Vergabeverfahren Planungsleistungen Medizintechnik und medizinische IT für den Neubau der Baustufe 1 "Operatives Zentrum, Herz-, Neuro- und Notfallzentrum" der Universitätsmedizin Göttingen Referenznummer der Bekanntmachung: 22E71356BS1001
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Göttingen
NUTS-Code: DE91C Göttingen
Postleitzahl: 37075
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.dbh-niedersachsen.de/ueber-uns/organisation/umg-baugesellschaft
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabeverfahren Planungsleistungen Medizintechnik und medizinische IT für den Neubau der Baustufe 1 "Operatives Zentrum, Herz-, Neuro- und Notfallzentrum" der Universitätsmedizin Göttingen
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von Leistungen der Fachplanung Medizin- und Labortechnik, sowie medizinische IT für die Baustufe 1 "Operatives Zentrum, Herz-, Neuro- und Notfallzentrum" der Universitätsmedizin Göttingen. Die Einzelheiten zum Leistungsbild ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung. Diese wird den ausgewählten Bewerbern im Rahmen der Angebotsphase zur Verfügung gestellt. Bereits jetzt erhalten die Bewerber einen ersten Überblick über das Leistungsbild anhand der Darstellung in den Vergabeunterlagen, dort unter TNW_FB_13_Leistungsbild.
Das Leistungsbild des Fachplaners (Leistungsphase 2 bis 5) Medizin- und Labortechnik setzt sich insbesondere, aber nicht abschließend, aus den nachfolgenden Leistungsteilen zusammen. Die Auftraggeberin wird mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe Konkretisierungen reichen; sie behält sich Reduzierungen und Erweiterungen vor. In diesem Paket soll die gesamtheitliche Planung der Medizin- und Labortechnik inkl. der Planung von Großgeräten, die Planung der losen medizinischen Ausstattung inkl. Bestandserfassung und -bewertung, sowie die Planung für die medizinische IT beauftragt werden. Dies schließt insbesondere die notwendigen BIM-spezifischen Leistungen sowie die Berücksichtigung der VDI 6026 mit ein. Das Fortschreiben des BIM-Modells bis zum gebauten Bestand (as-built) ist ebenso Teil dieser Ausschreibung. Die BIM-Gesamtkoordination wird durch den
Generalplaner Hoch- und Tiefbau erbracht.
a.) Leistung der Technischen Ausrüstung nach §§ 53, 54 HOAI unter Verwendung der BIM-Methode
Grundleistungen der Leistungsphasen 2 bis 5 gem. § 54 HOAI i. V. m. Anlage 15 zu § 55 Abs. 3, § 56 Abs. 3 HOAI sowie i. V. m. Kapitel 5.4 AHO-Pflichtenheft Nr. 11, Anlage 10 (Leistungsbilder der HOAI/BIM-Leistungen und Modellierungsgrade) für die nutzungsspezifischen Anlagen der Medizin- und Labortechnik, sowie für die medizinische IT.
b.) Leistung der Technischen Ausrüstung nach §§ 53, 54 HOAI unter Verwendung der BIM-Methode
Besondere Leistungen der Leistungsphasen 2 bis 5 gem. § 54 HOAI i. V. m. Anlage 15 zu § 55 Abs. 3, § 56 Abs. 3 HOAI
- Einhaltung der VDI 6026 Blatt 1 Stand 2008_05
- Bestandsaufnahme und -bewertung der vorhandenen losen und festen
Medizintechnik sowie der medizinischen IT
- Erstellen von Lastplänen der Flächen besonderer Bereiche, z.B. medizinische
Großgeräte, zur Übergabe an den Objekt- und Tragwerksplaner
- Mitwirkung an der vorgezogenen Leitdetailplanung in der Leistungsphase 3 für die
Bauplanungsunterlage einschließlich Mitwirkung bei der Aufstellung eines Farb- und Materialkonzepts mit Musterboards
- Mitwirken bei der Durchführung von Nutzerabstimmungen
c.) Umsetzung der BIM-Anwendungsfälle in den Leistungsphasen 2 bis 5
Die BIM-Anwendungsfälle sind den AIA zu entnehmen, die im Zuge der Angebotserstellung zu Verfügung gestellt werden.
Die BIM-Leistung umfasst insbesondere
- Ableitung von Planunterlagen
- fachdisziplinübergreifender Austausch von 3D-Modellen im herstellerneutralen
IFC-Format (Open BIM) + BCF über eine gemeinsame Datenumgebung (Common Data Environment = CDE)
- Mitwirkung bei der Erstellung der modellbasierten Raumbücher
- Kollisionsprüfung innerhalb des beauftragten Leistungsbereichs der Medizin- und Labortechnik/med. IT
- Modellbasierte Ermittlung und Prüfung von Mengen und Kosten
- Erstellen eines kollisionsfreien und mit der tatsächlich realisierten Ausführung übereinstimmenden as-built-Modells als Fachmodell und Beitrag zum Koordinationsmodell des Generalplaners Hoch- und Tiefbau
Für weitere Details, vgl. die Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Planungsleistungen Medizintechnik und medizinische IT für das Bauvorhaben "Neubau der Baustufe 1 "Operatives Zentrum, Herz-, Neuro- und Notfallzentrum" der Universitätsmedizin Göttingen"
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10587
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y2W6H6V
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen
Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach
Eingang vor der Vergabekammer beantragen. In diesem Zusammenhang sei auf die § 160 Abs. 3, § 134 GWB
hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut aufgeführt ist:
§ 160 Abs. 3 GWB:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 134 Abs. 1, Abs. 2 GWB:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den
Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich
in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer
Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die
betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen
werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10
Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den
Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.