen" umfasst die Erweiterung und die Sanierung des bestehenden Rathauses in Langenhagen. Der Bestandsbau wird hinsichtlich seiner tragenden Struktur und der Fassade erhalten und im Innenraum an die neuen räumlichen Ansprüche angepasst. Der Bereich des bestehenden Ratssaals mit dazugehörigem Foyer, Sitzungssälen und Tiefgarage wird abgebrochen. Der 5-geschossige Erweiterungsneubau entsteht auf dem zum Bestandsgebäude angrenzenden Teilstück an der Konrad-Adenauer-Straße und schließt im Bereich des abzubrechenden Ratssaalfoyers über zwei Geschosse an den Bestandsbau an. Die neue Tiefgarage wird über zwei Zugänge (nord- und südseitig) an den Bestandskeller angebunden. Die maximale geplante Gebäudehöhe des Neubaus beträgt 18,55 m. Somit ist das Bauvorhaben ein Sonderbau in der Gebäudeklasse 5. Für das Bauvorhaben werden 153 Stellplätze errichtet. 28 Stellplätze davon befinden sich auf dem Parkplatz des östlichen Vorplatzes, 125 Stellplätze werden in der Tiefgarage untergebracht.
Das Bauvorhaben wird in zwei Bauabschnitten realisiert: In einem ersten Bauabschnitt wird der Neubauteil errichtet. Nach Fertigstellung und Bezug des Anbaus wird anschließend das Bestandsgebäude saniert.
Rathaus Langenhagen Marktplatz 1 30853 Langenhagen
- Kampfmittelanalyse ca. 250 m²
- 2.835 m² Spundwand, 995 m³ HDI-Unterfangung, 5.300 m³ Dichtsohle
- 305.000 m³ Wasserhaltung Grund- und Regenwasser
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bieter, deren Angebote in die engere Wahl kommen, haben auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle die Gewerbeanmeldung, die Eintragung in die Handwerksrolle bzw. die Mitgliedschaft bei der Industrie- und Handelskammer nachzuweisen. Sofern es sich bei dem Bieter um eine juristischen Person, eine oHG oder KG handelt, ist außerdem ein aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder vergleichbaren Registers des Herkunftslandes des Bieters vorzulegen.
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Eignung nach § 6a EU VOB/A folgende Anforderungen zu erfüllen:
- Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung über jeweils mindestens 10,0 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden. Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Eine projektbezogene Aufstockung bestehender Versicherungen des Bieters im Auftragsfall wird akzeptiert, ist jedoch mittels schriftlicher Versicherungsbestätigung mit dem Angebot nachzuweisen.
- Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation
- Umsatzzahlen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (Eigenerklärung)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Sozialversicherungsträger
- Freistellungsbescheinigung nach § 48b
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
- Erklärung NTVergG (§ 4 Abs. 1 NTVergG)
Der Eignungsnachweis kann entsprechend der gesetzlichen Vorgaben in Form von Eigenerklärungen
(Präqualifikationsverzeichnis, Vorlage von Einzelnachweisen in Form von Eigenerklärungen) erbracht werden. Der Auftraggeber akzeptiert die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE).
Wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist, kann der Auftraggeber Bieter, die eine Eigenerklärung abgegeben haben jederzeit während des Vergabeverfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der Nachweise beizubringen.
Der Auftraggeber fordert in jedem Fall vor Zuschlagserteilung den Bieter, an den der Auftrag erteilt werden soll und der bislang nur eine Eigenerklärung als vorläufigen Nachweis vorgelegt hat, auf, die einschlägigen Nachweise unverzüglich beizubringen.
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Eignung nach § 6a EU VOB/A folgende Anforderungen zu erfüllen:
- Durchschnittliche Mitarbeiterzahlen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (Eigenerklärung),
- Referenzen der letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahre, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Eigenerklärung).
Der Eignungsnachweis kann entsprechend der gesetzlichen Vorgaben in Form von Eigenerklärungen
(Präqualifikationsverzeichnis, Vorlage von Einzelnachweisen in Form von Eigenerklärungen) erbracht werden. Der Auftraggeber akzeptiert die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE).
Wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist, kann der Auftraggeber Bieter, die eine Eigenerklärung abgegeben haben jederzeit während des Vergabeverfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der Nachweise beizubringen. Der Auftraggeber fordert in jedem Fall vor Zuschlagserteilung den Bieter, an den der Auftrag erteilt werden soll und der bislang nur eine Eigenerklärung als vorläufigen Nachweis vorgelegt hat, auf, die einschlägigen Nachweise unverzüglich beizubringen.
Auf die Möglichkeit der Eignungsleihe gemäß § 6d EU VOB/A - auch bei Bietergeminschaften - wird hingewiesen. Bietergemeinschaften sind zugelassen. Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot die Erklärung über die Bildung einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft vorzulegen (VHB-Formular 234).
Es gilt das NTVergG.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YJWRW94
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Dazu wird auf die Vorschriften der §§ 160 ff. GWB verwiesen. Hierbei gilt nach § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB insbesondere:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.