FW Stadland - TLF 3000 mit Normabweichung - Fahrgestell und Aufbau
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stadland
NUTS-Code: DE94G Wesermarsch
Postleitzahl: 26935
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadland.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.bbs-planung.de
Abschnitt II: Gegenstand
FW Stadland - TLF 3000 mit Normabweichung - Fahrgestell und Aufbau
Die Gemeinde Stadland beabsichtigt für die Freiwillige Feuerwehr ein Tanklöschfahrzeug 3000 (TLF3000) nach DIN 14530-22 in der zum Ausschreibungszeitpunkt gültigen Version (derzeit DIN 14530-22:2019-11) zu beschaffen. Gemäß der vorgenannten Norm handelt es sich um ein Löschfahrzeug mit einer vom Fahrzeug angetriebenen Feuerlöschkreiselpumpe, einer Einrichtung zur schnellen Wasserabgabe, einem Löschwasserbehälter dessen Besatzung aus einem Trupp (1/2) besteht. Abweichend von der Norm soll das Fahrzeug mit einer Staffelbesatzung (1/5) besetzt werden und hat eine abweichende Höhenbeschränkung. Weitere Details und Normabweichungen sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Stadland
Die Beschaffung erfolgt in einem Los. Alle Bedingungen gem. den aufgeführten Unterlagen.
Die Angabe unter II.2.7 ist als maximaler Richtwert zu verstehen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
TLF3000 mit Normabweichung - Fahrgestell / Aufbau
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Luckenwalde
NUTS-Code: DE40 Brandenburg
Postleitzahl: 14943
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die fiktiven Angaben in den Ziffern II.1.7 und V.2.4 erfolgen nur aus technischen Gründen, weil das Bekanntmachungsformular an diesen Stellen eine zwingende Eingabe verlangt und § 39 Absatz 6 Nr. 3 und 4 VgV gilt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Beerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.