Hygiene-Beratungsleistungen - Universitätsmedizin Göttingen Baustufe 1 und 2 Referenznummer der Bekanntmachung: 22A851423B1004 (Los 1); 22A851423B2002 (
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Göttingen
NUTS-Code: DE91C Göttingen
Postleitzahl: 37075
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.dbh-niedersachsen.de/ueber-uns/organisation/umg-baugesellschaft
Abschnitt II: Gegenstand
Hygiene-Beratungsleistungen - Universitätsmedizin Göttingen Baustufe 1 und 2
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von Hygiene-Beratungsleistungen für den Neubau der Baustufe 1 "Operatives Zentrum, Herz-, Neuro- und Notfallzentrum" der Universitätsmedizin Göttingen sowie für die Erstellung der Bauabschnittsplanung Baustufe 2 "Eltern-Kind-Zentrum und Operatives Kinderzentrum (OPKiZ) mit Kopf-OP sowie ambulante OPs" der Universitätsmedizin Göttingen.
Das Verfahren ist in zwei Lose aufgeteilt.
- Los 1:
Hygiene-Beratungsleistungen für den Neubau der Baustufe 1
"Operatives Zentrum, Herz-, Neuro- und Notfallzentrum" der Universitätsmedizin Göttingen
- Los 2:
Hygiene-Beratungsleistungen für die Erstellung der Bauabschnittsplanung Baustufe 2
"Eltern-Kind-Zentrum und Operatives Kinderzentrum (OPKiZ) mit Kopf-OP sowie ambulante OPs" der Universitätsmedizin Göttingen
Angebote sind für ein oder alle Lose möglich.
Hygiene-Beratungsleistungen - Universitätsmedizin Götting Los 1: für den Neubau der Baustufe 1 "Operatives Zentrum, Herz-, Neuro- und Notfallzentrum"
37075 Göttingen
Das Leistungsbild umfasst die Beratungsleistungen und Kontrolle während der Planungsphasen LP 2 - Vorplanung und LP 3 - Entwurfsplanung für die hygienerelevante Umsetzung der bisherigen Rahmenbedingungen. Mit der Bauabschnittsplanung (Anlagen zum Vertrag, ANG_Anlage_05_Verträge_u_Anlagen) vom 6. Mai 2021 der Baustufe 1 bilden diese Rahmenbedingungen die Grundlagen für die weiteren Planungen.
Nähere Informationen zur Vereinbarung der Zentralen Steuerung, der Gesellschaften sowie zum Projekt "Baustufe 1" sind dem Dokument ANG_Anlage_03.1_Projektbeschreibung_LOS_1 zu entnehmen.
Weitere Leistungen können in der LP 4 - Genehmigungsplanung einschließlich des Prüfzeitraumes der Behörden erforderlich werden. Der Auftragsgegenstand für das Los 1 unterteilt sich daher in zwei Leistungspakete, wobei die Leistungen des Leistungspakets Der Auftragsgegenstand unterteilt sich daher in zwei Leistungspakete, wobei die Leistungen des Leistungspakets 2 optional beauftragt werden, insbesondere in Abhängigkeit und unter Vorbehalt der Förderfähigkeit sowie in Abstimmung auf die jeweiligen Bedarfe. Die einzelnen Leistungspakete setzen sich wie folgt zusammen:
Leistungspaket 1: Beratungsleistungen zur Umsetzung der hygienerelevanten Rahmenbedingungen einschließlich Erstellung der bauhygienischen Stellungnahme
Leistungspaket 2: Beratungsleistungen zu Fragen der Genehmigungsbehörden
Die Leistungsanforderungen der jeweiligen Pakete ergeben sich aus der Anlage Leistungsbeschreibung - Los 1, den weiteren Vergabeunterlagen und insbesondere dem Vertrag.
Zur Übersicht Leistungspaket 1:
Es wird die Begleitung der Neubauplanungen im Zuge der Vor- und Entwurfsplanung für die BauG UMG gegenüber dem Planungsteam (Objektplaner, Fachplaner etc.) und dem Nutzer mit der Zielsetzung einer bestmöglichen Umsetzung bzw. Einhaltung der hygienerelevanten Vorgaben im weiteren Planungsprozess erwartetet. Dazu gehört:
- Teilnahme an Planer- und Kernteambesprechungen, wenn inhaltlich relevant (auf Einladung);
- Teilnahme an Lenkungsausschusssitzungen sowie Nutzergruppenbesprechungen;
- Beratung und Überprüfung des BO-Konzeptes;
- Beratung bei der Grundrissplanung und Aufzeigen von eigenen, wirtschaftlichen Lösungsvorschlägen;
- Vermittlung zwischen Nutzergruppen und Planungsteam;
- Aufbereitung und Einbringung von Änderungshinweisen;
- Begleitung von detaillierten Abstimmungsprozessen, z. B. Grundrisse, Bemusterungen, etc.;
- Bewertung von Entscheidungsvorlagen aus Hygienesicht;
- Vorstellung und Erläuterung der bauhygienischen Stellungnahme vor den Nutzergruppen/Gremien des Klinikums.
Darüber hinaus wird erwartet, dass der Hygieneberater koordinative Aufgabe zur Unterstützung der Projektleitung der BauG UMG übernimmt, u. a. durch die Koordination mit dem Nutzerkoordinator der UMG, zwischen den einzelnen Funktionsbereichen des Klinikums, sowie dem Vorstand des Klinikums und den Projektarbeitsgruppen, mit dem Ziel der Erarbeitung von konsensfähigen Lösungen im Fall von Interessenskonflikten.
Bei den Planungen der Generalplaner über alle Funktionsbereiche und -stellen sind u. a. die nachfolgen-den Themen möglicher Bestandteil des Leistungsumfanges:
- Ausstattung der einzelnen Raumgruppen;
- Mitwirkung bei den Abstimmungen zu der bauhygienischen Stellungnahme;
- Fachliche Bewertung und Verbesserungsvorschläge zu dem von den Planern erstellten Planunterlagen, auch im Hinblick auf die Systemplanungen, wie z. B. Arzneimittelversorgung, Sterilgutversor-gung, Geräteaufbereitung sowie medizinische Serviceleistungen, Bettenaufbereitung, Speisenversorgung, Wäsche Ver- und Entsorgung, Versorgung mit medizinischen Verbrauchgütern und Gütern des hauswirtschaftlichen Bedarfs, Abfallbeseitigung, Automatische Warentransportsysteme (AWT), Klein-Kastenförderanlage (KFA) sowie Rohrpostanlagen.
- Koordination aller Beteiligten und Führung von Abstimmungs- und Bemusterungsterminen wie z. B. Arbeitsfläche, Heizkörper u. a.;
- Beratung zu optimalen Verfahren bei der Implementierung der Hygienerechtlinien in der Planungsphasen des Projekts;
- Auflistung und Verfolgung der Schnittstellen der Hygienerechtlinien und deren erforderlichen Abstimmungen zur Umsetzung während der baulichen Phasen wie z.B. Wasserhahnsysteme, Heizkörper, Intensivstationenarbeitsfläche, Wasserspender usw.
Auf Grundlage der Entwurfsplanung der Baustufe 1 ist am Ende der Leistungsphase 3 für die darauffolgende Leistungsphase 4 - Genehmigungsplanung eine bauhygienische Stellungnahme aufzustellen. Diese ist nach den zum Zeitpunkt der Erstellung erforderlichen aktuellen Empfehlungen und Normen anzu-fertigen und mit dem Institut für Krankenhaushygiene und Infektiologie (IK&I) der UMG abzustimmen.
Leistungspaket 2
Nach Einreichung der Bauantragsunterlagen und des ordnungsbehördlichen Antrages bei der Stadt Göttingen und den damit verbundenen Prüfinstanzen, wie z. B. das Gesundheitsamt, das Gewerbeaufsichtsamt etc. kann es zur Erbringung nachfolgender Leistungen kommen:
- Vorstellung und Erläuterung von Stellungnahmen vor den Genehmigungsbehörden;
- Unterstützung und Erarbeitung bei genehmigungsrelevanten Anfragen durch die Genehmigungsbehörden.
Diese Leistungen werden nur auf besondere Anforderung der BauG UMG hin erbracht.
Zu Leistungspaket 2 s. Beschreibung der Beschaffung und die Vergabeunteralgen
Hygiene-Beratungsleistungen-Universitätsmedizin Götting Los 2: für die Erstellung der Bauabschnittsplanung Baustufe 2 "Eltern-Kind-Zentrum und Operatives Kinderzentrum (OPKiZ)mit Kopf-OP sow.ambl.OPs
37075 Göttingen
Das Leistungsbild umfasst die Hygiene-Beratungsleistungen für die Erstellung der Unterlage Bauabschnittsplanung der Baustufe 2 (nachfolgend als BAP BS 2 bezeichnet) mit Zielsetzung der Abgabe einer - mit den Nutzern konsentierten - Unterlage.
Nähere Informationen zur Vereinbarung der Zentralen Steuerung, der Gesellschaften sowie zum Projekt "Baustufe 2" sind dem Dokument ANG_Anlage_3.2_Projektbeschreibung zu entnehmen.
In der BAP BS 2 werden in einem Kapitel die grundlegenden Rahmenbedingungen der Krankenhaushygiene beschrieben. Dem Auftragnehmer wird dieses Kapitel als Entwurf zur Verfügung gestellt. Nach erfolgter Abgabe der Bauabschnittsplanung bei der DBHN werden im Rahmen der Prüfung der Unterlage ggf. Abstimmungen erforderlich. Weiterhin besteht ggf. auch nach erfolgreicher Abgabe der BAP BS 2 Unterstützung für nicht vorhersehbare Beratungsleistungen zu weiterführenden Prozessabstimmungen etc. Der Auftragsgegenstand unterteilt sich daher in zwei Leistungspakete, wobei die Leistungen des Leistungspakets 2 optional beauftragt werden, insbesondere in Abhängigkeit und unter Vorbehalt der Förderfähigkeit sowie in Abstimmung auf die jeweiligen Bedarfe. Die einzelnen Leistungspakete setzen sich wie folgt zusammen:
Leistungspaket 1: Beratungsleistungen zur Festlegung der hygienerelevanten Rahmenbedingungen für die BAP BS 2
Leistungspaket 2: Beratungsleistungen zu weiterführenden Prozessabstimmungen
Die Leistungsanforderungen der jeweiligen Pakete ergeben sich aus der Anlage Leistungsbeschreibungen Los 2, den übrigen Vergabeunterlagen und insbesondere dem Vertrag.
Bereits jetzt zu Leistungspaket 1:
Durch die im Kapitel 1 dieses Dokuments beschriebenen Kenntnisse und (praktischen) Erfahrungen sollen durch eine schon frühzeitige Einbeziehung des externen Beraters frühzeitig Fehlplanungen und (mögliche spätere zusätzliche) Kosten, z. B. durch zusätzliche Auflagen der Aufsichtsbehörden und damit ggf. verbundene (unnötige) Umbaumaßnahmen, vorgebeugt werden. Insbesondere beruht dies auf der frühzeitigen Berücksichtigung von infektiologischen und infektions-präventiven Maßnahmen bei dem Bauprojekt, einschließlich bei den durchzuführenden Baumaßnahmen; Stichwort (Staub-) Schutzmaßnahmen bei Baumaßnahmen.
Im Zuge der Erstellung der Antragsunterlagen wird ein Betriebsorganisationskonzept für die Baustufe 2 für sowohl die Krankenversorgung an sich als auch für die dafür notwendige Logistik und Sekundärprozesse erstellt. Dabei werden auch Lagebeziehungen der einzelnen Funktionsstellen zueinander beschrieben.
Die BAP BS 2 befindet sich in der Erstellung und soll ebenfalls aus hygienerelevanten Gesichtspunkten gewürdigt werden, um auf Basis dieser Grundkonzeption der Baustufe 2 eine auch aus hygienischen Aspekten tragfähige Planung zu erreichen. Bereits hierzu ist eine externe bauhygienische Beratung vorgesehen. Es ist ein Leistungszeitraum von spätestens Oktober bis November 2022 geplant.
Ziel ist es, die wesentlichen Entscheidungsbedarfe für den übergeordneten Rahmen aus hygienischer Sicht herauszuarbeiten und für die weitere Planung festzulegen. In dieser Phase soll der externe Berater unterstützen und Entscheidungsvorschläge mit erarbeiten und Empfehlungen aussprechen. Dieses er-folgt in gemeinsamen Workshops (Online-Termine sind möglich). Die Vorbereitung des Workshops er-folgt gemeinsam mit dem Institut für Krankenhaushygiene und Infektiologie (IK&I) der UMG, dem externen Berater und der BauG UMG; entsprechende Unterlagen werden vorab bereitgestellt.
Leistungspaket 2
Für Leistungen, die sich ggf. aus Fragen während der Prüfung der Bauabschnittsplanung durch das Land Niedersachsen ergeben oder die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Erstellung der Bauabschnittsplanung stehen, jedoch eine hohe Relevanz für die spätere Planungsphase aufweisen, werden Tages- und Stundensätze vereinbart. Der Abruf dieser Leistung erfolgt optional und bedarfsbezogen.
Zu Leistungspaket 2 s. Beschreibung der Beschaffung und die Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Vergabeverfahren über die Hygeine-Beratungleistungen - Universitätsmedizin Göttingen Los 1 für den Neubau der Baustufe 1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freiburg
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 79098
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Vergabeverfahren über die Hygeine-Beratungleistungen - Universitätsmedizin Göttingen Los 2, Baustufe 2
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freiburg
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 79098
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y2W6HRJ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen
Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach
Eingang vor der Vergabekammer beantragen. In diesem Zusammenhang sei auf die § 160 Abs. 3, § 134 GWB
hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut aufgeführt ist:
§ 160 Abs. 3 GWB:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 134 Abs. 1, Abs. 2 GWB:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den
Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich
in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer
Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die
betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen
werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10
Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den
Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.