Niedersachsen Ports Emden Referenznummer der Bekanntmachung: 3RV22-1
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Emden, Ostfriesland
NUTS-Code: DE942 Emden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 26725
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.nports.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oldenburg
NUTS-Code: DE94 Weser-Ems
Postleitzahl: 26122
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.nports.de
Abschnitt II: Gegenstand
Niedersachsen Ports Emden
Seit dem 01.07.2004 gelten für die Hafenanlagen Außenhafen und Südkai des Seehafen Emden die internationalen Anforderungen nach dem Internationalen Code für die Gefahrenabwehr auf Schiffen und in Hafenanlagen (ISPS-Code). Hierzu wurde das Hafengebiet mit einer Zaunanlage umgeben und entsprechende Zugänge für den Personen-, Straßen- und Eisenbahnverkehr geschaffen. Die im Rahmen der notwendigen Kontrolle und Überwachung der ISPS-Anlagen der ISPS Hafenanlagen Außenhafen und Südkai und deren Zugängen durchzuführenden Leistungen sind Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung.
26725 Emden, Ostfriesland
Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG (im Folgenden: Niedersachsen Ports) ist der größte Infrastrukturbetreiber öffentlicher Seehäfen in Deutschland. Der Seehafen Emden ist der drittgrößte deutsche Nordseehafen. Er liegt am Nordufer der Ems und besteht aus zwei Bereichen, dem tideoffenen Außenhafen sowie dem durch zwei Seeschleusen zugänglichen tidefreien Binnenhafen.
Emden ist ein moderner und leistungsfähiger Universalhafen. Er hat sich in den vergangenen 25 Jahren zu einem der bedeutendsten RoRo-Häfen Europas entwickelt. Fabrikneue, für den Export bestimmte Kraftfahrzeuge machen einen großen Teil der Umschlagsgüter aus. Aber auch breitgefächerte Güter wie Forstprodukte aller Art, Flüssigkreide, Mineralstoffe, Magnesiumchlorid und Flüssigdünger sowie Projektladungen werden hier umgeschlagen.
Die im Rahmen der notwendigen Kontrolle und Überwachung der ISPS-Anlagen Außenhafen und Südkai des Seehafens Emden und deren Zugängen durchzuführenden Leistungen umfassen folgende Teilbereiche:
a) Bewirtschaftung der Wachgebäude.
• AUßENHAFEN:
• Werk- und Objektschutz
Kontrolle und Überwachung der Hafenanlage Emden Außenhafen mit zwei Gates für den Personen- und Straßenverkehr (Haupt- und Nebengate), mehreren Bedarfs- und Logistikzugängen zum VW Werk Emden , mehreren Wartungstoren, einem Crew-/Fahrradgate sowie vier Schienenzugängen im Rahmen der Umsetzung des ISPS-Codes.
• Pförtnerdienst (Hauptgate und Nebengate)
Personen-, Fahrzeug-, Eingangs- und Ausgangskontrollen (vor Ort bzw. mittels Videoüberwachung und/oder Sprechstelle), Diebstahlschutz, Überwachung der Sicherheit und Ordnung.
• Datenabgleich
Datenabgleich von angemeldeten Personen und Fahrzeugen.
• Schutzdienst
Wachdienst, Streifendienst (lagebedingt auf Anweisung,), Zaunüberwachung, lagebedingt auf Anweisung Aufsicht und Begleitschutz.
• Sicherungsdienst, Schadenabwehr
Alarmdienst, Annahme und Auswertung von Alarmen sowie Einleitung von Maßnahmen,.
• Bewirtschaftung des Gebäudes Wachgebäudes Hauptgate und des Wachcontainers Nebengate
• Weitere Einzelheiten gemäß Vermerk „Leistungsbeschreibung über die Bewachung von Teilbereichen zur Gefahrenabwehr auf Schiffen und Hafenanlagen nach ISPS
• SÜDKAI:
• Werk- und Objektschutz
Kontrolle und Überwachung der Hafenanlage Emden Südkai mit einem Gate für den Personen- und Straßenverkehr (Südkai Gate), mehreren Bedarfs- und Logistikzugängen, sowie zwei Schienenzugängen im Rahmen der Umsetzung des ISPS-Codes.
• Pförtnerdienst (Südkai Gate)
Personen-, Fahrzeug-, Eingangs- und Ausgangskontrollen (vor Ort bzw. mittels Videoüberwachung und/oder Sprechstelle), Diebstahlschutz, Überwachung der Sicherheit und Ordnung.
• Datenabgleich
Datenabgleich von angemeldeten Personen und Fahrzeugen.
• Schutzdienst
Wachdienst, Streifendienst (lagebedingt auf Anweisung,), Zaunüberwachung, lagebedingt auf Anweisung Aufsicht und Begleitschutz.
• Sicherungsdienst, Schadenabwehr
Alarmdienst, Annahme und Auswertung von Alarmen sowie Einleitung von Maßnahmen,.
• Bewirtschaftung des Wachcontainers Südkai Gate
• Weitere Einzelheiten gemäß Vermerk „Leistungsbeschreibung über die Bewachung von Teilbereichen zur Gefahrenabwehr auf Schiffen und Hafenanlagen nach ISPS
• Der Bieter ist Mitglied im BDSW Bundesverband der Sicherheitswirtschaft, Bad Homburg
Die einzelnen Aufgaben sind im Einzelnen in einem besonderen Vermerk „Leistungsbeschreibung über die Bewachung von Teilbereichen des Emder Hafengebietes zur Gefahrenabwehr auf Schiffen und Hafenanlagen nach ISPS“ festgelegt, welche den Bietern mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt wird. Niedersachsen Ports behält sich vor, diese in regelmäßigen Abständen zu aktualisieren.
Die Mindestwachstärken sowie die Qualifikation des Einsatzleiters und der Wachmitarbeiter ergeben sich aus diesem Vermerk. Eine kurzfristige Erhöhung der Wachstärke, insbesondere bei einer Erhöhung der Gefahrenstufe, ist nach Anforderung durch den PFSO oder PFSO-Vertreter innerhalb von max. 1 Stunde.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Als Eigenerklärung vorzulegen:
- Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt
- Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
- Angaben zur Eintragung ins Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens
- Eintragungen im Berufsregister (z. B. Handelsregister) oder in ein vergleichbares Register des Herkunftslandes
- Erklärung zu §§ 123 und 124 GWB
1. Im Verfahren zugelassen sind natürliche und juristische Personen als Einzelunternehmer oder als Zusammenschluss von natürlichen und/oder juristischen Personen zu einer Bietergemeinschaft (nachfolgend zusammenfassend "Bieter genannt) im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben (insbesondere § 1 GWB).
2. Bei einem Zusammenschluss müssen die Mitglieder der Bietergemeinschaften gesamtschuldnerisch haften und einen für die Vertretung bevollmächtigten Vertreter bestimmen. Sie haben mit ihrem Angebot eine Bietergemeinschaftserklärung abzugeben.
3. Unternehmen dürfen jeweils nur Mitglied einer Bietergemeinschaft sein. Mehrfachbeteiligungen führen zum Ausschluss der betreffenden Bietergemeinschaften, sofern nicht nachgewiesen ist, dass eine Verletzung des Wettbewerbsgrundsatzes durch die Mehrfachbeteiligung ausgeschlossen ist.
Als Eigenerklärung vorzulegen:
- Angaben zum Umsatz des Unternehmens, Leistungen betreffend, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
Als Eigenerklärung vorzulegen:
- Angaben zu den für die Ausführung der Leistung zur Verfügung stehenden Arbeitskräften
- Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
Niedersachsen Ports weist darauf hin, dass für die Abgabe des Angebots in Umsetzung der Vorgaben des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG) Erklärungen zur Tariftreue gem. § 4 NTVergG und über die Vorlage von Nachweisen nach § 2 der Niedersächsischen Kernarbeitsverordnung (NKernVO) gefordert werden. Diesbezüglich ist Niedersachsen Ports auch verpflichtet, besondere Ausführungsbedingungen festzulegen. Diese sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Es wird darauf hingewiesen, dass das Nichtvorliegen der geforderten Erklärungen nach Anforderung von Niedersachsen Ports sowie die Weigerung unangemessen niedrige Angebotspreise aufzuklären gem. NTVergG zum Ausschluss eines Angebotes führt.
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter und deren Bevollmächtige sind bei der Öffnung nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Vergabeunterlagen in elektronischer Form:
Informationen zum Abruf der Vergabeunterlagen: siehe I.3).
Kommunikation:
Anfragen zum Verfahren können elektronisch über die B_I eVergabe (www.bi-medien.de) oder an die unter I.3) genannte Adresse gestellt werden.
Angebotsabgabe:
Schriftliche Angebote sind nicht zugelassen!
Angebote können nur elektronisch in Textform abgegeben werden.
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter und die zur Vertretung des Bieters berechtigte natürliche Person zu benennen. Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die B_I eVergabe (www.bi-medien.de) zu übermitteln.
Zugang zur elektronischen Kommunikation bzw. Angebotsabgabe als registrierter Nutzer der B_I eVergabe über den Menüpunkt - Meine Vergaben - unter dem B_I code D447981748 im Bereich - Mitteilungen - bzw. - Angebot -.
Informationen zu den Registrierungsmöglichkeiten sind zu finden unter:
https://bi-medien.de/ausschreibungsdienste.
1. Die hier zu erbringenden Sicherheitsdienstleistungen werden von Niedersachsen Ports als „kritische Aufgaben" i.S.d. § 47 SektVOdefiniert. Diese
sind von dem (dann) Auftragnehmer selbst auszuführen. Eine Ausführung dieser Aufgaben durch Drittunternehmen ist unzulässig.
Soweit Eignungsnachweise (insbesondere Referenzen) gefordert werden, die maßgeblich auch die vorstehend definierten kritischen Aufgaben
umfassen, ist diesbezüglich ein Rückgriff auf Drittunternehmer ebenfalls nicht zulässig.
2. Enthalten die Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so hat er
Niedersachsen Ports unverzüglich über die B_I eVergabe (www.bi-medien.de) darauf hinzuweisen.
3. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich in deutscher Sprache durchgeführt.
4. Niedersachsen Ports wird die Bieter nach pflichtgemäßem Ermessen unter Setzung einer angemessenen Frist auffordern, unvollständige oder
ergänzungsbedürftige Angebote zu ergänzen oder fehlende Erklärungen oder Nachweise nachzureichen.
5. Für die Teilnahme an dem Vergabeverfahren werden keinerlei Entschädigungen gewährt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland