Fahrradleasing Referenznummer der Bekanntmachung: 1_2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE 115 303 707
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Göttingen
NUTS-Code: DE91C Göttingen
Postleitzahl: 37083
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.goettingen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fahrradleasing
Die Stadt Göttingen strebt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Nutzung eines Dienstrad-Leasings an. Hierfür wird ein Vertragspartner gesucht. Mit den Beschäftigten sollen entsprechende Überlassungs-und Nutzungsverträge abgeschlossen werden. Basis für die Vertragsgestaltung ist der „Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst” (TV-Fahrradleasing). Das Angebot soll für alle rund 2.000 Tarifbeschäftigten der Stadt incl. Eigenbetrieb gelten.
Da die Beschäftigten aus der gesamten Region um Göttingen kommen, wird auf ein großes Netz an Fahrradhändlern in Göttingen und Umgebung sowie umfassende Serviceleistungen Wert gelegt.
Es besteht keine Abnahmeverpflichtung durch die Auftraggeberin. Die geschätzten Jahresbedarfe/Inanspruchnahmen können nicht konkretisiert werden, da für die vorliegende Dienstleistung noch keine Erfahrungswerte vorliegen.
37085 Göttingen
Die Auftraggeberin möchte interessierten Tarif-Beschäftigten im Rahmen eines sogenannten Dienstrad-Leasingmodells Fahrräder mit oder ohne Motorunterstützung im Wege einer Brutto-Gehaltsumwandlung überlassen.
Derzeit sind ca. 2.000 Beschäftigte bei der Auftraggeberin tätig; es wird derzeit davon ausgegangen, dass maximal 5 Prozent der Berechtigten von dem Angebot Gebrauch machen dürften.
Der Auftragnehmer übernimmt (ggf. im Rahmen einer Bietergemeinschaft oder mit Unterauftragnehmern) für die Auftraggeberin Leasing und Versicherung der Fahrräder, Serviceleistungen (Wartung/Reparatur) sowie die Abwicklung der Bestell-, Rückgabe- und Schadenabwicklungsprozesse und soll die vorgenannten Beziehungen und Leistungen koordinieren und managen, sowie für eine kontinuierliche Leistungserbringung sorgen. Hierfür werden Rahmenverträge über die zu erbringenden Dienstleistungen abgeschlossen, für den keinerlei Kosten für die Auftragnehmerin entstehen.
Darüber hinaus schließt die Auftragnehmerin auf der Grundlage der Vorgaben der Leistungsbeschreibung/der übrigen Vertragsunterlagen eine Leasingrahmenvereinbarung und -sofern erforderlich- eine Rahmenversicherungs- sowie eine Wartungsrahmenvereinbarung mit dem Auftragnehmer oder einem vom Auftragnehmer bestimmten anderen Unternehmen ab. Die Auftraggeberin schließt für für jedes von einer/einem Beschäftigten bestellte Fahrrad einen Einzelleasingvertrag mit dem Auftragnehmer. Für jeden Einzelleasingvertrag schließt die Auftraggeberin einen Überlassungsvertrag (nach Vorgaben der Auftraggeberin) mit der/dem jeweiligen Beschäftigten, im welchem dessen Rechte und Pflichten in Bezug auf das Fahrrad und insbesondere die Gehaltsumwandlung geregelt werden.
Die Rahmenvereinbarung wird für die Dauer von 36 Monaten mit einseitiger Verlängerungsoption der Auftraggeberin von 12 Monaten abgeschlossen.
Die auf der Vereinbarung basierenden Einzelleasingverträge haben ebenfalls eine fixe Laufzeit von 36 Monaten. Die Laufzeit der Einzelleasingverträge können somit die Laufzeit der Rahmenvereinbarung überdauern. Alle in der Rahmenvereinbarung enthaltenen Leistungen sind bis zur Beendigung des letzten Einzelleasingvertrages zur Verfügung zu stellen. Die Betreuung durch den Auftragnehmer endet insofern mit Ablauf des letzten Einzelleasingvertrages.
Der Wert des Fahrrades darf [Betrag gelöscht] Euro brutto (inklusive leasingfähiges Zubehör) nicht überschreiten. Maßgeblich ist die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers.
Zur Gewährleistung der Attraktivität ist durch den Auftragnehmer ein umfangreiches Fahrradangebot bei mindestens zwei Filialen im Göttinger Stadtgebiet und mindestens sechs Filialen in der Umgebung (ca. 50 km Umkreis von Göttingen) sowie bei mindestens einem Online-Fachhändler anzubieten. Ein Nachweis des gesamten Händlernetzwerkes ist mit Angebotsabgabe zu belegen.
Die Gewährleistungsbedingungen und an das Fabrikat gebundene Garantiebestimmungen gelten für die Leasingobjekte uneingeschränkt.
Der Auftragnehmer hat für notwendige Reparaturen eine Liste der Vertragswerkstätten der Fahrradanbieter zur Verfügung zu stellen.
Zum Leistungsumfang des Auftragnehmers gehört für jeden Einzelleasingvertrag ein Wartungspaket.
Eine vorzeitige Beendigung der Nutzungsüberlassung durch die/den Beschäftigten und eine Rückgabe des Fahrrads während des vorab definierten Nutzungszeitraums ist grundsätzlich nicht möglich und nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig.
Für die Abwicklung des gesamten Dienstrad-Leasings-Prozesses wird durch den Auftragnehmer ein ganzheitliches Onlineportal zur Verfügung gestellt. Dieses muss u.a. einen vollständig digitalen Bestellprozess ermöglichen.
Der Auftragnehmer unterbreitet den Beschäftigten ohne weitere Beteiligung der Auftraggeberin nach Ablauf des Einzelleasingvertrages ein Angebot zur Übernahme des geleasten Fahrrads.
Option auf Vertragsverlängerung; vgl. Ziff. II.2.7 -Laufzeit des Vertrags.
Bestandteil des Vergabeverfahrens ist eine Selbstpräsentation der Bieter. Näheres zum Verfahren ist der Ziff. 2 der Leistungsbeschreibung -Wertung der Angebote- zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fahrradleasing
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Vergabeverfahren konnte nicht erfolgreich mit einer Auftragserteilung abgeschlossen werden.
Die Vergabe- und Vertragsunterlagen werden grundlegend überarbeitet.
Es ist beabsichtigt, das Verfahren zu gegebener Zeit erneut einzuleiten.
Die teilnehmenden Unternehmen wurden nach § 63 Abs. 2 VgV informiert.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-93032.html
Betreffend die Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 GWB verwiesen.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-93032.html