Rahmenvertrag Freiflächenpflege und -instandsetzung in Wohnanlagen der Zusatzversorgungskasse der Stadt Hannover Referenznummer der Bekanntmachung: 16-0874-22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30449
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hannover.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Freiflächenpflege und -instandsetzung in Wohnanlagen der Zusatzversorgungskasse der Stadt Hannover
Alle Flächen sind fortlaufend zu pflegen. Hiervon sind Schnittmaßnahmen an Bäumen und Sträuchern ausgenommen. Schnittmaßnahmen an Bäumen werden gesondert beauftragt, sofern sie über das Entfernen von Totholz, Bruchholz und Lichtraumprofilschnitt hinausgehen. Schnittmaßnahmen an Sträuchern sind in der Leistungsbeschreibung mit einer festgelegten Fläche oder Länge bzw. Stückzahl erfasst. Die Durchführung der Strauchschnittmaßnahmen (Solitärsträucher, flächiger Strauchbestand) wird jedoch gesondert freigegeben. Die zu behandelnden Flächen und Sträucher sowie der Zeitpunkt der Durchführung der Leistung bestimmt der AG. Außerdem ist bei jedem Pflegedurchgang auf allen Flächen herumliegender Abfall aufzunehmen und zu entsorgen. D.h. bei Rasenmahd ist Abfall aus allen Pflanzflächen und von allen befestigten Flächen zu entfernen und umgekehrt. Die ordnungsgerechte Entsorgung wird nicht gesondert vergütet und ist in die Einheitspreise einzurechnen.
Nord
Alle Flächen sind fortlaufend zu pflegen. Hiervon sind Schnittmaßnahmen an Bäumen und Sträuchern ausgenommen. Schnittmaßnahmen an Bäumen werden gesondert beauftragt, sofern sie über das Entfernen von Totholz, Bruchholz und Lichtraumprofilschnitt hinausgehen. Schnittmaßnahmen an Sträuchern sind in der Leistungsbeschreibung mit einer festgelegten Fläche oder Länge bzw. Stückzahl erfasst. Die Durchführung der Strauchschnittmaßnahmen (Solitärsträucher, flächiger Strauchbestand) wird jedoch gesondert freigegeben. Die zu behandelnden Flächen und Sträucher sowie der Zeitpunkt der Durchführung der Leistung bestimmt der AG. Außerdem ist bei jedem Pflegedurchgang auf allen Flächen herumliegender Abfall aufzunehmen und zu entsorgen. D.h. bei Rasenmahd ist Abfall aus allen Pflanzflächen und von allen befestigten Flächen zu entfernen und umgekehrt. Die ordnungsgerechte Entsorgung wird nicht gesondert vergütet und ist in die Einheitspreise einzurechnen.
ZVK Hannover, Freiflächenpflege und -instandhaltung der Außenanlagen von Wohnanlagen der ZVK Hannover. Zu bearbeitende Flächen gesamt 49.200, davon:
- Rasenflächen unterschiedlicher Größe ca. 25.600m²
- Gehölzflächen ca. 5.950m²
- Formhecken ca. 1.200m
- Staudenflächen ca. 5.000m²
- Wege- und Verkehrsflächen ca. 6.000m²
- Sonstige Flächen (Spielplätze, Wäscheplätze, Traufkanten, Kellertreppen, Garagenhofflächen) ca. 6.650m²
- Außerdem Reinigungsarbeiten (Rinnen, Lichtschächte, Fußabtrittroste)
Jeweils ein Jahr, max. zweimal
Nord Ost
Alle Flächen sind fortlaufend zu pflegen. Hiervon sind Schnittmaßnahmen an Bäumen und Sträuchern ausgenommen. Schnittmaßnahmen an Bäumen werden gesondert beauftragt, sofern sie über das Entfernen von Totholz, Bruchholz und Lichtraumprofilschnitt hinausgehen. Schnittmaßnahmen an Sträuchern sind in der Leistungsbeschreibung mit einer festgelegten Fläche oder Länge bzw. Stückzahl erfasst. Die Durchführung der Strauchschnittmaßnahmen (Solitärsträucher, flächiger Strauchbestand) wird jedoch gesondert freigegeben. Die zu behandelnden Flächen und Sträucher sowie der Zeitpunkt der Durchführung der Leistung bestimmt der AG. Außerdem ist bei jedem Pflegedurchgang auf allen Flächen herumliegender Abfall aufzunehmen und zu entsorgen. D.h. bei Rasenmahd ist Abfall aus allen Pflanzflächen und von allen befestigten Flächen zu entfernen und umgekehrt. Die ordnungsgerechte Entsorgung wird nicht gesondert vergütet und ist in die Einheitspreise einzurechnen.
ZVK Hannover, Freiflächenpflege und -instandhaltung der Außenanlagen von Wohnanlagen der ZVK Hannover. Zu bearbeitende Flächen gesamt 51.500 m², davon:
- Rasenflächen unterschiedlicher Größe ca. 24.000m²
- Gehölzflächen ca. 7.500m²
- Formhecken ca. 800m
- Staudenflächen ca. 4.250m²
- Wege- und Verkehrsflächen ca. 8.300m²
- Dachbegrünung ca. 800m²
- Sonstige Flächen (Spielplätze, Wäscheplätze, Traufkanten, Kellertreppen, Garagenhofflächen) ca. 6.650m²
- Außerdem Reinigungsarbeiten (Rinnen, Lichtschächte, Fußabtrittroste)
Jeweils ein Jahr, max. zweimal
West
Alle Flächen sind fortlaufend zu pflegen. Hiervon sind Schnittmaßnahmen an Bäumen und Sträuchern ausgenommen. Schnittmaßnahmen an Bäumen werden gesondert beauftragt, sofern sie über das Entfernen von Totholz, Bruchholz und Lichtraumprofilschnitt hinausgehen. Schnittmaßnahmen an Sträuchern sind in der Leistungsbeschreibung mit einer festgelegten Fläche oder Länge bzw. Stückzahl erfasst. Die Durchführung der Strauchschnittmaßnahmen (Solitärsträucher, flächiger Strauchbestand) wird jedoch gesondert freigegeben. Die zu behandelnden Flächen und Sträucher sowie der Zeitpunkt der Durchführung der Leistung bestimmt der AG. Außerdem ist bei jedem Pflegedurchgang auf allen Flächen herumliegender Abfall aufzunehmen und zu entsorgen. D.h. bei Rasenmahd ist Abfall aus allen Pflanzflächen und von allen befestigten Flächen zu entfernen und umgekehrt. Die ordnungsgerechte Entsorgung wird nicht gesondert vergütet und ist in die Einheitspreise einzurechnen.
ZVK Hannover, Freiflächenpflege und -instandhaltung der Außenanlagen von Wohnanlagen der ZVK Hannover. Zu bearbeitende Flächen:
- Rasenflächen unterschiedlicher Größe ca. 12.700m²
- Gehölzflächen ca. 5.500m²
- Formhecken ca. 145m
- Staudenflächen ca. 2.000m²
- Wege- und Verkehrsflächen ca. 6.200m²
- Sonstige Flächen (Spielplätze, Wäscheplätze, Traufkanten, Kellertreppen, Garagenhofflächen) ca. 4.500m²
- Außerdem Reinigungsarbeiten (Rinnen, Lichtschächte, Fußabtrittroste)
Jeweils ein Jahr, max. zweimal
Ost
Alle Flächen sind fortlaufend zu pflegen. Hiervon sind Schnittmaßnahmen an Bäumen und Sträuchern ausgenommen. Schnittmaßnahmen an Bäumen werden gesondert beauftragt, sofern sie über das Entfernen von Totholz, Bruchholz und Lichtraumprofilschnitt hinausgehen. Schnittmaßnahmen an Sträuchern sind in der Leistungsbeschreibung mit einer festgelegten Fläche oder Länge bzw. Stückzahl erfasst. Die Durchführung der Strauchschnittmaßnahmen (Solitärsträucher, flächiger Strauchbestand) wird jedoch gesondert freigegeben. Die zu behandelnden Flächen und Sträucher sowie der Zeitpunkt der Durchführung der Leistung bestimmt der AG. Außerdem ist bei jedem Pflegedurchgang auf allen Flächen herumliegender Abfall aufzunehmen und zu entsorgen. D.h. bei Rasenmahd ist Abfall aus allen Pflanzflächen und von allen befestigten Flächen zu entfernen und umgekehrt. Die ordnungsgerechte Entsorgung wird nicht gesondert vergütet und ist in die Einheitspreise einzurechnen.
ZVK Hannover, Freiflächenpflege und -instandhaltung der Außenanlagen von Wohnanlagen der ZVK Hannover. Zu bearbeitende Flächen gesamt 51.000 m², davon:
- Rasenflächen unterschiedlicher Größe ca. 24.000m²
- Gehölzflächen ca. 9.000m²
- Formhecken ca. 1300m
- Staudenflächen ca. 2.900m²
- Wege- und Verkehrsflächen ca. 7.000m²
- Sonstige Flächen (Spielplätze, Wäscheplätze, Traufkanten, Kellertreppen, Garagenhofflächen) ca. 7.800m²
- Außerdem Reinigungsarbeiten (Rinnen, Lichtschächte, Fußabtrittroste)
Jeweils ein Jahr, max. zweimal
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
Mit Angebotsabgabe sind die folgenden Unterlagen über Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit einzureichen. Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, unter einmaliger Fristsetzung die fehlenden Nachweise nachzufordern, eine Verlängerung der Frist ist ausgeschlossen:
1. Angaben über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei Geschäftsjahren
2. Eigene Erklärung über die Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung
3. Einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister oder eine gleichwertige/vergleichbare Bescheinigung einer Gerichts-oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes des Unternehmens (zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 6 Monate).
Es wird empfohlen, den Auszug aus dem Gewerbezentralregister bereits mit Angebotsabgabe einzureichen, da eine spätere Anforderung des Nachweises zu Problemen einer fristgerechten Vorlage führen kann.
Die Nachweise und Erklärungen müssen aktuell (zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 6 Monate) sein und noch den gegenwärtigen Tatsachen entsprechen.
Bescheinigungen gleich welcher Art sind in deutscher Sprache / von einem zertifizierten Gutachter übersetzt beizufügen
Der Schriftverkehr ist in deutscher Sprache zu führen.
Die Amtssprache ist deutsch.
Mit Angebotsabgabe sind die folgenden Unterlagen über Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit zwingend einzureichen. Eignungsnachweise nach VgV § 42(1) 7 GWB § 122
1. Eigenerklärung zur Eignung
2. Unternehmensdarstellung
3. Auskunft zur personellen Ausstattung (siehe Anlage)
4. Auskunft zur technischen Ausstattung (siehe Anlage)
5. Nachweis von zwei vom Auftraggeber ausgefüllten und unterschriebenen Referenzen der letzten 3 Jahre mit Nennung eines
Ansprechpartners, die nach Art und Umfang mit der Ausschreibung vergleichbar sind.
Die Nachweise und Erklärungen müssen aktuell (zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 6 Monate) sein und noch den gegenwärtigen Tatsachen entsprechen.
Bescheinigungen gleich welcher Art sind in deutscher Sprache / von einem zertifizierten Gutachter übersetzt beizufügen
Der Schriftverkehr ist in deutscher Sprache zu führen
Die Amtssprache ist deutsch.
Das Angebot mit den meisten Wertungspunkten erhält den Zuschlag.
Bei gleicher Punktzahl erhält das günstigste Angebot den Zuschlag.
Abschnitt IV: Verfahren
Landeshauptstadt Hannover
Zentrale Submission
Raum A4.08
Brüderstraße 5
30159 Hannover
Bieter und Bevollmächtige sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YRADA0N
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Es gelten die Regelungen des § 160 GWB.
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.