Vergabeverfahren Betriebs- und Organisationsberatungsleistungen für den Neubau der Baustufe 1 "Operatives Zentrum, Herz-, Neuro- und Notfallzentrum" der Universitätsmedizin Göttingen Referenznummer der Bekanntmachung: 22E85110BS1002
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Göttingen
NUTS-Code: DE91C Göttingen
Postleitzahl: 37075
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.dbh-niedersachsen.de/ueber-uns/organisation/umg-baugesellschaft
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabeverfahren Betriebs- und Organisationsberatungsleistungen für den Neubau der Baustufe 1 "Operatives Zentrum, Herz-, Neuro- und Notfallzentrum" der Universitätsmedizin Göttingen
Mit der Errichtung der Baustufe 1 wird der erste Baustein für die Neuorganisierung des Campus der UMG geschaffen und ein operatives Zentrum für Herz-, Neuro- und Notfallmedizin errichtet. Es sind weitere Entwicklungsstufen als Baustufe 2 und 3 geplant, die Gegenstand einer eigenen Ausschreibung sein werden.
Das Leistungsbild "Betriebs- und Organisationsberatungsleistungen" umfasst die Beratungsleistungen und Kontrolle während der Planungsphasen LP 2 - Vorplanung und LP 3 - Entwurfsplanung für die betriebsorganisatorische Umsetzung der bisherigen Bedarfsplanungen. Mit der Bauabschnittsplanung vom 06. Mai 2021 der Baustufe 1 bilden diese Bedarfsplanungen die Grundlagen für die weiteren Planungen.
Nähere Informationen zur Vereinbarung der Zentralen Steuerung, der Gesellschaften sowie zum Projekt "Baustufe 1" sind dem Dokument TNW_Anlage_03_Projektbeschreibung zu entnehmen.
Weitere Leistungen können in der LP 4 - Genehmigungsplanung einschließlich des Prüfzeitraumes der Behörden erforderlich werden. Der Auftragsgegenstand unterteilt sich daher in zwei Leistungspakete, wobei die Leistungen des Leistungspakets 2 in Abstimmung auf die jeweiligen Bedarfe optional beauftragt werden.
Die einzelnen Leistungspakete setzen sich wie folgt zusammen:
Leistungspaket 1: Beratungsleistungen zur Umsetzung der betriebsorganisatorischen Bedarfsplanungen
Leistungspaket 2: Beratungsleistungen zu Fragen der Genehmigungsbehörden
37075 Göttingen
Dieses Leistungspaket umfasst Beraterleistungen hinsichtlich des Betriebs- und Organisationskonzepts während der Planungsphase mit den Leistungsphasen LP 2 - Vorplanung sowie LP 3 - Entwurfsplanung zur Unterstützung des AG sowie den Nutzern gegenüber den Planern. Die Planung erfolgt durch jeweils einen Generalplaner für den Bereich
- Hoch- und Tiefbau (HTB);
- Technische Ausrüstung (TA);
- Medizintechnik (MT).
Es wird die Begleitung der Neubauplanungen im Zuge der Vor- und Entwurfsplanung für die BauG UMG gegenüber dem Planungsteam (Objektplaner, Fachplaner etc.) und dem Nutzer mit der Zielsetzung einer bestmöglichen Umsetzung bzw. Einhaltung der betriebsorganisatorischen Vorgaben im weiteren Planungsprozess erwartetet. Dazu gehört:
- Teilnahme an Planerbesprechungen, wenn inhaltlich relevant (auf Einladung);
- Teilnahme an Kernteambesprechungen;
- Teilnahme an Lenkungsausschusssitzungen sowie Nutzergruppenbesprechungen;
- Beratung bei der Grundrissplanung und Aufzeigen von eigenen, wirtschaftlichen Lösungsvorschlägen;
- Vermittlung zwischen Nutzergruppen und Planungsteam;
- Aufbereitung und Einbringung von Änderungshinweisen;
- Begleitung von detaillierten Abstimmungsprozessen, z. B. Grundrisse, Wandansichten etc.;
- Bewertung von Entscheidungsvorlagen in betriebsorganisatorischer Sicht.
Darüber hinaus wird erwartet, dass der Betriebsorganisationsberater koordinative Aufgabe zur Unterstützung der Projektleitung der BauG UMG übernimmt, u. a.
- Koordination mit dem Nutzerkoordinator der UMG, zwischen den einzelnen Funktionsbereichen des Klinikums, sowie dem Vorstand des Klinikums und den Projektarbeitsgruppen, mit dem Ziel der Erarbeitung von konsensfähigen Lösungen im Fall von Interessenskonflikten;
- Mitgestaltung/Unterstützung der Projektorganisation auf Auftraggeber- und Nutzerseite;
- Mitwirkung bei der Erarbeitung von organisatorischen und prozessorientierten Grundlagen der Funktionsstellen (Arbeitsgruppen) mit dem Fokus auf interdisziplinären und wirtschaftlichen Strukturen.
Die Beratungsleistungen sind planungsbegleitend, sowie, soweit erforderlich auch in Form von Stellungnahmen zu einzelnen Frage- bzw. Problemstellungen zu erbringen.
Weitere Einzelheiten zum Anforderungsprofil können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Weitere Leistungen können in der LP 4 - Genehmigungsplanung einschließlich des Prüfzeitraumes der Behörden erforderlich werden. Der Auftragsgegenstand unterteilt sich daher in zwei Leistungspakete, wobei die Leistungen des Leistungspakets 2 in Abstimmung auf die jeweiligen Bedarfe optional beauftragt werden.
Die einzelnen Leistungspakete setzen sich wie folgt zusammen:
Leistungspaket 1: Beratungsleistungen zur Umsetzung der betriebsorganisatorischen Bedarfsplanungen
Leistungspaket 2: Beratungsleistungen zu Fragen der Genehmigungsbehörden
Diese Leistungen des Leistungspaket 2 werden nur auf besondere Anforderung der BauG UMG hin erbracht. Der Ausführungszeitraum ist dann bis zum 31.10.2024 vorgesehen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Betriebs- und Organisationsberatungsleistungen für den Neubau der Baustufe 1 "Operatives Zentrum, Herz-, Neuro- und Notfallzentrum" der Universitätsmedizin Göttingen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Zürich
NUTS-Code: CH040 Zürich
Postleitzahl: 8001
Land: Schweiz
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y2W6H6W
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen
Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach
Eingang vor der Vergabekammer beantragen. In diesem Zusammenhang sei auf die § 160 Abs. 3, § 134 GWB
hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut aufgeführt ist:
§ 160 Abs. 3 GWB:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 134 Abs. 1, Abs. 2 GWB:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den
Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich
in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer
Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die
betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen
werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10
Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den
Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.