Neubau FTZ und ELS - Fensterbau u. Verglasung Referenznummer der Bekanntmachung: K-LKV-2022-0318
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Vechta
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 49377
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-vechta.de
Adresse des Beschafferprofils: www.deutsches-ausschreibungsblatt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau FTZ und ELS - Fensterbau u. Verglasung
Einbau von Alufenster; Verglasungsarbeiten
Feuerwehrtechnische Zentrale und Einsatzleitstelle, oldenburger Str. 104, 49377 Vechta
Alu-Fassadenelemente / Pfosten-Riegelkonstruktionen 320 m²;
Alu-Fensterelemente 240 m²;
Alu-Aussentürelemente 35 m²;
Alu- Innentürelemente 49 m²;
Sonnenschutz / Großlamellenanlagen 95 m²;
Alu- Brandschutzelemente 65 m²
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Handelsregisterauszug
- Eignungsunterlagen (soweit nicht präqualifiziert)
- Zahl der in letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
durchschnittlichen Beschäftigen, gegliedert nach Lohngruppen
mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal
- Gewerbeanmeldung
- Eintragung in Handwerksrolle bzw. IHK
- Unbedenklichkeitsbescheinigung Sozialkasse
- Unbedenklichkeitsbescheinigung FA bzw. Bescheinigung in
Steuersachen
- Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung BG mit Angabe
der Lohnsummen
- Freistellungsbescheinigung § 48b EStG (FA)
— Nachweis einer entsprechenden
Berufshaftpflichtversicherung,
— Eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils
bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenenGeschäftsjahre,
soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit
der zu vergebenden Leistungvergleichbar sind, unter
Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen
Unternehmen ausgeführtenAufträgen.
Berufshaftpflichtversicherung: für Personenschäden in Höhe von mind. [Betrag gelöscht] EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von mind. [Betrag gelöscht] EUR Deckungssumme.
— Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu
vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die
wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungenüber die
ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen
sind (Unternehmensreferenzen). Bitteverwenden Sie hierzu
das bereitgestellte Formular Nr. 444 "Referenzbescheinigung",
— Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen
Stellen, unabhängig davon, ob sie seinemUnternehmen
angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die
mit der Qualitätskontrollebeauftragt sind, und derjenigen, über
die der Unternehmer für die Errichtung des Bauwerks verfügt,
— Studiennachweise und Bescheinigungen über die berufliche
Befähigung des Dienstleisters und /oder derFührungskräfte des
Unternehmens,
— Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen
Kalenderjahren jahresdurchschnittlichbeschäftigten
Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert
ausgewiesenem technischenLeitungspersonal,
— Erklärung, aus der hervorgeht, über welche Ausstattung,
welche Geräte und welche technische Ausrüstung das
Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt,
— Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter
Umständen als Unteraufträge zu vergebenbeabsichtigt.
3 Referenzbescheinigungen entsprechend Formblatt 444 "Referenzbescheinigung"
Abschnitt IV: Verfahren
Landkreis Vechta Ravensberger Str. 20 49377 Vechta Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Kommunikation erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.mv.niedersachsen.de
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB sind zu beachten.
Danach ist ein Nachprüfverfahren unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsverfahrens erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt
unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.