Generalplanerleistungen Technik für den Neubau der Baustufe 1 "Operatives Zentrum, Herz-, Neuro- und Notfallzentrum" der Universitätsmedizin Göttingen Referenznummer der Bekanntmachung: 21E71322BS1005
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Göttingen
NUTS-Code: DE91C Göttingen
Postleitzahl: 37075
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.dbh-niedersachsen.de/ueber-uns/organisation/umg-baugesellschaft
Abschnitt II: Gegenstand
Generalplanerleistungen Technik für den Neubau der Baustufe 1 "Operatives Zentrum, Herz-, Neuro- und Notfallzentrum" der Universitätsmedizin Göttingen
Mit der Errichtung der Baustufe 1 wird der erste Baustein für die Neuorganisierung des Campus der UMG geschaffen und ein operatives Zentrum für Herz-, Neuro- und Notfallmedizin errichtet. Es sind
weitere Entwicklungsstufen geplant, die in den Bewerber- und Bieterleitfaden und Unterlagen zur Bauabschnittsplanung detaillierter erläutert werden. die hier ausgeschriebenen
Generalplanerleistungen für die Technik im Wesentlichen die Leistungsphasen 2 bis 5 für die Planung der
Technischen Ausrüstung nach HOAI. Die Medizin- und Labortechnik wird separat vergeben. Näheres dazu
regelt der Vertrag und die Schnittstelleliste, die als Anlagen beigefügt sind. Der zeitlich vorlaufend ausgeschriebene Generalplaner Hoch- und Tiefbau übernimmt dabei die Aufgabe der
Gesamtkoordination aller Planungsbeteiligten und die BIM-Gesamtkoordination. Dieser wird ebenfalls im
Wesentlich mit den Leistungsphasen 2-5 beauftragt, wobei sich die Leistungen der BIM-Koordination bis zum
Abschluss der Maßnahmen erstrecken werden. Das Baumanagement setzt neben Beratungs- und
Prüfaufgaben ab der LP 2 mit der Ausschreibung und Vergabe auf Basis der LP 5 der beiden GP bzw. des
Planers der Medizintechnik auf.
37075 Göttingen
Inhalt der Fachplanung für die Technische Ausrüstung ist eine ganzheitliche Umsetzung des Raumbedarfsplanes und deren technischen Anforderungen in eine zukunftsorientierte, innovative
Krankenhausvorplanung. Im Anschluss ist die Umsetzung der Vorplanung in die Entwurfs- und später in die
Genehmigungs- und Ausführungsplanung zu realisieren. Anforderungen an das allgemeine Förderrecht, wie
zum Beispiel die Erstellung einer Förderantragsunterlage Bau bestehen nicht. Dennoch sind alle
Anforderungen einer öffentlichen Auftraggeberin (AG) zu realisieren.
Im Leistungsbild der Fachplanung Technische Ausrüstung sind neben den Grundleistungen der HOAI und den
Grundleistungen der BIM-Koordination nach AHO Heft 11 weitere besonderen Leistungen enthalten, die für
die Umsetzung der Planung zwingend erforderlich ist. Diese besonderen Leistungen werden im Einzelnen
aufgeführt und thematisch zusammengefasst. Dabei werden die Grundleistungen nach HOAI und BIM zu
einer Honorarpauschale zusammengefasst und die besonderen Leistungen separat verpreist.
Die Leistung bezieht sich auf alle Leistungen der Technischen Ausrüstung über alle Anlagengruppen mit
Ausnahme der Medizintechnik, jedoch inklusive der informationstechnischen Ausstattung (KG 630 nach DIN
276) für Aktive Komponenten (Switche, AccessPoints, etc). Der Leistungsumfang wird durch die VDI 6026
Blatt 1 in der jeweils aktuellen Fassung (Stand heute 2008-05) konkretisiert. Darüber hinaus sind Planungsbestandteile vorhanden, die über separate Finanzierungsmaßnahmen realisiert
werden sollen. Diese Planungsanteile sind von vornherein kostentechnisch separiert darzustellen und in eine
eigene Kostenberechnung zu überführen.
Im Zuge der Fachplanung wird erwartet, dass Lösungen erarbeitet werden, die zur geplanten Übergabe den
Stand der Technik in Bezug auf Energieeffizienz, "low-tech" und Digitalisierung darstellt und einen
weitestgehend personaloptimierten, nachhaltigen und effizienten Betrieb ermöglicht.
Weitere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen, insbesondere der Anlage Leistungsbeschreibung und Leistungsbilder.
Abschnitt IV: Verfahren
- Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge im Anschluss an ein nichtoffenes Verfahren
Keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Generalplanerleistungen Technik für den Neubau der Baustufe 1 "Operatives Zentrum, Herz-, Neuro- und Notfallzentrum" der Universitätsmedizin Göttingen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 14089
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y2W6HYN
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich insbesondere aus § 160 Abs. 3 GWB.
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten im Übrigen die Regelungen der §§ 134, 135, 160 GWB.
Der AG ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen
Teilnahmeanträge und Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Gemäß § 165 GWB
haben die Verfahrensbeteiligten unter Umständen Anspruch auf Akteneinsicht und können sich ggf.
Ausfertigungen, Auszüge oder Abschriften erteilen lassen. Die Vergabekammer hat die Einsicht in die
Unterlagen zu versagen, soweit dies aus wichtigen Gründen, insbesondere des Geheimschutzes oder zur
Wahrung von Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen geboten ist. Es ist daher im Interesse des
Bieters/der Bietergemeinschaft, bereits mit der Abgabe des Teilnahmeantrags oder Angebots eine
entsprechende Kennzeichnung der Stellen vorzunehmen, die Betriebs-, Fabrikations- oder
Geschäftsgeheimnisse enthalten.