4722E03320 - Ansätze und Methoden des Nuclear Cultural Heritage und ihre Anwendbarkeit im Kontext des Standortauswahlverfahrens Referenznummer der Bekanntmachung: Z 6 - BASE62214/4722E03320

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Salzgitter
NUTS-Code: DE912 Salzgitter, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38226
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.base.bund.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=481127
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=481127
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Umwelt

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

4722E03320 - Ansätze und Methoden des Nuclear Cultural Heritage und ihre Anwendbarkeit im Kontext des Standortauswahlverfahrens

Referenznummer der Bekanntmachung: Z 6 - BASE62214/4722E03320
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
73000000 Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Ansätze und Methoden des Nuclear Cultural Heritage und ihre Anwendbarkeit im Kontext des Standortauswahlverfahrens

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Ansätze und Methoden des Nuclear Cultural Heritage und ihre Anwendbarkeit im Kontext des Standortauswahlverfahrens

Der Deutsche Bundestag entschied 2011 den Ausstieg aus der Atomenergie. Damit gehen perspektivisch nicht nur Fachwissen, sondern auch das gesellschaftliche Bewusstsein bzw. die Erinnerung im Umgang mit dieser Hochrisikotechnologie zurück.

Durch den fortschreitenden Rückbau kerntechnischer Anlagen werden auch Orte fehlen, die an das nukleare Zeitalter Deutschlands erinnern. Es ist jedoch davon auszugehen, dass solche Orte der Erinnerung wichtig sind,

etwa für das fortdauernde Bewusstsein über die Risiken der Kernenergie und der dadurch erzeugten radioaktiven Abfallstoffe. Wenn es keine offensichtlichen Standorte der Erinnerung gibt, wie kann ein nukleares kulturelles Erbe geschaffen bzw. erhalten werden?

Und welche Bedeutung hat ein solches Erbe auf aktuelle Prozesse wie etwa das Standortauswahlverfahren eines Endlagers für hochradioaktive Abfälle?

Hier setzt das Forschungsvorhaben Nuclear Cultural Heritage an, das Fragen kulturellen Erinnerns mit den konkreten Herausforderungen der Suche eines Standortes für hochradio aktive Abfälle in Deutschland verbindet.

Vor diesem Hintergrund sollen folgende drei Fragen das Forschungsvorhaben anleiten: 1) Wie kann ein deutsches nukleares kulturelles Erbe einen Beitrag zur Sicherheit bei der nuklearen Entsorgung leisten?

2) Welche Rolle spielen dabei nationale, regionale und lokale nukleare Kulturen und Identitäten sowie Erinnerungskulturen und wie kann vor diesem Hintergrund ein deutsches nukleares kulturelles Erbe beschaffen sein?

3) Wo, wie und von wem wird in Deutschland bereits ein nukleares kulturelles Erbe umgesetzt?

Ein Ziel des Forschungsvorhabens ist es, das Konzept des nuklearen kulturellen Erbes anhand des deutschen Kontexts zu verdeutlichen. Zweitens soll herausgearbeitet werden, welche Aspekte von Nuclear Cultural Heritage

im Standortauswahlverfahren für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle Anwendung finden und wo die Grenzen des Konzepts liegen. Als konkrete Leistung wird ein Mapping des nuklearen Erbes in Deutschland erstellt:

eine systematische Aufarbeitung von be reits bestehenden oder in der Entstehung befindlichen Orten und Institutionen. Als weitere Leistung werden Factsheets erarbeitet, die die im Mapping enthaltenen Informationen leicht zugänglich darstellen

und somit einen Wissenstransfer zwischen dem BASE u d der Öffentlichkeit ermöglichen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Für den Vertrag findet die ABFE-BMU (Stand: März 2018), und damit auch die VOL/B, Anwendung. Sie

beinhaltet u. a. die Regelungen:

- Die Rechnungsstellung kann nach Übergabe und Abnahme der vereinbarten Leistung (Arbeitspakete oder

Gesamtleistung) erfolgen. Ab November 2020 dürfen nur noch elektronische Rechnung akzeptiert werden (siehe hierzu auch Infoschreiben_ZRE und Nutzerhilfe_ZRE)

- Der Rechnungsbetrag wird binnen 30 Tagen nach Eingang einer prüfbaren Rechnung ausgezahlt.

- Die Zahlung erfolgt bargeldlos.

Die ABFE-BMU sind den Unterlagen beigefügt. Es wird darauf hingewiesen, dass Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bieters

grundsätzlich ausgeschlossen sind. Es findet das Deutsche Recht Anwendung.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 02/11/2022
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/01/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 03/11/2022
Ortszeit: 10:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Zwei Vertreter der Auftraggeberin

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren des Bundes ist das Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn. Gemäß §160 Abs. 3 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften spätestens innerhalb von zehn Kalendertagen bei der Vergabestelle des Auftraggebers gerügt werden. Verstöße

gegen Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext ergeben, müssen innerhalb der Bewerbungsfrist gerügt werden. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden, vergl. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
30/09/2022

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