Rahmenvertrag zur Entwicklung einer einheitlichen Datenkonzeption und Datenplattform des BfS Referenznummer der Bekanntmachung: 0827/22-000

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Nationale Identifikationsnummer: DE 152353730
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Salzgitter
NUTS-Code: DE912 Salzgitter, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38226
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bfs.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=480805
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=480805
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Agentur/Amt auf zentral- oder bundesstaatlicher Ebene
I.5)Haupttätigkeit(en)
Umwelt

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvertrag zur Entwicklung einer einheitlichen Datenkonzeption und Datenplattform des BfS

Referenznummer der Bekanntmachung: 0827/22-000
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

siehe Punkt II.2.4 dieser Bekanntmachung.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
72230000 Entwicklung von kundenspezifischer Software
72220000 Systemberatung und technische Beratung
72260000 Dienstleistungen in Verbindung mit Software
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:

79098 Freiburg bzw. beim Auftragnehmer vor Ort

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Bundesregierung hat im Januar 2021 die Datenstrategie des Bundes beschlossen. Als Handlungsfelder werden u.a. die Verbesserung der Datenbereitstellung sowie der Datenqualität innerhalb der Verwaltung genannt. Dies bedingt automatisch die Entwicklung einer geeigneten Datenstrategie und eines Datenmanagements der Institutionen einschließlich einer geeigneten Bereitstellung der Daten - und der aus Daten gewonnenen Informationen.

Das BfS besitzt eine Vielfalt an Fachportalen und umfangreiche Datenquellen in den einzelnen Fachabteilungen. Die heterogenen Datenbestände liegen jedoch häufig unstrukturiert vor und reichen von Sensordaten bis zu bereits stark aufbereiteten Datendateien sowie in Forschungsvorhaben erzeugten Daten, zu all denen momentan weder ein zentraler noch einfacher Zugang möglich ist.

Im Rahmen des Projektes soll folglich eine Konzeption für eine Daten- und Informationsplattform im BfS entwickelt werden, die die vorhandenen Datenquellen erschließt, harmonisiert, mit einheitlichen Informationen/Metadaten ergänzt und die zahlreichen Anforderungen der einzelnen Fachabteilungen berücksichtigt.

Bereits bestehende Prozesse und Plattformen zur Speicherung, Analyse und Veröffentlichung von Fachdaten sind zu evaluieren und hinsichtlich ihrer Herausforderungen, Chancen und Möglichkeiten bzgl. der Integration in ein einheitliches Datenmanagement zu analysieren, um den Anforderungen einer standardisierten Einbindung in eine behördenweite, moderne Daten- und Dienste-Infrastruktur gerecht zu werden.

Insbesondere im Bereich des Notfallschutzes und der Komponenten des Integrierten Mess- und Informationssystems (IMIS) wurden in jüngster Vergangenheit Entwicklungen hin zu einer solchen modernen Dienste-Infrastruktur eingeleitet. Nahezu alle eingesetzten Softwarekomponenten wurden in einer auf „Docker“ basierenden „containerisierten“ Infrastruktur implementiert. Im Bereich des radiologischen Notfallschutzes, einschließlich der Aufgaben der Information der Öffentlichkeit, bestehen besondere Anforderungen an die Skalierbarkeit der entsprechenden Systeme. Aus diesem Grund werden aktuell einzelne Teilkomponenten für den cloudbasierten Betrieb unter „Kubernetes“ vorbereitet. Im Bereich der Einbindung von Content-Management-Systemen gibt es im Bereich der digitalen Lagedarstellung aktuelle Entwicklungen zur Entkopplung von Content-Management und grafischer Benutzeroberfläche (Headless CMS).

Die entsprechenden Entwicklungen müssen auch beim Aufbau einer einheitlichen Daten- und Informationsplattform Rahmenvorgabe Berücksichtigung finden, um Entwicklungen zu harmonisieren, Synergieeffekte zu nutzen und effektiven Ressourceneinsatz zu gewährleisten.

Das bisherige Management sowie die Veröffentlichung aller Fachdaten mit Geobezug des BfS inkl. IMIS als standardisierte Web-Dienste muss den gewachsenen Anforderungen schneller, moderner und interaktiver Visualisierungen gerecht werden. Aus diesem Grund werden neuartige, intuitive aufgaben-, situations- und zielgruppenorientierte Aufbereitungen aller verfügbaren digitalen Daten- und Informationsbestände zur interaktiven Exploration und Darstellung benötigt.

Hierbei sind sehr heterogene Zielgruppen von z.B. rollenspezifischem Fachpersonal im RLZ und in Behörden, Wissenschaftlern bis hin zur Öffentlichkeit mit Bürgern als z.B. Multiplikatoren oder als Rezipienten mit unterschiedlichsten Fachkenntnissen zu berücksichtigen.

Ziel ist eine erleichterte und vereinfachte Datenpräsentation in Form von „Chart-Widgets“, die es der jeweiligen Zielgruppe ermöglicht, die zentralen Informationen schneller und unmissverständlich zu erfassen. Neben klassischen Charts sind Kartendarstellungen die zentrale Visualisierungsart.

Im Rahmen dieses Vertrages sind in den kommenden 3 Jahren (bis Ende 2025):

- eine Konzeption für eine Daten- und Informationsplattform im BfS zu entwickeln, die die vorhandenen Datenquellen erschließt, harmonisiert, mit einheitlichen Informationen/Metadaten anreichert und die zahlreichen Anforderungen der einzelnen Fachabteilungen berücksichtigt.

- technische Schnittstellen zu allen BfS-internen Datenquellen, Standards für den Austausch von Daten und Möglichkeiten, externer Datenbestände z.B. aus Citizen Science ("safecast") oder Forschungskooperationen zu definieren und zu integrieren. Der Ablauf von Erfassung, Bearbeitung und Bereitstellung von Daten muss stärker harmonisiert und automatisiert werden.

- eine zielgruppenorientierte Aufbereitung Bereitstellung von Fachdaten und -informationen anhand mindestens zweier „Leuchtturmprojekte“ zu implementieren.

Aufgrund der Unterschiedlichkeit der zu behandelnden Teilaspekte wird dieses Projektes in drei Module gegliedert. Die Module besitzen eine gewisse Eigenständigkeit, ihre Bearbeitung bedarf teilweise durchaus unterschiedlicher Fachkenntnisse, sie werden im Kontext des Gesamtprojektes jedoch so abgestimmt, dass sie zu einer einheitlichen Daten- und Informationsplattform führen.

Die Module sind wie folgt definiert:

a) „Leuchtturmprojekte nutzerspezifischer Datenanalyse und -visualisierung“

b) Entwicklung einer einheitlichen Datenkonzeption und -integration

c) Entwicklung / Ausbau einer einheitlichen Daten- und Informationsplattform

Nicht zuletzt werden zukünftig auch bislang - insbesondere im Bereich des WebGIS - eingesetzte Visualisierungen mit den neuen Visualisierungsformen und -implementierungen harmonisiert, um Synergieeffekte zu nutzen und effektiven Ressourceneinsatz zu gewährleisten.

Näheres entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Ende: 31/12/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

siehe Vergabeunterlagen

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Das vom Bieter eingereichte Angebot wird unter Anwendung nachfolgender „Leistungskriterien“ einer Überprüfung unterzogen. Hierzu hat der Bieter zum Nachweis des Vorhandenseins entsprechend aussagekräftige Unterlagen einzureichen Nr. Leistungskriterien - Ausschlusskriterien

01. Der Bieter hat eine Eigenerklärung über die zur Verfügung stehende EDV, Hard- und Software für Entwicklung, Versionierung und Paketierung mit den Angebotsunterlagen einzureichen. Erwartet werden der Austausch von Entwicklungsarbeiten über Git, sowie eine gängige Arbeitsplatzausstattungen der Mitarbeitenden mit geeigneten Entwicklungsumgebungen (wie IDEs, Editoren) und die Möglichkeit Entwicklungsinstanzen und automatisierte Buildumgebungen aufbauen zu können.

02. Eigenerklärung, dass die Projektabwicklung in deutscher Sprache erfolgt.

03. Eigenerklärung, dass die Systementwicklung nach die Anforderungen der Architektur-richtlinie des Bundes erfolgt

https://www.cio.bund.de/Web/DE/Architekturen-und-Standards/Architekturrichtlinie-IT-Bund/architekturrichtlinie_it_bund_node.html

04. Eigenerklärung, dass die Systementwicklung nach die Anforderungen des IT-Grund-schutz-Kompendiums erfolgt

https://www.bsi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/BSI/Grundschutz/Kompendium/IT_Grundschutz_Kompendium_Edition2018.pdf

05. Eigenerklärung, dass alle für den Betrieb und die Administration verwendeten Softwareprodukte unter einer OpenSource-Lizenz veröffentlicht sind und werden.

06. Es ist ein Nachweis über den Abschluss einer branchenüblichen Berufshaftpflichtversicherung für Sach-, Personen- und Vermögensschäden, mit einer aktuellen Gültigkeit vorzulegen.

07. Eigenerklärung, dass das die Umsetzung der in der Leistungsbeschreibung benannten Arbeiten größtenteils in den Jahren 2023 und 2024 erfolgen kann und das hierfür seitens des Bieters ausreichend personelle Ressourcen zur Verfügung stehen. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung wurde unabhängig hiervon über 3 Jahre (bis Ende 2025) gewählt, um ggf. sich nachträglich ergebene zusätzliche Inhalte aus diesem Vertrag im Rahmen der vergaberechtlichen Möglichkeiten abrufen zu können.

08. Eigenerklärung, dass die erbrachten Dienstleistungen im 15-min Takt abgerechnet werden und wöchentlich die Eintragung in das für das Projekt verwendete Ticketsystem „redmine“ erfolgt.

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 03/11/2022
Ortszeit: 09:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/12/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 03/11/2022
Ortszeit: 09:01
Ort:

38226 Salzgitter bzw. Homeoffice

Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

zwei zur Öffnung von Angeboten berechtigte Mitarbeiter des BfS

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, dieses vertreten durch das Bundesamt für Strahlenschutz.

Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber der Vergabestelle des BfS zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BfS gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).

Teilt das BfS dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).

Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BfS geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BfS.

Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, zu richten.

Hinweis: Das BfS ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
29/09/2022

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